Beiträge von johannes04

    Liebe finanztip Redaktion,


    wenn ich einen ETF habe, der suboptimal ist (zu hohe TER, hoher tracking error, o.ä.), sollte ich ihn liegenlassen und den besseren ETF des gleichen Index nur zukünftig kaufen oder sollte ich direkt auch den schlechten verkaufen und alles in den besseren ETF stecken? Hier ist mir nicht ganz klar, ob die Regel buy-and-hold greift, da man ja de facto die Anlageklasse und -gewichtung nicht verändert, sondern nur von einem schlechten zu einem guten ETF wechselt. Ich würde denken, dass der Freibetrag den steuerlichen Verlust begrenzt und bei einem Anlagezeitraum von 20 Jahre und einem Anlagebetrag im fünfstelligen Bereich die Vorteile überwiegen.


    Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung!

    Genau! Hier ist nämlich unser Problem: "Allerdings müssen Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich für diese Version entscheiden, sollten Sie also einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in der Hinterhand haben, wie die Oma zum Beispiel."


    Man kann also soweit ich es verstehe nicht einfach Elterngeld und ALG I kombinieren. Man muss hierzu defacto eine Kinderbetreuung nachweisen und sich aktiv auf Arbeittsuche begeben oder ggf. an Massnahmen teilnehmen.


    Sollte man jedoch arbeitslos sein und möchte zu hause bleiben, besteht diese Option gar nicht. Wenn dem so ist, finde ich das eine wichtige Zusatznotiz im Hauptartikel.


    Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    Hallo Chris,


    meine Frage ist weiterhin:



    ch las auf Finanztip, dass man Elterngeld und ALG I kombinieren könne
    (300€ extra pro Monat). Bei meiner Agentur für Arbeit verneinte man mir
    das aber und wies darauf hin, dass ich hierfür einen Nachweis benötige,
    dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht
    arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.




    Nun frage ich mich, ob dies stimmt und wie man dies erfüllen kann, da
    ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte
    und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte.
    Zusatzinfo: Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und möchte nicht vor
    April 2019 in Elternzeit gehen.


    Ich weiß, dass es geht. Die Frage ist eher, nach dem wie.


    Mfg

    Hallo Chris,


    leider ist mir nicht eindeutig ersichtlich wie ich beides kombinieren kann. Unter dem Link heißt es nur: "Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. (...) Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur.".


    Unbeantwortet für mich ist weiterhin, ob ich einen Nachweis benötige, dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.


    Und wenn dem so ist, wie man dies erfüllen kann, da ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte.


    Danke im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Liebe Finanztip Community,



    ich habe eine Frage hinsichtlich der Möglichkeit Elterngeld und ALG I zu beziehen.



    Kurz vor Geburt und Beginn des Mutterschutzes lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und ich bezog für 3 Wochen ALG I. Aktuell erhalte ich von meiner gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld und ab Ende August erhalte ich dann Elterngeld.



    Ich las auf Finanztip, dass man Elterngeld und ALG I kombinieren könne (300€ extra pro Monat). Bei meiner Agentur für Arbeit verneinte man mir das aber und wies darauf hin, dass ich hierfür einen Nachweis benötige, dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.



    Nun frage ich mich, ob dies stimmt und wie man dies erfüllen kann, da ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte. Zusatzinfo: Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und möchte nicht vor April 2019 in Elternzeit gehen.



    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, eine Lösung zu finden Elterngeld und ALG I kombinieren zu können.


    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo Kater,


    vielen Dank! So langsam wird es ein wenig klarer. Noch mal kurz zusammenfassend, ob ich Dich richtig verstehe:


    1. "Nur nachrichtlich" besagt nicht, dass ein Wert nicht in der Steuererklärung angeben werden muss, sondern lediglich, dass die Bank diesen noch nicht steuerlich verwertet hat.


    2. Demnach sind alle Werte anzugeben, der Verweis "nur nachrichtlich" hat keine Bedeutung. Hinsichtlich Zeile 52 sollte ich also €13,54 eintragen (€6,84 + €6,70), der "normale" Wert und der unter dem Vermerk "nur nachrichtlich".


    3. In der Zeile 15 habe ich den Wert von €54,56 voll anzugeben, da wie oben "nur nachrichtlich" keine Auswirkung hat.


    4. Ein elektronischer Versand via elster.de ist absolut ausreichend.


    Hoffe, ich fasse Deine Kommentare richtig zusammen.


    Du hilfst mir damit übrigens sehr!


    Nochmals vielen lieben Dank und Dir einen schönen Sonntag.


    Liebe Grüße

    Liebe Finanztip Community,


    vor Kurzem erhielt ich meine Steuerbescheinigung der flatex Bank, bei der ich ein Depot habe. Leider kann ich aber nicht eindeutig erkennen, welche Angaben ich in der Steuererklärung zu machen habe.


    Meine Fragen hierzu lauten

    • Es gibt zwei Verweise mit unterschiedlichen Beträgen, die die Zeile 52 der Anlage KAP beinhalten:€6,84 und weiter unten nochmal €6,70 unter der Sektion "(x) Ausländischer thesaurierender Investmentsfonds vorhanden/ NUR NACHRICHTLICH". Ist der zweite Wert (€6,70) bereits im oberen (€6,84) enthalten, ist der zweite Wert nicht zu deklarieren, oder müssten beide Werte addiert werden um den letztlichen Wert für die Steuererklärung zu erhalten?
    • Des Weiteren gibt es auch einen Wert in dieser Sektion mit Bezug auf Zeile 15. Die Angaben zu Zeile 15 sind jedoch „nur nachrichtlich“. Was genau bedeutet das? Ist der Wert, der in der Steuererklärung anzugeben ist, der genannte €54,56 oder €0?
    • Abschließend würde mich noch interessieren, ob man ab diesem Jahr rein elektronisch via elster.de seine Steuererklärung abgeben kann oder, da man die Anlage KAP einreicht, auch eine physische Kopie weiterhin einreichen muss.

    Vielen Dank im Voraus an die Community!



    Mit freundlichen Grüßen