Beiträge von Merziger

    Hallo


    Gibt es etwas vergleichbares wie Finanztip für Handwerksleistungen? Oder zumindest ein paar gute Quellen für unten genannte Probleme?


    Ich habe aufgrund eines Hagelsturms eine defekte Markise und einen defekten Sichtschutz und folgende Probleme bei der Internetrecherche nach Handwerkern und Herstellern


    -Zu Markisenherstellern und den (langfristigen) Erfahrungen bei Ersatzteilen und Service finde ich gar nichts, dem ich nur ansatzweise trauen würde. Auch Tests einzelner Modelle habe ich nicht gefunden.


    -Es scheint hunderte „Hersteller“ von Markisen zu geben. Der Markt erscheint mit hochgradig intransparent. Ich vermute die meisten Hersteller verkaufen am Ende doch nur White Label Ware, oder gibt es da wirklich Unterschiede in der Mechanik (wenn man mal von der Größe, der Art der Kurbel und ein zwei anderen Spezialitäten absieht)


    -Es gibt konkrete Markisen-Vermittler, wie AroundHome/Käuferportal und Dienstleistungsvermittler wie MyHammer/Blauarbeit. Was bietet sich mehr an?


    -Stiftung Warentest scheint sich weder des Themas Markisen noch Myhammer noch Käuferportal angenommen zu haben. Finanztip hat Finanzfokus da ist dieses Thema eher ein Randthema. Gibt es andere Quellen?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Matthias

    Hallo,


    ich habe 3 miteinander in Verbindung stehende Fragen zur Kredittilgung einer Immobilie


    1. Soll ich einen Aktien-basierten Riester zur Tilgung einsetzen? Ich habe eine Wohnung gekauft und hierfür einen Kredit aufgenommen. Ohne KfW oder sonstige Spezialitäten für 1.79% auf 20 Jahre. Ich überlege jetzt, ob ich meinen Fairr Riester über 30.000€ möglichst bald für Sondertilgungen einsetzten soll. Dr. Klein sagte nein: Zinsen für den Riester sind höher als für den Kredit. Stiftung Warentest befürwortet generell die schnelle Tilgung.


    2. macht alternativ eine Tilgung nach der Zinsbindung Sinn?


    3. Wenn ich den Aktien-Riester jetzt gleich für die Tilgung auflöse, sollte ich ihn danach weiter besparen, auflösen oder auf ein anderes Produkt umsteigen?


    Vielen Dank für Kommentare zu dieser Fragestellung

    Hallo,


    mir ist unklar, was ich bei der Steuer in folgendem Fall angeben kann, da eine etwas komplizierte Konstellation zwischen dem Anwalt, der Rechtsschutzversicherung und mir besteht, was Zahlungen und Kosten angeht. Im Entwurf der Steuererklärung habe ich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten 2017 in voller Höhe als Werbungskosten angegeben.


    1. Ich führe einen Prozess gegen meinen Arbeitgeber wegen unzulässiger Befristung. Die Klage wurde Mitte letzten Jahres eingereicht und wird (hoffentlich) noch in diesem April entschieden.
    2. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Mit dem Anwalt habe ich allerdings auch eine individuelle Vereinbarung unterschrieben, sodass eine volle Kostendeckung nicht garantiert ist. Zudem habe ich einen Selbstbehalt von 300 Euro. Der Anwalt hat alle Kosten erst mal bei mir eingereicht. Ich habe gezahlt. Die Rechtsschutz hat einen Teil der Kosten ebenfalls dem Anwalt erstattet. Ich erwarte daher eine Rückzahlung in 2018.


    Bisher habe ich bei der Steuererklärung 2018 einfach alle Anwaltskosten in voller Höhe angegeben. Ich habe sie ja schließlich gezahlt und noch keinen Euro zurück erhalten. Mir ist auch unklar, welchen Betrag ich genau zurüc erhalte. Kann ich im Nachgang zur Steuererklärung oder in der nächsten Erklärung zuviel erstattete Steuer zurückzahlen? Oder darf ich die Kosten erst gar nicht geltend machen?


    Danke und viele Grüße