Beiträge von Guen08

    Danke für die schnelle Antwort.


    Was ist aber mit der Vertragsverletzung gem. der Allgemeinen Bestimmungen.



    Ansonsten bleibt mir nur die Kündigung des Vertrags. Ich muss dann aber die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.


    • Nach Absatz 4.2 der Allgemeinen Bestimmungen verpflichtet sich die Sparkasse bis spätestens sechs Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahrs , den Zeitpunkt der Auszahlungsphase vom Sparer anzufordern. -

    Sehr geehrte Damen und Herren ,


    auf Grund eines Artikel in der Finanztest schlossen meine Frau und ich, im Jahr 2003, je einen Riester Sparvertrag ab.


    Da ich jetzt 65 Jahre und Rentner bin, wollten wir mit der Sparkasse einen Auszahlungsplan über eine gleichbleibende Summe von 120 Monaten vereinbaren. Uns wurde mitgeteilt, dass nur eine Verrentung möglich ist und es wurde ein Vorschlag mit monatlicher Leibrentenauszahlung bis


    zum Lebensende unterbreitet. Verbrauch der Vertragssumme mit dem 85. Lebensjahr und anschließender Absicherung durch eine Versicherung. Die Zahlen stimmen nicht mit meinen Eigenleistungen überein, danach würde ca. 6.000,-- € als Versicherungsbeitrag fällig. (lt. Statistik beträgt die Lebenserwartung


    bei Männern 78 Jahre) Dem habe ich nicht zugestimmt.



    Nach Durchsicht des Vertrages stellten wir folgendes fest.


    Gem. Absatz 4.2 der Allgemeinen Bestimmungen des VorsorgePlus Altersvorsorgevertrags wird die Sparkasse den Sparer bis spätestens sechs Monate vor Vollendung seines 60. Lebensjahres auffordern, ihr mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt er in die Auszahlungsphase eintreten möchte.


    Zu diesem Zweck wird die Sparkasse dem Sparer je ein Angebot unterbreiten. Es kam weder zu einer Aufforderung noch zu einem Angebot.



    Wäre die Sparkasse ihrer Verpflichtung nachgekommen, hätten wir uns frühzeitig um die Angelegenheit kümmern können und nicht noch bis März 2018 in den Riestersparvertrag eingezahlt.



    Wir wollen, dass das von uns Ersparte im Todesfall an unsere Erben ausgezahlt wir.


    Unseres Erachtens hat sich die Sparkasse nicht korrekt verhalten.



    Was schlagen Sie vor und an wen können wir uns im Streitfall eventuell wenden?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen


    Mit freundlichen Grüßen
    Guen08