Hallo Kater.Ka, danke für die prompte Antwort, auch wenn sie "nicht in meinem Sinne" ausfällt. Damit muß ich mich dann wohl abfinden.
Ja, leider habe ich von der Diba die Information erst am 7.März erhalten und natürlich hätte ich bereits im Januar verkauft, wenn ich da bereits davon Kenntnis gehabt hätte . . .
Von Steuergerechtigkeit kann ich allerdings am neuen Gesetz wenig finden, was ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen möchte:
- Anleger A investiert in einen Fonds X, der "vor sich hin dümpelt". Fiktiver Veräußerungsgewinn zum Dezember 2017 Null. In 2018 geht das so weiter und er verkauft, Gewinn Null, Steuer Null. Außer Spesen nix gewesen, ok!
- Anleger B investiert in einen Fonds Y, der sich zunächst gut entwickelt. Fiktiver Veräußerungsgewinn zum Dezember 2017 1000 €. In 2018 verliert der Fonds alles wieder und bevor er in Minus dreht verkauft er mit -1000 € seit der fiktiven Neuanschaffung. Unter dem Strich das gleiche Ergebnis wie Anleger A. Aber die 30% Teilfreistellung mindern den Verlust um 300 €. Damit muß Anleger B 300 € versteuern, obwohl er keinen Cent Gewinn erzielt hat!!
Was sind das für Experten, die solche Gesetze schreiben??? Das Forum hier ist sicher nicht der richtige Platz, seinen Frust darüber abzulassen aber es fällt mir schon schwer sachlich zu bleiben.
Klar wird durch das Gesetz eine Trennung in "alte und neue Welt" vollzogen aber die "Vermischung" dieser Welten trifft jeden Fondsanleger spätestens beim Verkauf seiner Anlagen, sofern er sein Investment vor dem 1.1.2018 begonnen hat.
Ich bin nur ein "Steuerlaie" aber rechnen kann ich schon. Und deshalb habe ich den Eindruck, daß dieses Gesetz mit einer sehr heißen Nadel gestrickt wurde.