Beiträge von Wummerich

    ...das liest sich "leider" sehr korrekt oder?????




    Möchte keinen flaschen Hoffnungen wecken, Katta, aber aus meiner Sicht fehlt da ganz klar der Hinweis auf das verbundene Geschäft. Aber wie hier bereits geschrieben wurde, ist das echt schwer zu erkennen. Aber wenn mich nicht alles täuscht, hättest Du damit gute Chancen. Hoffe, ich habs nicht überlesen!

    muss mich korrigieren:


    der von mir zitierte Prozessfinanzierer hat folgende Voraussetzungen zur Finanzierung auf seiner Homepage stehen:


    "Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 100.000 Euro." (also hier keine Sammelklage)


    Da der Streítwert hier (100.000 €) so hoch ist, gehe ich davon aus, dass bei Streitigkeiten mit Streitwert unserer BG auch die "Erlösbeteiligung" sehr wahrscheinlich eher bei 1/3 als 1/5 liegt.

    marktüblich? ... echt jetzt?




    habe jetzt mal ein wenig nachgeforscht: Auf den meisten Seiten der sog. Prozessfinanzierer ist zwar von einer "Erlösbeteiligung im Erfolgsfall" die Rede, aber es ist nicht auf den ersten Blick, leider auch nicht auf den zweiten Blick erkennbar, wie hoch diese "Erlösbeteiligung" nun ist.
    Bei einem habe ich Folgedes gefunden:


    "Bei Erfolg des Prozesses erhalten wir 30 Prozent des Erlöses. Wenn der Erlös 500.000 Euro übersteigt, beträgt unsere Erfolgsbeteiligung lediglich 20 Prozent. Ihnen verbleiben somit 70 bis 80 Prozent der gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass Sie eigenes Kapital einsetzen oder ein Risiko eingehen mussten."


    Das wäre dann mindestens 1/5 der erstatteten Summe. Aber ich habe auch definitiv von 1/3 der Summe gehört. Ob man das nun machen will, bleibt ja jedem selbst überlassen. Bei scheinbar eindeutigen Fällen wüsste ich Besseres mit der Kohle anzufangen. Bei kniffligen Fällen und ohne Rechtschutzversicherung mag das eine gute Sache sein, da man bei negativem Prozessausgang halt auch nicht mit den Kosten belastet wird, da ja kein Erfolgsfall eingetreten ist. Kann mir allerdings auch vorstellen, obwohl ich das nicht genau weiß, dass die schon genau prüfen, wer an den Klagen teilnehmen darf und wer nicht. Die werden schon wissen, wie sie ihr Risiko und somit ihre Kosten in Gerenzen halten.

    Ich habe noch einmal genau in die Unterlagen der VZHH geschaut und folgenden Passus gefunden:


    ....denn die Belehrung der Bank über das Widerrufsrecht ist nicht ausreichend gewesen:


    entweder
    a) (das war bei mir angekreuzt) Es fehlt ein Hinweis auf das verbundene Geschäft


    b) Der Hinweis auf das verbudene Geschäft ist irreführend


    c) Die Widerrufsbelehrung ist intransparent und genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot


    Insofern gehe ich davon aus, dass das die drei Gründe wären, bei denen eine Rückabwicklung möglich wäre. Meine Meinung ist, dass es für einen Nichtjuristen beinahe unmöglich ist, zumindest das Vorliegen der Punkte b und c zu erkennen. deshalb habe ich den Weg über die VZ gewählt.

    Ich habe oben bereits einen Link zur Verbraucherzentrale HH eingestellt. Wenn es euch der Mühe zu viel ist, dem Link zu folgen und euch mal kurz das dort beschriebene Wissen anzueignen, dann weiß ich auch nicht mehr. Es geht darum, dass der gesamte Kredit rückabgewickelt wird und lediglich noch mit einem marktüblichen Zins zurück gezahlt werden muss. Läuft der Kredit noch, und man hat das Geld für die Rückabeicklung nicht auf der hohen Kante, sollte man sich m.E. davor hüten, eine Neuberechnung des Kredites zu fordern.


    Ist der Kredit bereits getilgt, sollte da nix passieren können. Neu-hier fordert lediglich die Summe der Restschuldversicherung nebst Zinsen zurück. Ich habe, wie oben bereits ausführlich beschrieben, damals eine Rückforderung von ca 12.000€ gegenüber der Bank geltend gemacht. Die Kreditsummen beliefen sich damals auf insgesamt ca. 24.000€, diese hohe Summe ergiebt sich aus der RÜCKABWICKLUNG, nicht aus der Forderung, die RV nebst Zinsen zu erstatten. Das hätte ndann ja nie einen so hohen Betrag ergeben.


    Ich halte es für schlichtweg falsch, nur die RV + Zinsen zu fordern, da, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, wesentlich mehr zu fordern ist. Ihr verzichtet da auf viele tausend Euro. Aber wer es nicht haben will!...

    Hab ich grade im www. gefunden: Ich zitiere:


    "Im Gegensatz zu der Rechtsberatung eines Anwaltes arbeitet bankright rein erfolgsbasiert: Nur, wenn wir für den Kunden erfolgreich sind, bekommen wir auch eine Erfolgsprovision", erklärt Bode sein Geschäftsmodell."


    Da wollen ja wohl einige ein Stückchen vom Kuchen abhaben..... :cursing:

    Ok, ich habe das mal im Dezember 2012/Januar 2013 mit der Norisbank durchgemacht! Hatte damals zwei Kredite dort laufen, bzw. einen abgelöst durch den anderen. Der "Aufstockkredit" war dann, ich glaube 2007, getilgt!


    Habe irgendwie damals nur durch Zufall erfahren, dass eine Rückforderung eventuell möglich sei. Genauer gesagt bin ich auf Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg auf dieses Thema gestoßen.


    Die bieten dort an, dass man die betroffenen Kreditverträge zu denen schickt und die von ihren Fachleuten durchleuchten lässt. (falsche Widerrufsbelehrung etc.) Das Ganze kostete damals glaube ich 65 Euro pro Vertrag. Die wollten dann mit gleicher Post eine Einzugsermächtigung über jeweils 65 €, also 130 €. Das ging dann auch relativ flott, da bekam ich von der VZHH positive Antwort. In meinem Fall wurde ich in der Widerrufsbelehrung wohl nicht ausreichend auf das verbundene Rechtsgeschäft hingewiesen.


    Das Gute daran war, dass die VZ gleich die Beträge ausgerechnet hat, die ich gegenüber der NB geltend machen konnte.


    Das waren insgesamt gut 12.000 €. Das habe ich dann in einem Musterbrief, die die VZ gleich mitgeliefert hat, gegenüber der NB geltend gemcht.


    Da ich aber leider damals finaziell ewas unter Druck stand, habe ich ein Vergleichsangebot in Höhe von knapp 4.000 € angenommen.


    Mann hab ich mich damals gefreut......Die haben auch wirklich schnell reagiert, das lief alles problemlos ab. Ich kann die Verbraucherzentrale Hamburg hier nur ausdrücklich loben, die waren echt klasse, die 130 € hab ich wirklich gern bezahlt.


    Man kann sich natürlich streiten, ob ich auf den vollen Betrag hätte bestehen sollen, aber ich hatte seiner Zeit weder eine Rechtschutzversicherung noch das Geld für nen Anwalt. Und das nötige Vertrauen in die ganze Sache fehlte mir wohl auch. So hab ich mich für den Spatz in der Hand entschieden!


    "

    ja manchmal tut es gut sich den frust von der seele zu reden bzw zu schreiben..ich find das alles auch krass, was hier abgeht..klar können die banken die flut von einschreiben usw momentan nicht so schnell bearbeiten, deswegen immer nach fristablauf ombudsman oder Anwalt einschalten..besser is das..und dann in GEDULD üben, fällt schwer, aber is nicht zu ändern..leider


    Jupp, denke ich auch! Wenn erst einmal alles rechtzeitig beim Ombudsmann ist, kann man entspannen!

    Langsam werde ich auch richtig wütend! Um mich abzureagieren habe ich jetzt eine Mail mit folgendem Inhalt an die Bafin, die Bundesnastalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geschrieben. Denke zwar nicht, dass die reagierenoder das die das interessiert, aber mir gehts jetzt besser! Mal sehen, vielleicht antworten sie ja doch!




    Sehr geehrte Damen und
    Herren,


    ich wende mich heute in
    Ihrer Funktion als Marktaufsicht des deutschen Finanzsystems an Sie.
    Wie Sie auf Ihrer Homepage schreiben, ist eines ihrer Hauptziele, das
    u.a. Bankkunden dem Finanzsystem vertrauen können. Sie wollen ein
    stabiles, funktionsfähiges und nicht zuletzt integres deutsches
    Finanzsystem gewährleisten.


    Sehr gerne möchte ich
    Ihnen folgende Fragen zum Umgang der Banken mit ihren Kunden im
    Zusammenhang mit der zusätzlich zum Zins erhobenen
    Kreditbearbeitungsgebühr stellen. Diese Kreditbearbeitungsgebühren
    hat zuletzt der Bundesgerichtshof als unzulässig beurteilt, weshalb
    es mit Urteil vom 13.05.2014, Az XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13
    unstrittig ist, dass diese zu unrecht erhobenen Gebühren nebst
    Zinsen von den Banken zu erstatten sind.


    Ist Ihnen bekannt,
    dass eine Vielzahl der Kunden, die die BG bereits vor Monaten
    zurückgefordert haben, extrem verärgert sind? Die Banken, hier
    insbesondere die Großbanken wie z.B. die Postbank, Santander,
    Targobank etc., versuchen offensichtlich, auf Zeit zu spielen, in
    der Hoffnung, dass ein Großteil der Ansprüche zum 31.12.2014
    verjährt sind. Es werden gegenüber den Kunden Falschaussagen
    getroffen, Kunden werden vertröstet, belogen oder es erfolgt
    einfach mal gar keine Reaktion auf Briefe, Anrufe etc. Einige
    Bankinstitute überweisen tröpfchenweise, es ist kein System
    erkennbar, die Vorgehensweise der Banken ist für die Kunden nicht
    nachvollziehbar.



    In einschlägigen Foren
    im Internet wie z.B. Finanztip können Sie sich selbst ein Bild von
    den Vorgehensweisen diverser Banken machen. Es ist klar, dass es bei
    der Vielzahl der eingehenden Anträge zu Wartezeiten kommen muss,
    aber die Banken machen einen mehr als inkompetenten und
    überforderten Eindruck, obwohl es möglich gewesen wäre, sich auf
    diesen Ansturm wesentlich besser vorzubereiten.


    Das Vertrauen in die
    Banken ist massiv beeinträchtigt. Da es ja zu ihren Hauptzielen
    gehört, das Vertrauen der Kunden gegenüber den Banken zu stärken,
    würde mich ihre Meinung zu den angesprochenen Themen interessieren.
    Finden Sie das Verhalten der Banken vertrauensfördernd oder gar
    integer?


    Die Santander
    Consumer Bank und die Targobank beginnen im Gegensatz zur Postbank,
    die sich als extrem träge erweist, wohl seit einigen Tagen damit,
    die BG zu erstatten. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, indem die
    genannten Banken auch die geforderten Zinsen mit erstatten. Dies
    widerspricht dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Allerdings wird
    dies von den Banken schlichtweg ignoriert.


    Ist das für Sie
    integer?


    Mich würde
    weiterhin interessieren, ob und wie Sie vorhaben, auf das geradezu
    freche und absolut kundenfeindliche Verhalten der Banken
    einzuwirken?


    Die Anzahl der
    Beschwerden bei den jeweils zuständigen Ombudsmännern müssen bis
    zum Jahresende exorbitant hoch sein, was ein nachprüfbarer
    Indikator für meine Beschwerde darstellen sollte.


    Wann werden Sie
    reagieren und damit beginnen, auf die Banken Druck auszuüben und
    damit zu gewährleisten, dass wir wieder, wie von Ihnen ja
    gefordert, ein funktionstüchtiges und somit leistungsfähiges
    Bankensystem, dem der Kunde auch vertrauen kann, bekommen?



    Ich möchte noch
    hinzufügen, dass ich dieses Schreiben auch in diversen Internetforen
    veröffentlichen werde, da ich nicht länger gewillt bin, dieses
    willkürliche, unverschämte und ignorante Verhalten der Banken
    hinzunehmen.


    Ich bedanke mich vorab
    für die Beantwortung meiner Fragen und hoffe, dass es Ihnen in
    absehbarer Zeit gelingt, die deutschen Banken wieder für das
    Wesentliche zu interessieren. Und das sollte die Zufriedenheit der
    Kunden sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Verstehe eh nicht, warum so viele Leute jetzt bereits zum Anwalt rennen! Schneller geht da gar nix, allein der Kontostand der Anwälte wird in astronomische Höhen steigen.


    Habe alles dem Ombudsmann übergeben, soll der sich doch kümmern, das ist schließlich sein Job und ein Risiko besteht bei diesem Weg auch nicht. Kostet nix, Verjährung wird gehemmt, wenn eine Absage vom Ombudsmann kommt, steht mir der Weg zum Anwalt ja immer noch offen.


    Wird den Banken zwar schon wehtun, aber die Kosten für die Anwälte schreiben die über die Steuer schön ab, dann wird das Ganze wieder erträglich!

    Hallo liebe Leute,


    mich würde mal interessieren, welche Konsequenzen ihr aus dem absolut unfairen und kundenverachtenden Verhalten der diversen Banken für euch zieht? Wechselt ihr die Bank, legt ihr separat noch irgendwo Beschwerde ein oder haltet ihr es so, wie der gute Herbert Grönemeyer einst sang:


    "Wie eine träge Herde Kühe, schaun wir kurz auf und grasen dann gemütlich weiter!"


    Ich wartete gespannt auf angriffslustige Antworten und Inspiration, wie man sich nachdrücklich gegen diese schreiende Ungerechtigkeit und Ignoranz, die von unseren Volksvertretern ja offensichtlich sehenden Auges geduldet wird, zur Wehr setzen kann.


    Liebe Grüße aus dem hohen Norden, W.

    Habe die volle BG erhalten, mein Kredit läuft auch noch. Allerdings nicht bei der Postbank, sondern bei der Targo, aber wieso sollte es da anders sein!? Also keine Sorge. Ich würde auf Nummer sicher gehen und trotzdem den Ombudsmann einschalten


    Das wäre ja mal klasse. Allerdings steht bei mir expliziet, dass die Bearbeitungsgebühren mit den Raten anteilig zurückgezahlt werden. Obwohl Du eine andere Bank hast, magst Du mal nachsehen, was bei Dir bezüglich der Rückzahlung im Kreditvertrag steht? Vlt. hast Du die BG gleich mit der ersten Rate zurückgezahlt oder so ein Schweinkram. Wer weiß, was die sich alles ausdenken...Wäre ganz lieb :thumbup:

    Habe noch eine Frage: Im Rahmen einer Rückzahlung des Restschuldversicherungsbetrages im Januar 2013 habe ich in absoluter Unwissenheit folgenden Passus unterschrieben:

    "Mit Zahlung des vorgenannten Betrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche, die sich aus dem o.g. Kredit ergeben, endgültig abgegolten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten, sind ausgeschlossen."


    Jetzt würde ich es natürlich gerne ungeschehen machen, da dort noch (wie ich jetzt weiß.. ;( ) zu Unrecht eínbehaltene BG anstehen!
    Habe ich eventuell Glück und dieser von mir unterschribene Passus ist nicht rechtsverbindlich? Wer weiß das und kann mir da weiterhelfen? Habe ich noch eine Chance, die BG aus diesem Vertrag wieder zu bekommen??? Lieben Dank für Eure Mühe, Grüße W.

    Tag zusammen, ich blicke nicht mehr durch und finde im www irgendwie nix
    passendes. Nun hoffe ich, dass mir hier weiter geholfen werden kann.


    Habe 2011 einen Privatkredit bei der Postbank über knapp 46.000 €
    aufgenommen. Bearbeitungsgebühr knapp 1.100 €. Musterbrief ausgefüllt
    und den Betrag von 1.100 € nebst Zinsen zurückgefordert, per
    Einschreiben an die PB geschickt mit zweiwöchiger Frist. Nach drei
    Wochen bekam ich Post zurück, mit der Bitte um Geduld, da noch geprüft
    wird und Verzicht zu meinen Gunsten auf die Einrede der Verjährung,
    vorausgesetzt..bla bla, ich glaube, der Inhalt des Briefes ist hier
    bekannt. Das war vor zwei Wochen, bis dato ist leider nix weiter
    passiert.


    Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich höchstwahrscheinlich den falschen
    Musterbrief verschickt habe, da ich die gesamten BG zurückgefordert
    habe, und mein Vertrag ja noch läuft. Laut meinem Kreditvertrag werden
    die BG mit den Zinsen zurückgeführt. Da ich ja aber erst gut die Hälfte
    der Kreditsumme abbezahlt habe, habe ich ja auch erst gut die Hälfte der
    BG von 1.100€ zurückgezahlt.


    Jetzt habe ich folgende Fragen:


    1. Wird bei noch laufenden Krediten die BG ausbezahlt oder mit der Restkreditsumme verrechnet?


    2. Habe ich Anspruch auf die volle BG, in meinem Fall also 1.100€ oder nur auf gut die Hälfte (wie oben beschrieben)


    3. Muss ich im Falle, dass ich nur Anspruch auf die Hälfte der BG habe, einen neuen Musterbrief an die PB schicken?


    4. Im Schreiben der PB steht nichts von den von mir geforderten Zinsen, also ab damit zum Ombudsmann oder ist das so alles OK?


    Im Voraus möchte ich mich für eure Unterstützung bedanken.Danke und LG W
    Mehr hierzu bei: bllicke nicht mehr durch.... - Geld zurück - Finanztip-Community