Beiträge von Lothar-HH

    Meinst du dieser Etf ist gut? Wenn man ihn 10 Jahre oder länger hält? Soll ich lieber Sparplan oder Einmalanlage machen? A113FM

    ja genau,

    Xtrackers MSCI World Information Technology  ETF · WKN A113FM · ISIN IE00BM67HT60

    ist mein Favorit,

    aber ich habe auch als Beimischung:

    iShares S&P 500 Information Technology Sector  ETF · WKN A142N1 · ISIN IE00B3WJKG14 und

    Xtrackers MSCI USA Inform.Techn.U.E.1D  ETF · WKN A1W9KD · ISIN IE00BGQYRS42

    ich finde diese renditestärker und breiter aufgestellt als

    iShares Automation & Robotics WKN: A2ANH0 · ISIN: IE00BYZK4552


    aber auch für breitere Aufstellung bin ich Nasdaq-100-Fan mit den ETFs:

      Invesco Mark.III p.EQQQ N100 UE USD D., ETF · WKN 801498 · ISIN IE0032077012

    und Amundi I.S.NASDAQ 100 UE EUR  ETF · WKN A2H577 · ISIN LU1681038243

    sind mir noch lieber weil renditestärker als Automation & Robotics ETFs .


    Mein Schwerpunkt sind Growth-ETFs aber in manchen speziellen Märkten auch aktive Fonds.

    Ich mache nur Einmalanlagen; aber das hängt von meiner Lebenssituation ab; außerdem kaufe ich gern spontan auch mal Neues und habe dadurch ein breites Depot. Sparpläne sind für einige Anleger bestimmt eine gute Sache; für meinen Anlagestil aber nicht geeignet.

    Guten Abend,


    Ist es auch sinnvoll die beiden ETFs cyber security und Clean energy zu kaufen, weil das ja die Zukunft ist. Sicherheit im Internet, alles wird immer weiter digitalisiert und der Klimawandel mit dem man ja nicht verhandeln kann.... Wäre es sinnvoll und sicher, wenn ich bei beiden mit Einmalanlagen jetzt einsteige und es 15 Jahre liegen lasse. Was meint ihr dazu? Herzlichen Dank vorab!

    Sind eben Themenfonds, die zeitweise gut laufen und dann ausgereizt sind und wieder zurück laufen. Richtige Ein- und Ausstiegszeitpunkte zu finden ist schwer. Mit 15 Jahren liegenlassen kann es besser klappen, aber derzeit sind die Einstiegskurse schon zu hoch.

    Ich hatte mich mit Clean Energy verzockt (schon zu teuer eingekauft) und bin wieder ausgestiegen, da ich in der Informationstechnologie bessere Chancen sehe.

    Ich würde erstmal nach dem Beitrag #9 einen Faktencheck vornehmen und danach entscheiden.

    Beitrag #12 überzeugt mich nicht; da sehe ich viel Glatteis drin, auf dem ich nicht ausrutschen möchte.

    Das auf dem Vertag im kleingedruckten steht "Das Abo startet ab Eröffnungsdatum"

    Ist somit kein ausreichender Wiederspruch das man sich darauf beziehen könnte?

    Meine Korrektur:

    Mit dem Sternchenzusatz wurde der Abo.beginn tatsächlich auf den Tag der Eröffnung (den du nicht genannt hast: 2.9.?) geändert/vorgezogen. Für Eröffnungsstart am 2.9. 19 hätte der Vertrag mit 24 Mon. Laufzeit am 1.9.21 geändet (nicht am 31.8.21!) Der Tag 1.9.21 ist noch Vertragstag, der bezahlt werden muß.

    Es bleibt für mich die Frage offen, was (welcher Betrag und wofür (Verwendungszweck)) am 2.9.19 belastet wurde; das wäre wichtig dafür, ob du für den 1.9.21 noch etwas schuldig bist. Es kommt also auf die Feinheiten an.

    Gern fordert ein Studio mehr, als es ihm zusteht! Streit hatte ich auch mit meinem Fitnessstudio; hatte es aber in die Knie gezwungen und es mußte "klein beigeben"!

    Mit deiner Einschätzung liegst du nicht richtig!

    Dein Abo hat am 1.10.19 begonnen und endet am 30.9.21!

    Dein Trainingsstart ab 2.9. ist eine Sonderzeit vor Abo-beginn und war separat extra zu bezahlen; sie ist also keine Abo.zeit!

    Seit Jahren verwalte ich selbst ein Portfolio bei der IngDiba. Darin befinden sich 2 Fonds mit Sparplan und ca. 7 ETFs auf MSCI, davon 3 mit Sparplan und 4 Einmal-Anlagen. Mit dem Verkauf einer Immobilie erwarte ich einen höheren Betrag. In 3 jahren werde ich in Rente gehen. Der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie wird ein Teil meiner Altersversorgung sein. Erst im letzten Jahr bin ich, aufgrund besserer Informationen, etwas risikofreudiger geworden. Meiner Ansicht nach - zu spät!

    Welche Anlagestrategien könnten für mich künftig sinnvoll sein? Soll ich besser selbst verwalten oder verwalten lassen, beispielsweise durch ein automatisiertes Anlageverfahren?

    Ist doch davon abhängig, wie fit du dich noch im Kopf fühlst und Lust hast, den Aktien-/ETF-Markt zu beobachten! Wen du es Anderen überläßt, so mußt du auch dafür zahlen und dies schmälert deine Rendite!

    Wie auch marcoh.73 schon schrieb, gibt es das Office-Programm sehr günstig im Netz z.B über EBAY. Dort kaufe ich seit Jahren mir immer mal wieder die neuesten Versionen für nur wenige Euro. Manchmal ist es dabei günstiger, Outlook separat zu kaufen.

    Microsoft Office 2019 Professional 32/64 Bit Vollversion

    bekommst du schon für 8,90 €uro, zu finden über IDEALO-Preissuchmaschine.

    Ich hab keine Ahnung, was eine Rechtsschutzversicherung kostet, ich habe keine :P


    Aber logisch, wenn das Extra kostet, dann schreibt man es besser einfach selbst.

    Die vertragliche Selbstbeteiligung pro Fall beträgt ab 150 €uro im günstigsten Vertragsfall; heutzutage i.d.R. 250 €uro.

    Oder so ähnlich. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass das besser einen Anwalt schreiben.

    Die Selbstbeteiligung einer Rechtsschutzversicherung selber dafür zu zahlen, wäre es mir nicht wert! Solch einen einfachen Brief zu schreiben, kann man gut selbst.

    Zu wann die Zustimmung wirksam wird, ist an der Stelle nicht relevant. Relevant ist, welchen Erhöhungen du zugestimmt hast. Wenn du bereits erfolgte Gebührenerhöhungen mit deiner Unterschrift abgesegnet hast, kannst du dir den Aufwand für Rückforderungen sparen, das Kind ist dann in den Brunnen gefallen.

    bamf

    Klarundentschlossen


    So negativ sehe ich die Angelegenheit nicht, denn § 119 BGB läßt den Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum zu.

    Auf diese kannst du dich berufen und deine Erklärung inhaltlich korrigieren.


    1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB

    Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende dem Inhalt seiner gewollten Erklärung eine andere Bedeutung beimisst, als dies objektiv der Fall ist.

    P: Abgrenzung zum Kalkulationsirrtum: Dieser liegt vor, wenn dem Erklärenden ein Fehler bei der Berechnung des Preises unterlaufen ist. Es handelt sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum, da dieser Irrtum der Abgabe der Willenserklärung vorgelagert ist.

    2. Erklärungsirrtum § 119 I 2. Var. BGB

    Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem. (z.B. Versprechen, Verschreiben)

    Kickback Sätze sind nicht wirklich gut. Ist z.B. alpha deutlich besser? Enstehen irgendwelche Kosten? Wird Depotgebühr übernommen?

    powerschwabe:


    Bei Envestor entstehen für dich keine Kosten. Die Depotgebühr deiner Depotplattform -z.B. EBASE- übernehmen sie leider nicht.

    Der Vermittlerwechsel auf derselben Plattform ist total leicht zu erklären und erfolgt dann auch schnell.

    Envestor lohnt sich insbesondere für kleine Depotvolumen, da kein Mindestentgelt gezahlt werden muß wie z.B. bei Rentablo.

    Stimmt auch wieder, da hier die Steuer der Teilfreistellungen berücksichtigt wird. Ab wann genau ist der Fonds ein Aktienfonds bzw. Mischfonds. Sieht man dies im Bundesanzeiger? Oder woran kann man dies erkennen?

    powerschwabe


    Ich finde die Fondsart am schnellsten bei EBASE im jeweiligen Fondsfactsheet unter "Teilfreistellungsinformation"


    Hier ein Beispiel:


    Fonds-Stammdaten

    ISIN DE000A2N8127
    WKN A2N812
    .........
    Teilfreistellungsinformation Aktienfonds (30% TFS)


    Ich kaufe i.d.R. auch nur Aktienfonds als aktive Fonds und achte beim Kauf auf diese Information bereits, sodass ich es bei der Steuer somit auch ganz leicht habe und den Kickbackbetrag nicht splitten muß nach Fondsart, was anderenfalls ja auch nicht schwer wäre.