Beiträge von Lothar-HH

    Deine Probleme mit der App hatte ich leider auch; hatte mir dann einen Tan-Generator im Internet gekauft, damit ging es sofort sehr gut.

    Inzwischen komme ich aber auch mit der Tan-App zurecht; jetzt habe ich dadurch zwei Zugänge ins Banking.

    :/ Ich wollte eine Überweisung vornehmen. Mehrmals Abbruch wegen falscher Kontodaten :(. Habe mich mehrmalig angemeldet und nix ging mehr;( . Bekam ein vorläufiges Passwort um ein neues einzugeben was ich mit meiner TanApp bestätigen soll. Dies klappte nun nicht . Bis heute nicht :rolleyes: . Kundentelefon nur Band ,kein Berater . Habe inzwischen 3 dieser vorläufigen Passwörter bekommen. Mir Hilfe vom Nachbarn geholt. Gleicher Erfolg wie bei mir . Irgendwo muß ich etwas falsch machen . Bin erst ein Jahr bei der Bank. Mit allem , war etwas voreilig .

    Die Hotline gibt es und hilft auch; man muß nur in der Warteschleife viel Geduld haben.

    Glaube habe meinen Fehler gefunden.

    Zeile 18 ist in Anlage KAP und nicht in Anlage KAP-INV.

    powerschwabe

    Da irrst du aber!

    auch Altsachse.


    In meinen Beiträgen #75 und #76 schrieb ich schon, dass die Beträge in die KAP-Inv Zeilen 4-8 gehören.


    Hier dazu ein Auszug aus dem Helfer in Steuersachen: Link:

    2.3.0 Ausländische Investmenterträge / Anlage KAP-INV - Helfer in Steuersachen (helfer-in-steuersachen.de)


    KAP-INV, Zeile 4 bis 8 / Ausschüttungen

    In Zeile 4 bis 8 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Ausschüttungen aus Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

    Ausschüttungen sind hier die Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der ggf. auf die Ausschüttungen eines ausländischen Investmentfonds einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere Barausschüttungen, die – thesaurierende - Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Investmentanteile und ggf auch Sachausschüttungen in Betracht. Als Ausschüttungen sind auch Schadenersatz- und Kulanzzahlungen zu erfassen, die Sie als Ausgleich für Verluste erhalten haben, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Anlage in Investmentanteilen entstanden sind. Dies gilt auch für die Ihnen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten erstatteten Bestandsprovisionen.

    andre.rabenstein

    Ist dieser Zusammenschluß unter Fremden -also keine Familienangehörigen- als Gemeinschaft (Team) wirklich möglich, um ein höheres Kickback zu erzielen? Ich wäre daran interessiert!


    rushi

    Hast du zu dieser Teambildung bereits ein OK von Rentablo vorliegen oder willst du es nur mal testen, wenn du dafür Interessenten findest?

    Hallo powerschwabe ,

    ich hatte das gleiche Problem. Laut meinen Fondsvermittler sollte ich das in der Anlage KAP-INV machen. Dort fand ich aber keine geeignete Rubrik. Ich habe es dann in der Anlage KAP Zeile 14 gemacht. Ob das richtig ist, kann ich warscheinlich erst bei meinen Steuerbescheid sehen, der steht noch aus.

    Gruß


    Altsachse

    Ich trage sie stattdessen in die KAP-INV Zeilen 4 - 8 ein - dort ggf. je nach Fondstyp aufsplitten-.

    Die Filialbanken, dazu zähle ich auch die Sparkassen und Volksbanken, bieten den Kunden besondere Dienstleistungen, die die Kunden auch bezahlen müssen. Komfort hatte schon immer einen Preis; früher ließ er sich über andere Bankprodukte querfinanzieren. Die "guten alten Zeiten" sind zu Ende gegangen und deshalb wird das Girokonto jetzt bepreist; also ein ganz natürlicher Marktvorgang!

    Marc Friedrich vermarktet sich gern mit steilen Thesen; es fehlt jedoch die Substanz in seinen Aussagen!

    Offen bleibt, was Verbraucher mit einem kostenlosen Girokonto am besten machen sollten. Auch wir haben damals zwei Girokonten über Tchibo abgeschlossen ("Ewigkeitsversprechen" der kostenlosen Kontoführung).

    Solch ein "Ewigkeitsversprechen" hatte ich auch über REWE erhalten; ist aber offenbar nichts mehr wert!

    Nein! Du interpretierst die neu formulierten AGB falsch.

    Die Folge deines Schweigens wird dir zukünftig erläutert mit Folge der Kündigung!

    Als Kunde will ich eine Rechnung, um Gewährleistung ggf. auch vor Gericht durchsetzen zu können. Außerdem habe ich etwas gegen Unternehmer, die Steuerverkürzung betreiben wollen, indem sie Rechnungen versuchen zu vermeiden, damit es keine Beweise gegen sie gibt! Steuerbetrüger git es genug!

    Nein! Eine WEG führt ein Geschäftskonto und das Urteil gilt nur für Privatpersonen und somit für Privatkonten.

    Ich rate zur DKB.

    Mein Bruder ist von seinen Tabak-Aktien auf alle Fälle begeistert, die hätten ihm seinen diesjährigen Frankreich-Urlaub finanziert :D.

    Den Urlaub kann man aber auch mit einer breiteren Investition, z. B. in den "Nasdaq 100" oder in einen "MSCI World Information Technology ETF" finanzieren und dabei viel ruhiger schlafen. Zu diesen ETFs gibt es jeweils mehrere ETF-Anbieter mit günstigen TER.

    So finanziere ich nicht nur meinen Urlaub, sondern noch vieles mehr.

    Bisher hörte ich immer nur, dass bei Western Union nichts sicher ist. Also würde ich mal abwarten, ob es noch konkrete positive Erfahrungen gibt; ansonsten Finger davon lassen.