Beiträge von Lothar-HH

    Du bist dann schadenersatzpflichtig und das kann sehr teuer werden; also erfülle besser den Vertrag.

    Hast du deine Steuerbescheide noch?

    Da steht immer drauf, auf welches Konto die Steuerrückzahlung überwiesen wird.

    Depot hat man ja meistens dort, wo auch das Girokonto ist.

    Das trifft oftmals nicht zu, da man besonders günstige Broker wählt, die kein Girokonto führen.

    Wollte eben meine Steuererklärung für 2020 machen. Was stelle ich fest? Flatex hat bis heute 1.7.21 noch immer keine Jahressteuerbescheinigung für 2020 zugesandt oder ins Postfach gestellt. Schon krass! 1 Monat vor Ende der Abgabefrist...

    Abgabefrist ist doch verlängert bis 31.10.21; trotzdem mit Flatex ärgerlich.

    Dachbegrünung muss jährlich gepflegt werden, dass lassen sich Dachgärtner teuer bezahlen. Lieber die Finger also davon weglassen, wenn man nicht selber dachgärtnern kann und will.


    Bei mir war Grünflachdach leider vom Bezirksamt Hamburg-Nord als Auflage zum Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben. Hamburgs Regierung ist leider rot-grün.

    Meine Commerzbank-Filiale Hamburg-Langenhorn hat auf meine Rückforderung von Gebühren frech geantwortet, dass die Gebühren dem gültigen PLV genau entsprechen und somit doch alles korrekt ist.

    Bei der Commerzbank soll Frechheit und Rechtsbruch wohl Kundenansprüche so abwehren!

    Verstehe den Zusammenhang mit dem Thread nicht.

    Du mußt damit rechnen, dass die Verschmelzungskosten den Fonds und damit dich belasten. Ich würde daher vorher verkaufen und andere Fonds wählen.

    Zinseszinseffekt bei nur einem ETF ist Denkfehler!

    Hallo zusammen,

    eben trudelte die Antwort meiner ehemaligen VR-Bank ein: Da die letzte Änderung der Gebühren am 01.05.2016 gewesen sei, sei diese verjährt und meine Forderung unberechtigt.


    "Da diese nachträglichen Vereinbarungen länger als drei Jahre zurückliegen, legen wir unter Berufung auf die ständige BGH-Rechtsprechung bei unwirksamer Einbeziehung von Preisänderung (zuletzt BGH-Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 241/15) die Konditionen von vor drei Jahren zugrunde. Unter diesen Annahmen kommen wir leider zu dem Ergebnis, dass Ihre Ansprüche in Höhe von . . . unberechtigt sind."


    Wenn dies richtig ist hieße das ja ich könnte nur geltend machen, wenn ab 2018 was erhöht wurde. Ist dem wirklich so?

    Ja.

    An die Schlaumeier mal wieder:

    Steuerhinterziehung bei Beantragung der Herabsetzung von Vorauszahlungen

    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI1928331.html


    Nächstes Jahr kriegt er vielleicht wieder eine Abfindung und dann dürfen die Tippgeber hier gerne die Geldstrafe bezahlen.

    Trifft doch auf Abfindungsfälle und Gleichartiges gar nicht zu!! Also weshalb hier eine unsinnige Verunsicherung schaffen?!

    Angeblich hat die ING einem Nutzer aus einem anderen Forum bereits die Gebühren erstattet, aber gleichzeitig auch das Konto gekündigt.


    Wer seine Bank nicht wechseln will, sollte sich die Einforderung der Rückzahlung vielleicht überlegen. Es it gut möglich, dass auch in anderen Fällen und von anderen Banken so verfahren werden wird.

    Die Deutsche Bank hat ja auch schon erklärt, sich gegen Rückzahlungen nicht zu sperren, aber sich die Kontokündigung dann vorzubehalten.

    Was mir gerade noch auffiel zur Versteuerung deiner Betriebsrenten-Auszahlung.


    Ich hoffe, du hattest dazu beim Finanzamt die "Fünftel-Regelung" beantragt, denn damit zahlst du auf den Betrag erheblich weniger Steuern als normal!! (Hatte ich früher selber schon mal beantragt.) Falls nicht, so lege auch hiergegen unbedingt Wiederspruch ein und begründe es mit nachträglicher neuer Tatsachenerkenntnis in dieser Sache.


    Hier mal Infos zur Fünftel-Regelung aus dem Web:

    Wie funktioniert die Betriebsrente Fünftelregelung? Bei dieser Regelung setzt das Finanzamt zur Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung nur ein Fünftel des Kapitalbetrages an. Dieses Ergebnis wird mit 5 multipliziert, sodass sich daraus dann die Steuerlast für die gesamte Kapitalauszahlung ergibt.

    Referenz: www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebsrente/betriebsrente-fuenftelregelung/


    Zur Fünftel-Regelung gibt es massenhaft Infos im Internet, mußt du nur googlen.

    zu 1.) Die Vorauszahlungen werden EDV-Programmmäßig festgesetzt, wobei davon ausgegangen wird, dass die Mehreinnahmen auch künftig in gleicher Höhe wieder anfallen.

    Dazu mußt du im Widerspruch also nur darauf hinweisen, dass sie nur einmalig anfielen!! und mit dieser Begründung beantragst du die Streichung der festgesetzten Vorauszahlungen komplett! Einspruch ist also ganz einfach selber zu beantragen!


    Zu 2.) Weise auf die Zeitersparnis bei dir von mindestens einer Stunde und Benutzung des ÖVNP von dir hin und bemerke, dass damit die gesetzliche Anforderung zur Gewährung der berufsbedingten Umzugspauschale von dir erfüllt wird. Falls möglich, schreibe auch, dass du kein Auto hast.

    Ich kann jedoch aus deinem Beitrag nicht erkennen, ob du tatsächlich einen neuen Arbeitsplatz hast, auf den die geschilderten Verhältnisse zutreffen. Als Arbeitssuchender oder Rentner stünde dir die Pauschale nicht zu.

    Liebes Finanztip-Team,

    ich bin gerade dabei, mein Schreiben zum Thema "Rückforderung Kontogebühren" zu verfassen. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht:

    Nehmen wir an, ich bekomme zum Ende Juni meine Kosten erstattet von der Bank. Was ist danach? Dann laufen die Gebühren, denen ich nicht schriftlich zugestimmt habe, weiter und ich kann demnächst diese Kosten wieder zurückfordern? Oder muss die Bank die Kosten dann wieder senken auf den vorherigen Preis? Denn ich habe ja nie den höheren, aktuellen Kosten zugestimmt.

    Ich freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Viele Grüße, J. Schick

    Hängt ganz von der Bank ab, welches Spielchen sie mit dir treiben will.

    Einlagen

    Nein! Depotkonto ist Sondervermögen und grenzenlos geschützt! 100.000 Eur-Grenze bezieht sich auf Bargeld bei anderen Anlagearten.

    Hallo zusammen,

    hat jemand schon mal von rentablo gehört? http://www.rentablo.de

    Dieses Geschäftsmodell verspricht Erstattungen von Verwahrgeld für Fonds, die man im Depot liegen hat.

    Ist das ein seriöses Unternehmen?

    gibt hier im Forum doch bereits einen großen Thread zu dem Thema, siehe:

    Gemanagte Investmentfonds - Kosten senken durch Auszahlung Kickback