Beiträge von Lothar-HH

    Ah ok, danke. Diese Datenbank kann ja meiner Meinung nach nicht datenschutzkonform sein, da die Anbieter unsere Daten ja nur für die Abwicklung eines konkreten Vertrags verwenden dürfen.

    Die Datenschurzbehörden haben Einwände erhoben bzw. prüfen weiterhin. Also ist eine geplante Datenbank der Anbieter noch keine reale Gefahr für Wechsler, denn vielleicht wird sie als gesetzwidrig verboten.


    Bisher hatte ich beim Wechseln mit Strom noch keine Schwierigkeiten; mache es seit Jahren schon.

    vorab, ohne Ihren konkreten Anbieter eines „Rundum sorglos Paketes“ zu kennen, würde ich grundsätzlich von solchen Angeboten abraten. Im besten Fall bleibt der Gewinn als Kosten beim Anbieter hängen, im worste case sitzen Sie einem Betrüger auf.


    Wieso etwas weiter oben der Hinweis zur Verbraucherschutzzentrale? Können Sie das konkretisieren?

    Wie Pumphut erwähnte, gaukeln einem solche Anbieter -und dann noch mit der Firmenkonstruktion GmbH&Co KG- oftmals vor, die Anlage sei Gewinn bringend für den Anleger; ist sie letztlich aber nicht und man verliert u. U. sogar noch erheblich Kapital. Die Verbraucherzentrale Hamburg kennt einerseits viele windige Anbieter und rechnet zweitens das Anlagemodell auch kritisch durch und prüft rechtliche Fallstricke. Dafür zahlt man zwar eine Gebühr, die sich jedoch sehr lohnt.
    Ich habe mit solch windige Angeboten früher schon Erfahrungen sammeln können und kenne nun die Fallstricke ganz gut.

    Grundsätzlich verfolgen wir den Plan und großen Wunsch ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Ursprünglich schwebte mir Mal ein Einfamilienhaus vor.

    Ein Einfamilienhaus ist ja das Non-plus-ultra; im Hamburger Raum wirklich kaum finanzierbar. Denkt doch hier mal über eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder besser noch ein Endreihenhaus nach. Bei einer ETW ist man leider nicht mehr sein eigener Herr, wenn es um bauliche Entscheidungen in spe geht. Ihr müßt versuchen, bei euren Wohnträumen wenig Grund und Boden zu verbrauchen, denn das ist in Hamburg und Umland bekanntlich sehr teuer. Davon kann ich als Hamburger ein Lied singen; ich habe vor 6 Jahren am Stadtrand innerhalb Hamburgs gebaut.

    Und dann sind da noch die ETFs. Da man sein Geld ja hier aber mindestens 15 Jahre anlegen soll für uns eigentlich auch keine Option..

    Mit den "mindestens 15 Jahren" hier anlegen müssen, bestehen doch Mißverständnisse bei euch. Natürlich könnt ihr durchaus früher aussteigen. Die 15 Jahre sind nur eine Vorsichtszeitspanne, damit man nicht gerade verkaufen muß zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn die Kurse mal eingebrochen sind.
    Derzeit haben wir ja schon sehr hohe Kurse und wer zu diesen kauft, muß durchaus mit auch Kurs-Rücksetzern demnächst mal rechnen und diese dann verkraften können. Deshalb könnte es gefährlich werden, mal nur kurzfristig jetzt investieren zu wollen; längerfristig gleichen sich Kursschwankungen ja aus; deshalb die Nennung von 15 Jahren. Längerfristig war der Kurstrend immer positiv! Aber man hat auch unter 15 Jahren anlegen gute Gewinnchancen, wenn man also kürzer investiert ist; das Risiko ist dann halt höher. Und dann bleibt ja noch die Frage welchen ETF oder welche Streuung in ETFs man bevorzugt: ein Welt-ETF ist risikoärmer als z.B. ein Nasdaq-100-ETF oder ein Information-Technologie-ETF, wobei die letzten beiden in den vergangenen Jahren einen vielfachen Gewinn brachten gegenüber einem Welt-ETF. Alles ist eine Frage, wieviel Risiko man bereit ist einzugehen. Nasdaq-100 und die Inf.-Technologie sind z.B. die starken Gewinnler der Coronakrise, während andere Branchen darunter immer noch leiden.

    Wir sind also auf die Idee gekommen, dass man sein Geld ja auch anders anlegen könnte. Thema "Altersvorsorge". Wir waren also zu einem Termin bei der Firma VILA Immobilien. Die bieten Kapitalanlagen in ganz Deutschland an. Inkl. Sonderveranstaltung. Sozusagen das Rundum Sorglos Paket.


    Wenn wir da jetzt aber investieren fehlt uns ein Teil unseres EK und wir müssten monatlich noch ca. 300€ zahlen um die Wohnung abzuzahlen. So war die grobe Beispielrechnung. Dafür gehört uns in x Jahren eine Bude, für die wir dann nur noch die reinen Mieteinnahmen hätten..

    Von dieser Kapitalanlage kann ich euch nur sehr abraten; ihr tätet gut daran, euch dazu mal von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen!

    Danke für die rasche Antwort.


    Letztlich muss man feststellen, dass die Frage nicht höchstinstanzlich geklärt ist. Seltsam, wenn man bedenkt, dass das Thema im Grunde jeden, Vermieter wie Mieter angeht. Die angeführten Aktenzeichen zeigen, dass verschiedene Standpunkte existieren, und offensichtlich auch umgesetzt werden. Mein StB hat mir beispielsweise mitgeteilt, dass die Erstellung der EStE ohne Vorliegen der Abrechnung "nicht möglich" sei.


    Klar ist, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich möglichst zu ungunsten des Stpfl. agiert.

    Da ist dein StB nicht richtig informiert; habe auch schon schlechte Erfahrungen mit StB gemacht, die fachlich nicht gut waren und sich nicht schlau machten, weil sie diese Arbeitszeit einsparen wollten. Mit schneller Erledigung verdienen sie halt mehr, können mehr Mandanten abfertigen in gleicher Zeit, das erhöht den Gewinn. Deshalb mache ich meine Steuersachen seither selber und werde auch schlauer dadurch, weil ich dazu viel lese.

    Hallo beisammen,
    Ich kann das von Maierhuber angrführte BMF Anwendungsschreiben vom 10.1.2014, (Gz. IV C 4 – S 2296- b/07/003:004, DOK 2014/002765 Rdnr. 27,28,44,47 u. 48 – n) trotz intensiver Suche im Netz nicht finden, ist das irgendwie zugänglich? Ich hätte mir das gerne angesehen.
    Ich denke das Problem - Frist für die Erstellung der Abrechnung durch die Hausverwaltung, versus Abgabefrist für die EstE 31.07. früher sogar 31.5. - betrifft sehr viele. Im übrigen sind nicht nur die Vermieter, sondern sauch die Mieter betroffen, die die Kosten nach §35a wegen Fristablauf ggf auch nicht mehr geltend machen können. im Grunde ein Riesenskandal

    @'cobai


    Ergänzung zu meiner zuvor gemachten Antwort Nr. 14:


    Ich habe dazu bei der Immobilienverwaltung Ackermann das erwähnte Aktenzeichen und eine inhaltliche Behandlung des Themas gefunden, dass auch die Fristenregelung mit anspricht und Gerichtsurteile dazu anführt.
    Auch der Finanzverlag Haufe nimmt zu dem Thema Stellung.


    Geh` dazu bitte mal auf die nachfolgenden Links:


    https://iv-a.de/Kundenservice/Informationen
    https://www.haufe.de/steuern/k…brechnung_170_421592.html

    Hallo beisammen,
    Ich kann das von Maierhuber angrführte BMF Anwendungsschreiben vom 10.1.2014, (Gz. IV C 4 – S 2296- b/07/003:004, DOK 2014/002765 Rdnr. 27,28,44,47 u. 48 – n) trotz intensiver Suche im Netz nicht finden, ist das irgendwie zugänglich? Ich hätte mir das gerne angesehen.
    Ich denke das Problem - Frist für die Erstellung der Abrechnung durch die Hausverwaltung, versus Abgabefrist für die EstE 31.07. früher sogar 31.5. - betrifft sehr viele. Im übrigen sind nicht nur die Vermieter, sondern sauch die Mieter betroffen, die die Kosten nach §35a wegen Fristablauf ggf auch nicht mehr geltend machen können. im Grunde ein Riesenskandal

    Die Finanzverwaltung akzeptiert wegen des Problems doch daher die Abrechnung der Hausverwaltung des Vorjahres statt des Steuerjahres; also kein Riesenskandal. Bist halt immer ein Jahr zurück mit den Daten der Hausverwaltung. Das Problem habe ich seit Jahren auch; deshalb lohnt aber nicht die Beantragung einer Fristverlängerung, gerade dann nicht, wenn man eine Steuerrückzahlung erwartet.

    Ich hatte bereits zuvor einmal eine Zeitschrift über EventusMedia bezogen. Damals wurde in der Auftragsbestätigung klar auf den Verlängerungszeitraum hingewiesen mit dem Wortlaut "Die Bezugszeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich darauf verzichten". Genau dieser Wortlaut fehlt in der Auftragsbestätigung des aktuellen Falls. Es ist nirgendwo davon die Rede, weshalb ich davon ausgegangen war, dass es auch keinen gibt und jeder Zeit gekündigt werden kann...

    Hallo Meike,


    deine Antwort überrascht mich, da ich von der gängige Formulierung der Auftragsbestätigung ausging, die Zeitschriften und Co verwendet, die Eventus-Tochter sind.


    Ich hatte zuvor Presseshop.news als Eventustochter eingestuft, bin mir aber nicht mehr sicher, da sie unter EXCLUSIV Marketing GmbH läuft, was trotzdem Eventus Media als Dachfirma haben könnte.


    Presseshop.news variert auch gern mal das Bestätigungsschreiben und ich gehe davon aus, dass du jetzt das neuere Schreiben hast, das anders aufgebaut ist.
    Da steht in der Tat die 3-Monatsfrist nicht mehr oben drin, sondern tiefer kleiner gedruckt in der Rubrik:
    "Liefervereinbarung zwischen de rEXCLUSIV Marketing GmbH und dem Abonnenten"
    und dort unter Punkt 4.)


    Diese Rubrik folgt nach Rubrik "Datenschutz" und vor Rubrik "Widerrufsbelehrung".


    Presseshop.news hofft m.A.n. darauf, dass man das Schreiben nicht zu Ende liest, da man im Kleingedruckten nichts Wichtiges mehr vermutet. So tappen die Kunden in die Abo-Falle, weswegen ich Eventus Media ja auch heftig kritisiere.
    Ich halte das Vorgehen von Presseshop.news bezüglich des Schreibenaufbaus jedoch für rechtlich zulässig und sehe deshalb für dich kaum eine Chance, aus der Vertragsverlängerung heraus zu kommen.


    Bei Zeitschriftenkäufen bei Eventusfirmen und von EXCLUSIV Marketing GmbH sollte man äußerst vorsichtig sein; es ist etwas für Geübte, die sich mit Abo-Fallen auskennen!


    Viele Grüße
    Lothar

    Hallo in die Runde,


    ich habe über Presseshop.News/PVZ ein Halbjahresabo über die Grazia bestellt. In den "Informationen zur Bestellung" stand lediglich geschrieben, dass nach Ablauf der sogg. Erstvepflichtungszeit, die Zeitschrift weiter zum regulären Einzelpreis von derzeit 3.40EUR bezogen wird. Da mir die Zeitschrift soweit gefiel, habe ich sie über den 6-Monate Zeitraum hinaus weiterbezogen in der Annahme jederzeit kündigen zu können. Dieses habe ich nun getan (Corona-bedingte Sparmaßnahmen ...). Mit der Kündigungsbestätigung wurde mir sodann auch der Beendigungstermin mitgeteilt: Juli 2021! Ich habe überall nachgeschaut, aber nirgendwo den entscheidenden Passus finden können, in dem ich drüber aufgeklärt worden wäre, dass eine Nichtkündigung automatisch zu einer Verlängerung um ein Jahr führt? Ist das rechtens?


    Vielen Dank für Meinungen und Hilfe!
    Gruß, Meike

    Nach dem Erstbezugszeitraum verlängert sich das Abo um 1 Jahr, wenn du nicht 3 Monate zuvor gekündigst hast. So sind die Konditionen immer bei den Eventusfirmen. Das teilen sie dir auch in der Auftragsbestätigung mit. Das hast du anfänglich offensichtlich übersehen und darauf hoffen sie auch; das ist ihr Geschäftsmodell!!
    Da mußt du leider jetzt mit leben und kannst nichts mehr daran ändern.

    Bei Scalable Capital Broker kostet der Trade nur 99 Cent und die ETF-Auswahl, auch Aktien, Fonds ist sehr groß.

    Check24 ist ein Vergleichsportal und lediglich Vermittler. Deine rechtlichen Ansprüche hast du gegen den Händler.Droh dem Händler mit rechtlichen Schritten. Die Verbraucherzentrale ist ein preiswerter Weg.

    Bei meiner früheren Genossenschaftsbank wurde die Dividende radikal gekürzt, als die Ertragslage sich verschlechterte. Da sich Zusatzanteile dann nicht mehr lohnten, habe ich sie gekündigt und mußte dann ca. 15 Monate auf die Rückzahlung warten lt. Satzung. Aus dieser Erfahrung rate ich von Genossenschaftsbankanteilen ab, denn die wirtschaftliche Lage der kleinen Banken ist schlecht und wird sich weiter verschlechtern und dann wartet man lange auf seine Einlagen und kann keine gute Alternative wahrnehmen!

    99¢ für eine Gettex-Order? Die ist bei Smartbroker kostenlos!


    Normalerweise zahlt man aber bei solchen kostenlose Orders ein mehrfaches durch einen schlechteren Kurs. Anders ist dieses Geschäftsmodell, bei dem die Börse Kickback an den Broker zahlt, ja auch nicht denkbar. Deshalb ist "nur Gettex" ein klares Ausschlusskriterium.

    Während der Xetra-Handelszeit hat sich Gettex verpflichtet, den Xetra-Spread und Xetra-Kursniveau zu bieten; damit ist Scalable Capital Broker günstiger als Smartbroker, wo die günstigen Kurse von Xetra teuer bezahlt werden müssen! Insbesondere bei 1300 kostenlosen ETF-Plänen können andere Broker auch nicht mithalten! Also ist Scalable Capital Broker doch ein sehr guter Broker, wenn auch spezialisiert!

    Nicht jede Veränderung ist besser, aber Stillstand hat die Welt auch nicht besser gemacht.


    Die Deutschen sind in Vielem spießig und wurden dazu überwiegend unkritisch erzogen. Im Ausland habe ich hingegen vielfach andere Lebensformen erlebt, und die waren nicht schlechter; ja, der menschliche Umgang war ungezwungener und oftmals herzlicher dadurch. Im täglichen Leben könnten wir manch Gutes aus dem Ausland übernehmen; womit ich nicht sagen will, dass auch wir viel Gutes haben, das des Bewahrens wert ist.


    Ich wage aber auch gern Neues, zumal ich es im Ausland als positiv erlebt habe: Ich begrüße deshalb das "Duzen" auch bei Finanztip und sehe es als einen guten Aufbruch an.

    Für mich ist "Sie" oder auch "Du" gleichermaßen in Ordnung. Ich bin aber dafür, dass es zu einer Einheitlichkeit in der Verwendung kommt und man nicht hin- und herspringen muss, je nach Gesprächspartner.
    Dass sich Finanztip jetzt einheitlich für das "Du" entschieden hat, begrüße ich.

    Das renommierte Scalable Capital Team hat jetzt neben ihrem Kerngeschäft, der Vermögensverwaltung, auch einen Brokerdienst auf den Markt gebracht, um ihr Finanzuniversum für den Endverbraucher abzurunden. Dabei haben sie als innovative Finanzdienstleister die Kosten für die Kunden besonders klein gehalten und bieten einen Trade schon für 99 Cent an oder sogar eine monatliche Flatrate für 2,99 €uro. Super im Angebot sind 1300 kostenlose ETF-Sparpläne und der Akienhandel umfaßt ca. 4000 Aktienwerte. Derivate gibt es derzeit allerdings noch nicht zu handeln, aber dieses Angebot ist auch in Planung. Aus Kostengründen wird der Wertpapierhandel allerdings nur über die Münchner Börse Gettex angeboten und die Depotbank ist die Baader Bank, bei der man auch das Referenzkonto führt. Mit der super innovativen Technik von Scalable Capital dürfte es auch zu Spitzenhandelszeiten keine Engpässe geben, wie man es leider derzeit bei einigen anderen low-cost-Brokern häufiger erlebt. Und die Kontoeröffnung geht auch super schnell, in ca. 4 - 5 Tagen kann man schon traden; daran sollte sich z. B. Smartbroker mal orientieren, bei dem es leider mehrere Wochen dauert! Und dazu gibt es auch noch gute telefonische Erreichbarkeit des Serviceteams! Und Depotgebühren gibt es natürlich auch nicht, wie sie z. B. Flatex seit März 2020 fordert!

    Hallo,
    Ich habe im Frühjahr Trade Public angeschrieben, dass ich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag mit meiner Frau ( 1602 Euro) und nicht für 801 Euro haben will. Die Antwort war, es geht nicht sie arbeiten daran. Jetzt, einige Monate später habe ich Trading Public wieder angeschrieben und es heißt wieder, es geht nicht sie arbeiten daran. Was hann ich tun um den gemeinsamen Steuerfreibetrag ausnutzen zu können.
    Mfg
    Mario ;(

    TR ist eben ein Billigbroker mit vielen Schwächen; es gibt bessere Günstige mit mehr Komfort, z. B. Smartbroker!