Beiträge von Lothar-HH

    Hallo,
    Ich habe im Frühjahr Trade Public angeschrieben, dass ich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag mit meiner Frau ( 1602 Euro) und nicht für 801 Euro haben will. Die Antwort war, es geht nicht sie arbeiten daran. Jetzt, einige Monate später habe ich Trading Public wieder angeschrieben und es heißt wieder, es geht nicht sie arbeiten daran. Was hann ich tun um den gemeinsamen Steuerfreibetrag ausnutzen zu können.
    Mfg
    Mario ;(

    TR ist eben ein Billigbroker mit vielen Schwächen; es gibt bessere Günstige mit mehr Komfort, z. B. Smartbroker!

    Hallo,


    ich gehe natürlich immer davon aus, dass die Test-/Tippkriterien Hand und Fuß haben, habe aber trotzdem diese Verständnisfrage: Warum ist eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hier ein Ausschlusskriterium? Ich frage das unter der Bedingung, dass auch die Preisgarantie 24 Monate beträgt und in der Annahme weiter steigender Strompreise - was kann da schiefgehen? Die lange Bindung sichert mich doch dann andererseits auch sehr lange vor steigenden Preisen ab. Vielleicht kann jemand etwas zu meinem Verständnis beitragen. Danke!


    Jörg

    24 Monate sind nicht ratsam, da die Bundesregierung die Abgaben auf Strom senken will, damit auch die Strompreise sinken, die derzeit zu den höchsten in der Welt gehören. Damit fährst du besser mit kürzeren Verträgen.

    eine Ergänzung noch, die mir gerade einfällt: Bei diesen neuen "Billigbrokern" war/bin ich etwas skeptisch, weil ich mir denke, dass die ja auch Geld verdienen müssen. Kann natürlich sein, dass sie wirklich effizienter sind als die etablierten und deswegen so viel günstiger sein können. Was mir aber aufgefallen ist, dass z.B. der Scalable Capital Broker alle Transaktionen über gettex laufen lässt. Ich hab also keine freie Auswahl der Börse und evtl. darüber schlechtere Kurse???

    Sieh dir dazu mal das mission-money-video mit scalable capital auf youtube-Video von vor 4 Tagen an; dass gibt zur Beschränkung auf Gettex Auskunft; so können sie die Kosten in Grenzen halten und Scalable achtet auf Kosteneffizienz und verdient bei optimaler Technik gutes Geld, deshalb können sie trotzdem so günstig sein und haben bedeutende Kapitalgeber. Mit der Baader-Bank haben sie eine etablierte Wertpapierbank als Partner.


    https://www.youtube.com/watch?v=f0h6C_Fx84k

    Hallo Ole,


    ein zuverlässiger Online-Broker ist Scalable Capital Broker. Die haben modernste Technik, ein sehr gutes Team und sind trotzdem low-cost-broker. 1300 kostenlose ETF-Sparpläne und ca. 5000 Aktien. Alles geht bei ihnen über die Münchner Börse Gettex. Derivate haben sie derzeit aber noch nicht. Auch die Kontoeröffnung ist sehr schnell via Videochat von PostIdent und schon nach 4-5 Tagen kannst du handeln. Mach für 1 Euro eine Einlage im Free Depot und du kannst in wenigen Tagen loslegen.


    Für ein breiteres Angebot kann ich Smartbroker empfehlen, aber die sind derzeit bei Kontoeröffnungen überfordert und dadurch dauert alles sehr lange.


    Grüße von Lothar aus Hamburg

    Hm, also ich überlege mir neben Trading 212 tatsächlich noch Scalable Capital oder Smartbroker. Bei der Entscheidung brauche ich irgendwie aber noch Hilfe. Welchen davon eher und warum? Danke schonmal :)

    Ich bevorzuge Smartbroker, da er mehrere Unterkonten ermöglicht und einen günstigen Wertpapierkredit bietet.
    Allerdings braucht die Kontoeröffnung wegen vieler Neukunden derzeit wohl mehrere Wochen, wie man hört.


    Habe auch ein Scalable Broker Depot, dort geht die Eröffnung ruckzuck und bequem per Videochat mit PostIdent ist in ca. 5 Tagen das Konto schon benutzbar; man braucht nur 1 Euro auf das Free-Konto einzuzahlen und dann kann man die Technik schon ausprobieren und ggf. WPs handeln, wenn einem das Angebot zusagt; während du auf die Smartbroker-Freischaltung derzeit lange warten mußt.


    Ich empfehle dir, bei beiden ein Konto zu eröffnen, kostet ja nichts, und du bist dann sehr flexibel und kannst bei Scalable schnell loslegen zu handeln.

    @ProfNuke


    Das Problem ist, dass du Anteile von Aktien kaufen willst; daran scheitern meine Empfehlungen für dich.
    Ansonsten empfehle ich Smartbroker mit den vielen Handelsplätzen und den neuen Scalable Capital Broker von dem sehr erfahrenen Scalable Capital Team mit dem sehr großen kostenlosen ETF-Sparplan-Angebot und dem großen Aktienangebot, Scalable handelt aber nur über Gettex, die Münchener Börse, was für mich bei großen Aufträgen zu eingeschränkt ist.


    Ich arbeite gern am Notebook und deshalb scheiden für mich reine nur-App-Anbieter wie Trade Republic aus. Scalable Capital Broker hat beides und wird demnächst auch Derivate anbieten und weitet sein Angebot ständig aus; die sind super innovativ und haben super Technik und die Geschäftsführer sind sehr vertrauenswürdige kluge Männer, die ich mal vor wenigen Jahren persönlich kennenlernte.

    Ich gehe davon aus, dass viele Privatinvestoren bei einem Nicht-deutschen Broker haben, da diese teilweise (vermeintlich) günstige Konditionen bieten.
    Die Pflicht zur eigenen Steuererklärung über Kapitalerträge von ETFs ist in diesem Fall dann nämlich geboten...

    Gerade wegen der Mühen der Steuerklärung (z. B. mit Vorabpauschalen) bietet es sich für Privatanleger doch seit 2018 nicht mehr an, sein Depot im Ausland zu führen; in Deutschland gibt es doch so viele low-cost-broker, dass Konten im Ausland keinen Kostenvorteil mehr bieten, sondern die Mühen der Steuererklärung bei weitem alles überwiegen.

    Naja, nur weil Sie keine Anlage KAP abgeben, heißt es nicht, dass man von der Abgabepflicht der Einkomensteuererklärung entbunden ist. In dem Fall ist es ja so, dass du unversteuerte Einnahmen erzielt hast. Wenn du deiner Pflicht zur Abgabe nachkommst, und die Zinsen sozusagen vergisst (kann ja verschiedene Gründe haben. Passiert uns in der Praxis auch ab und zu) werden die automatisch vom Finanzamt der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.
    Ich würde es nicht raten, diese absichtlich zu vergessen. Aber ich denke es gibt keinen Grund zur Sorge, falls das passieren sollte. Das Finanzamt trägt diese dann nach.

    Es gibt eine Erklärungspflicht zur Einkommenssteuer. Wer die nicht erfüllt, macht sich strafbar. Dass das Finanzamt durch Steuermitteilungspflicht aus dem Ausland von deinen Einkünften erfährt, ändert nichts daran, dass du durch Nichterklärung versucht hast, die Steuern zu verkürzen und damit bist du Straftäter!

    Die Sparda-Bank Hamburg nimmt schon seit ca. 3 Jahren Gebühren für die Girocard, deshalb bin ich damals dort weg. Bin dann zur Commerzbank gewechselt, dort gab es sogar 200 € Begrüßungsgeld als Aktion und das Girokonto ist total kostenfrei auf Dauer. Ich schwärme somit vom Commerzbank-Girokonto; andere Leistungen nehme ich aber nicht von denen.

    Ob der Betreiber einer PV-Anlage Gewerbesteuer bezahlen muss oder nicht, hängt von der Dimension der PV-Anlage ab: Beträgt der Gewinn mehr als 24.500 Euro, so muss der Inhaber einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen.


    Ich habe ca 3000 € Ertrag im Jahr, bei der Stromlieferung an meinen Mieter gehts um ca. 1600 kw also 450 €...


    Danke!

    Die Wirtschaftwoche äußerte sich in ihrem Ratgeber "Recht und Steuern" am 5.7.20 wie folgt zu diesem Thema:


    Photovoltaikanlage
    Viele Hausbesitzer betreiben auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage, um Strom zu erzeugen. Wer Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch produziert, muss keine Einkommensteuer zahlen. Speisen die Hausbesitzer dagegen einen Teil des Stroms ins öffentliche Netz, kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn steuerrechtlich ist das Einspeisen von Strom ins Netz gegen eine Vergütung eine gewerbliche Tätigkeit.

    Um mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, benötigen Betreiber von Solaranlagen eine Steuernummer. Dazu müssen sie für das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei der Besteuerung kommt es darauf, ob der Betreiber mit der Stromerzeugung nach Abzug der Betriebskosten Gewinn machen will oder nicht.

    Wer glaubhaft belegen kann, dass er mit Solarstrom keinen Gewinn machen will, zahlt auch keine Einkommensteuer. Im Gegenzug kann er jedoch auch keine Kosten für seine Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen.

    Macht der Betreiber der Anlage nach Abzug der Betriebskosten Gewinn, fällt Einkommensteuer an. Betriebskosten sind beispielsweise Handwerkerrechnungen für Wartung und Reparatur der Photovoltaikanlage. Liegt der Gewinn über 24.500 Euro pro Jahr kassiert die Gemeinde zusätzlich Gewerbesteuer.

    @wawi, was auch daran liegt, daß Wirecard keine Bank im eigentlichen Sinn ist, und daher die BaFin eigentlich gar nicht zuständig ist.

    Wirecard wurde als Technologieunternehmen und nicht als Bank eingestuft und unterlag somit dem Gewerbeamt von Oberbayern in der Aufsicht und nicht der BaFin. Es wurde ähnlicher Facebook von seinen Prozessen her eingeschätzt statt typischer Bankgeschäfte.

    Da der Vertrag über die monatlichen Zahlungen ja vor dem 8.3.20 geschlossen wurde, gilt für die gesamte Vertragslaufzeit die Gutscheinpflicht, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden.
    Inzwischen sind die Fitnessstudios ja wieder geöffnet, aber nur bei eingeschränkten Leistungen; deshalb ist der volle Beitrag nicht berechtigt kassiert zu werden. Daher kann man den Beitrag entsprechend mindern, wenn man Teilleistungen in Anspruch nimmt, oder man erklärt gegenüber dem Studio, dass einem die Teilleistungen in dieser Form nichts wert sind und nimmt sie nicht in Anspruch, dann hat man Anspruch auf den vollen Wertausgleich in Form eines Wertgutscheins.
    Die bisher zustehenden Wertgutscheine lassen sich sofort wieder einsetzen, auch in Teilbeträgen davon, für alle Leistungen, die man ab sofort im Studio in Anspruch nimmt. Deshalb würde ich die Lastschrifteinzugsermächtigung auch ab sofort widerrufen und nur noch Überweisungen tätigen oder Wertgutscheine nutzen. So bist du auch besser geschützt gegen ein Insolvenzrisiko des Studios; denn der Gesetzgeber hat leider entschieden, dass allein die Kunden das Insolvenzrisiko des Studios zu tragen haben und die Wertgutscheine sind dann i.d.R. wertlos, da sie nachrangig behandelt werden.

    Vielen Dank an euch alle für eure wertvollen Hinweise!


    Die Vorabpauschale über die ich oben redete wurde ja Anfang 2020 von der Bank versucht von meinem Konto einzuziehen und bezieht sich folglich auf die ETFs, in die ich 2019 investiert war. Sie gilt nach meinem Verständnis damit aber am 1.1.2020 zugeflossen, d.h. ich müsste die fehlende Besteuerung der VAP erst mit der Steuererklärung für 2020, also im nächsten Jahr, einreichen.


    Ist das so korrekt?

    Ja , das ist korrekt.

    Danke, Schlichtung heute erfolgreich gescheitert, jetzt die Vermessung und dann die Klärung gerichtlich, die Gegenseite hat keine Argumente, keine Nachweise, nichts. Das lässt hoffen.

    Die Vermessung kann ergeben, dass dein Nachbar heimlich Grenzsteine versetzt hat zu seinem Gunsten; das ist strafbar. Dann solltest du zusätzlich deswegen Anzeige gegen ihn oder Unbekannt erstatten, denn er wird bestimmt leugnen, dass er dafür schuldig ist. Mit einer diesbezüglichen Anzeige kannst du ihm zeigen, dass mit dir nicht zu Spaßen ist.

    Bei mir wurde jetzt der Depotübertrag durchgeführt, aber obwohl ich das komplette Depot übertragen lassen wollte, ist noch eine Position bei flatex. Das verstehe ich überhaupt nicht...


    Des Weiteren sind bei einigen Posten die Einstandswerte schon übertragen, aber bei einigen fehlen sie noch. Ist irgendwie seltsam, dass nicht alles auf einmal übertragen wird, sondern so halbherzig.

    es ist durchaus üblich bei Flatex, dass das in mehreren Schritten erfolgt.

    Danke für die Antworten, aber Wegzug ist keine Option für uns, wir lassen uns doch nicht von solchen arroganten Leuten aus unserem Paradies vertreiben, wir haben viel Zeit und Liebe investiert, wenn wir nicht wollen, müssen wir denen auch nicht begegnen, außer zufällig draußen. Grundstücksgrenzen sind festgeschrieben, da hat sich jeder dran zu halten, auch wenn es ihm nicht gefällt. Die Grundstücke sind nun mal so aufgeteilt seit 1898, nicht 1989, nein seit 130 Jahren. Wer immerzu an der Grenze baut, hat sich kundig zu machen, ggf. mit einem Vermesser. Wir leben schließlich nicht in einem rechtsfreien Raum, wo jeder machen kann, was er will. Auf seinem Grundstück vielleicht, aber nicht auf fremdem Eigentum. Wegen solcher Sachen sind im Mittelalter böse Kriege geführt worden und der Grenzverletzer hatte mit schweren Strafen zu rechnen.

    Ich würde mir das nicht vom Nachbarn gefallen lassen und mein Recht mit Anwalt auch ggf. vor Gericht einfordern. Ihr seid im Recht und der Nachbar muss somit Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, denn ihr werdet den Prozess gewinnen! Schont eure Nerven dabei, denn ansonsten würde sich der Nachbar noch freuen, wenn ihr dabei gesundheitlich noch Schaden nehmt.

    Das Finanzamt bekommt meines Wissens die Information ja automatisch von der Bank, um auf Nummer sicher zu gehen, kann man natürlich noch ein Begleitschreiben (geht auch über das Elsterportal) verfassen. Aber hast du denn von der deiner Depotbank keine Bescheinigung mit Angabe der Zeile gefunden? Ich hatte mal ein ähnliches Problem, leider hat mir meine Depotbank auch nicht weiter geholfen. Bei meiner Steuererklärung habe ich es einfach weggelassen, und es wurde trotzdem abgezogen (das soll keine Empfehlung sein).


    Liebe Grüße

    @'KR_83


    Die steuerliche Vorschrift lautet, es in der KAP-INV erklären zu müssen.
    Zeilenziffern zur Eingabe in die KAP-INV werden in der Jahressteuerbescheinigung nicht gegeben, auch nicht für die KAP. Zeilenziffern werden i.d.R. nur in Erträgnisaufstellungen genannt; dort aber i.d.R. auch nicht für die KAP-INV. Aber im Merkblatt zur KAP-INV stehen genaue Hinweise zur Eintragung.

    Bei der Verbraucherzentrale Hamburg sammeln sich bereits viele Kundenbeschwerden an, aus denen hervor geht, dass Fitnessstudios oftmals die gesetzlich geregelten Wertgutscheine für die Schließzeiten wegen Corona schlichtweg verweigern und den Kunden oftmals nur teilweise Ersatz in Form von Vertragsverlängerungen anbieten. Das ist schlichtweg rechtsbrecherisch. ELIXIA in HH-Langenhorn gehört auch zu diesen Betrügern, gegen die der Verbraucherschutz mal einschreiten sollte.