Wer der Änderung des PLV mit Wirkung ab 1.3.20 vor dem 1.3.20 rechtzeitig widersprochen hat, braucht ab 1.3.20 keine Depotgebühren zu zahlen, solange sein Depotübertragungsauftrag nicht durchgeführt wurde. Dies hat mir Flatex heute auf meine wiederholten Beschwerden gegen die bisherige Nichtausführung meines Depotübertragsauftrags aus dem Januar schriftlich über die Kontaktformularmaske mitgeteilt.
Da ich ja übers Flatexdepot weiterhin handeln kann und es nicht gesperrt ist, sehe ich keine entscheidenden Nachteile in dem Verfahren und muss mich deshalb nicht wirklich aufregen und kann gelassen abwarten.
Natürlich ist das Procedere des langwierigen Depotübertragsverfahrens nicht korrekt und Beschwerde würdig, aber da wir keinen gravierenden Nachteil haben, dürfte die BaFin auch nicht besonders stark durchgreifen, wenn wir sie zusätzlich einschalten würden.
Deshalb warte ich lieber weiter ab und schone meine Nerven; es lohnt nicht aus meiner Sicht, Weiteres wie rechtliche Schritte gegen Flatex zu unternehmen.
Aber das Verhalten von Flatex wird mir in Erinnerung bleiben und ich habe genug von ihnen für die Zukunft und sage: Nie wieder Flatex!!