Beiträge von Lothar-HH
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Hallo, ich bin ziemlich lange 10-12 Jahre bei DKB, Jetzt bitten die mir neue Visa Karte und wenn ich die alte behalten möchte muss ich 2,99€ zahlen .Und zwar monatlich<
ich verstehe es nicht Bislang war ich immer zufrieden.
Einmal kostenlos, heißt nicht dauerhaft kostenlos! Die Visa-Karte hat jetzt einen Preis!
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Ok gibts da schon ein urteil ?
siehe auch unter:
Thema: FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
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Wo ist das alte ?
Die Moderatorin "Xenia" hat eine Zusammenfassung zum Thema hier eingestellt
Thema: FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
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Hallo ,
laut den Urtteil kann ich Ja erst ab 2018 zurückfordern.
Ich habe bis 29.11.2017 5,75.-€ bezahlt.
Und ab den 01.01.2018 7.-€ gebühr.
Darf ich da überhaubt was gelden machen ?
Wieso machst du hier zum Altbekannten ein neues Themen auf? Bleib doch besser im bisherigen Thread!!
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In den AGB steht i.d.R. Abrechnung mit "Monatsgebühren"
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Die gesetzliche Neuregelung kann rückwirkend zu 2019 erfolgen, daher würde ich vermutlich weiter abwarten. Das "Schlimmste" aus meiner Sicht realistisch mögliche Ergebnis wäre, dass die Zinsen gemäß der Neuregelung auf 0% verbleiben.
Negativzinsen auf Steuererstattungen halte ich für ziemlich unrealistisch. Ich verfolge aber die Debatte darüber nicht (falls es überhaupt eine gibt).
Fachleute erwarten einen Zinssatz von ca. 3% p.a.
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Es handelt sich um Tradegate . Der ETF ist der IE00B4L5Y983
Tradegate ist sehr gut!
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wie schon "erdnuss" schrieb, ist die Zinsberechnung vorläufig. Du brauchst daher keinen Einspruch einlegen; sobald der neue Zinssatz gesetzlich festgelegt ist, bekommst du automatisch eine Neuberechnung in einem berichtigten Steuerbescheid. Kann aber gut noch 1/2 oder 3/4 Jahr dauern; Behörden sind in D langsam und Olaf Scholz war es als Finanzminister besonders! Hoffen wir mal auf Lindner, die FDP will doch immer besser sein!
Nachtrag: Das BVerG hat eine Frist bis 31.7.22 gesetzt, die Zinssätze neu zu regeln.
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Hallo,
hast du dazu mehr herausgefunden?
Ich habe die Steuererklärung von 2017 zurückbekommen, das Finanzamt hat die Steuerrückerstattung allerdings mit 0% verzinst.
Soll ich nun Einspruch einlegen, oder wie ist das geregelt?
Danke für eure Hilfe.
wie schon "erdnuss" schrieb, ist die Zinsberechnung vorläufig. Du brauchst daher keinen Einspruch einlegen; sobald der neue Zinssatz gesetzlich festgelegt ist, bekommst du automatisch eine Neuberechnung in einem berichtigten Steuerbescheid. Kann aber gut noch 1/2 oder 3/4 Jahr dauern; Behörden sind in D langsam und Olaf Scholz war es als Finanzminister besonders! Hoffen wir mal auf Lindner, die FDP will doch immer besser sein!
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Nur meine Laienmeinung:
Das Konto wurde zwar zum 31.12. gekündigt, das ist aber kein Bankarbeitstag. Dadurch konnte das Restguthaben erst am nächsten Bankarbeitstag (3.1.) überwiesen werden und somit konnte das Konto auch dann erst aufgelöst werden.
Sehe ich auch so; es folgte noch eine Umsatzbuchung am 3.1.; somit ist die Gebühr für Jan. fällig geworden..
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Ich habe im November und Dezember 2021 meinen Erstattungsanspruch schriftlich angemeldet und jetzt als Antwort bekommen, dass das Urteil nur für Verbraucher gilt "verbrauchergeschützte Normen" und es keine Anwendung auf Unternehmer findet. Es hatte sich zudem um ein Verbandsklageverfahren gehandelt, welches ebenfalls nicht gegenüber Unternehmern wirkt.
Habe ich als Kleingewerbetreibender damit die Popokarte gezogen?
Ja!
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Oder BHKW . Habe ich so in 2012 so gemacht.
BHKW habe ich auch seit 2014, das auch den Strom fürs Haus günstig produziert. Lohnt sich fürs Mehrfamilienhaus, fürs Einzelhaus weiß ich es nicht einzuschätzen.
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Lothar-HH Laut AGB meiner alten Bank, kann das Girokonto ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Zitat:Kündigungsrechte des Kunden
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne
Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder
eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart
ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.Bei deiner Bank ist es eben so in den AGB geregelt, andere Banken mögen aber andere Regelungen in ihren AGB haben. Also hilft nur ein Blick in die AGB!
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Ich hatte den gleichen Fall. Schreiben aufsetzen und Geld zurückfordern. Zum 31.12.2021 heißt zum Ablauf dieses Tages damit wird im Januar keine Gebühr fällig. Fertig aus da gibt's keine Diskussion
Stimmt so nicht! Es müssen die Fristen lt. AGB beachtet werden!
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Guten Morgen zusammen,
ich habe mein Girokonto zum 31.12.2021 bei meiner alten Bank gekündigt. Im Kündigungsschreiben habe ich meine alte Bank gebeten mein bestehendes Guthaben auf mein neues Girokonto zu überweisen. Das haben sie auch am 03.01.2022 gemacht. Allerdings hat meine alte Bank vor der Überweisung noch die Kontoführungsgebühren für den gesamten Januar 2022 abgezogen.
Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, weil das Girokonto zum 31.12.2021 gekündigt wurde. Wenn dann hätte meine alte Bank die Kontoführungsgebühren anteilig für die drei Tage in Januar (01.01. - 03.01.2022) mir berechnen müssen.
Wie seht Ihr das? Hatte vielleicht jemand von Ihnen einen ähnlichen Fall.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße,
DanielWahrscheinlich wurden die Kündigungsfristen nicht beachtet; siehe in AGB. So können noch in weiteren Monaten Gebühren fällig werden.
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Im Gesetz steht aber, dass es für Altverträge Übergangsfristen gibt; dies hast du übersehen. Du hast derzeit also noch keine 1-monatliche Kündigungsfrist. 1&1 wendet das Gesetz richtig an.
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Hallo zusammen,
vielen Dank zunächst für den Bericht zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes an das Finanztip-Team und den Hinweis darauf, dass nun eine Minderung möglich ist, wenn die im Vertrag angegebene üblicherweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht wird.
Ich erhalte seit 2020 bei mir in der Wohnung das Produkt O2 my Home M, von Beginn an allerdings statt mit 50 nur mit 25 Mbit/s Download-Geschwindigkeit. Dies hatte ich bereits im Oktober 2020 bei Telefonica angemerkt, wurde aber darauf verwiesen, dass die minimal zugesicherte Bandbreite von 5 Mbit/s ja anlägen und der Vertrag damit erfüllt sei. Nach der TKG-Novelle habe ich nun eine Messreihe mit dem Tool zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt und O2 den Mangel Ende letzten Jahres erneut angezeigt.
Nachdem man mir an der Kundenhotline zunächst weismachen wollte, ich hätte weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung, da die minimale Geschwindigkeit ja erreicht sei, wurde ich nach einem Hinweis auf die TKG-Novelle gebeten, meinen Minderungsantrag über das eigens dafür eingerichtete Online-Portal einzureichen.
Gestern hatte ich nun eine Antwort von Telefonica im Briefkasten. Man gesteht mit einen monatlichen Rabatt von 3,33 € auf die Grundgebühr von 29,99 € - also einen Rabatt von 11,1 % bei einer um 50 % reduzierten Internetbandbreite
. Das kann doch nicht Ziel der TKG-Novelle gewesen sein, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich über weitere Berichte.
Viele Grüße
RaphvK
O2 versucht, dich mit dem geringen Rabatt zu bescheißen! Was kannst du anderes in diesem Wirtschaftssystem erwarten? Du mußt Härte zeigen, nur diese Sprache wird von Spätkapitalisten verstanden!
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Überraschend vom Stromlieferanten gekündigt
Kurz vor Jahresende hat mir der Stromversorger Stromio auf Knall und Fall die Belieferung gekündigt, von jetzt auf gleich. Eigentlich hatte ich für ab 1.1. einen neuen Vertrag ausgehandelt , auch bei Stromio.
Ich weiß, dass der Grundversorger für die Weiterbelieferung zuständig ist, allerdings zu hohen Preisen. Wie verhalte ich mich am geschicktesten? Der Kündigung widersprechen, weil fristlos? Schadensersatz anmelden? Mit dem Grundversorger in Kontakt treten? Ich habe sogar schon einen neuen Anbieter mit Hilfe von Finanztip gefunden, aber der kann ja erst nach einer Freigabe durch den Grundversorger tätig werden.
dazu gibt es einen Rat der Verbraucherzentralen; hier zwei Links:
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ich habe meinen Arbeitgeber belogen und ihm etwas gesagt was gar nicht stimmte.
Er fragte ob ich einen Auftrag erledigt hätte was ich bejate aber nicht der Wahrheit entsprach.Schaden erlitt er dadurch nicht.Aber natürlich vertraute er mir nicht mehr und kündigte mir fristlos.Es tut mir sehr sehr leid, weil ich normalerweise ein ganz ehrlicher Mensch bin. Aber aus Angst setze ich eine Notlüge ein
Darf er mir deshalb gleich fristlos ohne Abmahnung kündigen?
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, so gibt dir die Gewerkschaft Rechtsschutz; auf jeden Fall fristgerecht Kündigungsschutzklage einreichen!