Beiträge von Hanna-kb

    Ich möchte, um dieses Thema abzuschließen, gern mitteilen, wie die DAK auf meinen Widerspruch reagiert hat.


    Ich habe in meinem Widerspruch geschrieben, dass ich von der ausgezahlten Privatrente ca. 1000 EUR monatlich verbrauchen würde (ich bekomme ja auch noch eine geringe staatliche Rente). Das entspricht meinem tatsächlichen Bedarf und bescheidenen Lebensstil.


    Die DAK schrieb mir nun, dass sie für die Einstufung beitragspflichtige Einnahmen von monatlich 1.015 EUR zu Grunde legt.
    (Vorher ist sie von 2.412 EUR ausgegangen, was nicht meiner Realität entspricht.)
    Auf dieser Basis hat sie einen Monatseintrag von 181,48 EUR berechnet. Damit war ich einverstanden und ich habe den Betrag sogleich überwiesen.


    Mir zeigt der Fall, dass man es jenseits aller rechtlichen Erwägungen (ein Verdi-Rechtsanwalt hatte mir geringe Erfolgsaussichten angekündigt) es erst einmal mit einer ehrlichen persönlichen Argumentation versuchen kann. Damit hatte ich auch schon anderweitig Erfolg.

    Danke für die Infos, Referat Janders, das ist sehr hilfreich.


    Gerade entdecke ich eine Mitteilung der DAK in meinem DAK-Postfach, in dem mir immerhin mitgeteilt wird: "Wir haben Ihren Widerspruch zur Bearbeitung gegeben und werden uns bei Ihnen melden."


    Diese Mitteilung bekam ich einen Tag nach dem lapidaren Brief vom 15.5. - und jedes Mal ist eine andere Person mit meinem Fall befasst. Jetzt schaue ich mal, was für eine Antwort ich bekomme. Dann kann ich ja immer noch reagieren.

    Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Info, Lange Oog.


    zu 3) Da muss ich mal beim Finanzamt fragen, wie das geht mit "abmelden". Da ich nicht weiß, ob ich nicht gelegentlich doch noch Einkünfte erzielen werde, wollte ich mich nicht abmelden, auch wenn ich weit unter dem steuerpflichtigen Betrag liege.


    Die anderen Infos sind sehr interessant und ich werde das weiter verfolgen. Bloß "mit der Krankenkasse reden" dürfte sich schwierig gestalten, bei den lapidaren Antworten, die ich bisher schriftlich bekommen habe (die Personen am Telefon sind in der Regel sehr nett, nur haben sie überhaupt keine Entscheidungsbefugnis).


    Könnten Sie mir sagen, wie ich nach dem Widerspruch, den ich ja schon schriftlich mitgeteilt habe, weiter vorgehe? Bisher bekam ich als Reaktion nur einen Brief mit dem Fazit:


    "Die Beitragsberechnung ist korrekt. ... Die Kundenberatung können Sie ... da und da erreichen... Besuchen Sie uns auch gern in unserem Servicezentrum."


    Keinerlei Information über meine Rechte! Zu welcher Stelle kann ich jetzt gehen, damit die Beitragsberechnung überprüft wird?

    Zu 2) Geht ganz einfach: Ich hatte einfach kein Einkommen, weil ich als Freiberuflerin keine Aufträge mehr hatte. Folglich "arbeitslos".


    Zu 3) Da ich als Freiberuflerin nirgends gemeldet war (aber selbstverständlich jedes Jahr meine Steuererklärung machte), musste ich mich auch nirgends abmelden.


    Ich sehe schon, ich muss mir zu meinem Fall Rechtsberatung holen. Ich dachte, es gäbe da eine klare Regelung, auf welchen Zeitraum ein einmaliges höheres Einkommen umzurechnen ist. Aber die Sache ist anscheinend komplizierter.

    Vielen Dank für die beiden Antworten. Aus der ersten Antwort werde ich nicht schlau.


    Was meinen Sie damit:
    "Wenn Sie nicht hauptberuflich Selbstständig sind und keine Einnahmen haben, dann ist die Höhe des Beitrages in den beiden Monaten nicht korrekt."


    Ich habe keine anderen Einnahmen als diese Auszahlung und ich bin vom Status her "selbstständig" (Freiberuflerin), aber eigentlich arbeitslos. Heißt das, dann wäre die Höhe des Beitrags korrekt?


    Doch beiden Antworten entnehme ich, dass ich Widerspruch einlegen sollte, was ich auch bereits getan habe. Da ich darauf nur die lapidare Antwort bekam "Die Beitragsberechnung ist korrekt", werde ich mir wohl Rechtsbeistand holen müssen. Zum Glück bekomme ich Rechtsberatung bei Verdi. Den werde ich nun in Anspruch nehmen.

    Hallo,
    ich möchte gern wissen, ob es rechtens ist, dass meine Krankenkasse (DAK) die Auszahlung meiner privaten Rentenversicherung über knapp 29.000 EUR nur auf ein Jahr umrechnet und mir folglich einen Monatsbeitrag von 440 EUR berechnet. Die vorherige telefonische Auskunft der Kasse war, dass das einmalige Einkommen auf 10 Jahre umgerechnet wird. Die gleiche Information finde ich auch im Internet.


    Zum Hintergrund: Ich gelte für die Monate Aug./Sept. 2017 als freiwillig krankenversichert, da mein offizieller Rentenbeginn der 1.11.2017 ist.
    Die private Rentenversicherung beruht auf einer einmaligen privaten Einzahlung (also ohne betriebliche Zuschüssen) und begann am 1.9.1997. Ausgezahlt wurde sie am 4.9.2017. Im Aug. 2017 endete mein Bezug von SGB II. Für Sept. und Okt. 2017 berechnet mir die Krankenkasse monatlich 440 EUR Krankenkassenbeitrag.


    Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen - und besonders auch über Hinweise auf die gesetzliche Grundlage, die mir von der Kasse nicht genannt wurden.