Guten Morgen liebe Leute,
erst einmal vielen Dank für die super beantwortung meiner letzten Fragestellung!
Heute habe ich in gewisserweise ein erheblich größeres Problem in meinem Heimatort.
Hier die Schilderung der Problemstellung:
Unser Dorf ist durch einen etwa 5 Kilometer langen Fahrradweg mit dem Nachbarort verbunden.
( dieser Fahrrad weg, wird ebenso von der Örtlichen Landwirtschaft und der Forstwirtschaft des Nachbarortes genutzt )
Der besagte Weg ist auf einer kleinen Teilfläche von ca 250 metern in einem äußerst schlechten Zustand.
( abschüssig da Hanglage )
Im wege der Verkehrssicherungspflicht möchte die Gemeinde diesen Weg nun komplett durch eine Schranke sperren da ihnen
eine Sanierung zu teuer ist bzw die örtlichte Feldmarktinteressengemeinschaft nicht die möglichen Finanziellen Reserven aufweist.
( Die Eigentumsverhältnisse sind 1/4 des Weges die Gemeinde und 3/4 des Weges Feldmarktsinteressengemeinschaft)
Nun zu meiner Fragestellung, kann dies die Gemeinde einfach so bestimmen obwohl sie zu einem geringeren Teil an dem Weg beteiligt ist?
Die Feldmarktinteressengemeinschaft würde diesen Weg am liebsten "umklassifizieren" zu einem normalen Feldweg damit er einfach so weitergenutzt werden kann. ( Eine Nutzung als Feldweg ist im Aktuellen zustand noch über Jahre möglich )
Wisst Ihr eventuell welcher Fachanwalt jemanden in solchen Fragen am besten Unterstützen kann?
Vielen vielen Dank für die Antworten im voraus!