Gurten Abend!
Kurze Info: Finanzierung über die damalige Quelle-Bausparkasse im Jahr 2005.
1 x vorfinanzierter Bausparvertrag (im Jahr 2013 nach der Zuteilungsphase durch Fremddarlehen komplett sondergetilgt)
1 x 'normales' Darlehen bei der Quelle, 2015 nach Ablauf der Zinsbindung verlängert, läuft nächstes Jahr aus.
Obwohl ich das Bauspardarlehen durch die komplette Sondertilgung nicht in Anspruch nahm und dies schon Wochen zuvor mitteilte, berechnete mir die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2300,- EIuro, gegen welche ich derzeit anwaltlich vorgehe.
Ich bin aber gerade dabei, die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen, da die damalige Belehrung höchstwahrscheinlich unzureichend war.
Meine Frage nun: Wenn man auf diese Weise den Vertrag rückabwickeln könnte, hätte sich dann die damals bezahlte Bearbeitungsgebühr nicht auch automatisch erledigt, da das Gesamtkonstrukt ungültig war. Oder besser: Lohnt es sich überhaupt, wegen der Bearbeitungsgebühren zu kämpfen wenn man über den Weg des Widerrufs vermutlich besser Chancen hätte (zumindest in dem Fall sind auch Bausparverträge enthalten, was bei den Gebühren von Bauspardarlehen ja noch nicht vom BGH entschieden wurde).
Unterliege ich einem Denkfehler?
Gruß & schönes Wochenende, ame56