Beiträge von ame56

    Die BSQ hat heute die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstattet (auf Klageandrohung meines Anwalts, nachdem sie zunächst abgelehnt hatten).
    Damit ist die Sache für mich letztendlich doch noch recht erfreulich ausgegangen.
    Ich wünsche allen Mitstreitern hier im Forum noch alles Gute & viel Erfolg, auch wenn es manchmal einen langen Atem hierfür benötigt.


    Beste Grüße,


    ame56

    Hallo Nikolaus,


    Darlehensgebühr und Zinsen sind ja schon mal sehr gut, ich denke bei Dir geht es jetzt noch um die Anwalts- und Gerichtskosten..?


    Bei mir hat die BSQ bislang auch erst die Darlehensgebühr & Zinsen beglichen. Die Anwalts- und Gerichtskosten wurden mit der Bemerkung 'Eine Einschaltung des Anwalts wäre nicht erforderlich gewesen' abgelehnt. Man beachte: Ich habe die BSQ zuerst normal angeschrieben. Erst nachdem sie die Erstattung ablehnten, habe ich mir einen Anwalt genommen. Von daher ist die Anmerkung der BSQ lächerlich, ohne Anwalt hätte ich die Gebühren bis heute noch nicht...


    Nun ja, mein Anwalt hat die BSQ auf die Zahlung eben dieser Kosten verklagt und ist sich sicher, dass die Bausparkasse nicht darum herumkommen wird, eben weil sie zunächst abgelehnt hatten...


    Ich werde hier berichten, wie es ausging...


    Gruß an alle & guten Rutsch nach 2017 wünscht


    ame 56

    Hallo zusammen,


    heute morgen hat mir mein Anwalt ein Email geschrieben, dass die BSQ bezahlt hat (Darlehensgebühr mit Zinsen wurden kommentarlos auf das Konto der Kanzlei überwiesen).


    Da die Anwaltskosten nicht bezahlt wurden, hat mein Anwalt die BSQ diesbezüglich nochmals angemahnt. Notfalls will er sie einklagen (hätte die BSQ vor zwei Jahren gleich bezahlt hätten sie sich zumindest diese Kosten sparen können...).


    Gruß an alle & frohe Weihnachtstage


    ame56

    Hallo @all,


    mein Anwalt hat gestern ein Forderungsschreiben an die Bausparkasse verschickt, in welchem er nochmals sämtliche Kosten (Darlehensgebühr + Zins + Anwaltskosten + vorgestreckte Gerichtskosten) säuberlich auflistete.
    Auf die Frage nach den Erfolgsaussichten meine der (ansonsten eher zurückhaltende) Advokat: 'Nach dem BGH-Urteil? 100 Prozent!'.


    Besonders angenehm fand ich, dass mich der Anwalt am Tag nach dem Urteilsspruch von sich aus angerufen hat ('... müssen wir 2016 noch in Angriff nehmen...').


    Ich werde weiter berichten...


    Gruß & schönes WE an alle,


    ame56

    Sehr schön!


    Vor allem kann man in dieser Konstellation davon ausgehen, dass die Sache vom BGH nun auch rechtskräftig geklärt wird und die Banken-/Bausparkassenlobby bei einer drohenden Niederlage keinen großzügigen Vergleich anbietet, um ein Urteil mit negativer Präzedenzwirkung für die eigene Branche zu vermeiden.


    Wir werden sehen...

    Hallo nottele.


    das freut mich wirklich für Dich! :thumbup:


    Ist das Urteil bereits rechtskräftig? Welches AG bzw. besteht die Möglichkeit das Urteil zu übersenden, falls die schriftliche Urteilsbegründung schon vorliegt (als Munition für unseren Anwalt, sozusagen...)?


    Viele Grüße aus Baden,


    ame56

    Guten Abend Nottele,


    die Sache liegt in der Tat vor dem hiesigen AG, jedoch hat mein ursprünglicher Anwalt die Kanzlei verlassen und den neuen Anwalt muss man meinem Gefühl zufolge zum Jagen tragen bzw. er hat meinen Fall halt aufgebrummt bekommen obwohl er, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, diesbezüglich kein Fachanwalt ist.
    Super gelaufen halt.
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob der neue Advokat eine wichtige Frist versäumt hat (letzte Verfahrenshandlung im Mahnverfahren war Anfang April, unter Berücksichtigung der 6-Monats-Frist wäre Anfang Oktober eine Anspruchsbegründung beim AG erforderlich gewesen, ist aber meines Wissens nicht erfolgt obwohl der RA spätestens Mitte September auf mich zukommen wollte...).
    Man wird sehen, habe jetzt mal eine Mail an die Kanzlei geschrieben.
    Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich die bisherigen Anwalts- und Gerichtskosten in den Wind schießen soll und mir die Summe (bzw. deutlich mehr) über den Widerruf wieder hereinholen soll...
    Bzw. falls der Anwalt die Frist verpennt hat, obwohl er selbst in seinem letzten Schreiben zusicherte, rechtzeitig auf mich zuzukommen, dürfte er - zumindest was Anwalts- und Gerichtskosten angeht - schadenersatzpflichtig sein...
    Gruß & schöne Woche


    ame56

    Gurten Abend!
    Kurze Info: Finanzierung über die damalige Quelle-Bausparkasse im Jahr 2005.
    1 x vorfinanzierter Bausparvertrag (im Jahr 2013 nach der Zuteilungsphase durch Fremddarlehen komplett sondergetilgt)
    1 x 'normales' Darlehen bei der Quelle, 2015 nach Ablauf der Zinsbindung verlängert, läuft nächstes Jahr aus.


    Obwohl ich das Bauspardarlehen durch die komplette Sondertilgung nicht in Anspruch nahm und dies schon Wochen zuvor mitteilte, berechnete mir die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2300,- EIuro, gegen welche ich derzeit anwaltlich vorgehe.


    Ich bin aber gerade dabei, die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen, da die damalige Belehrung höchstwahrscheinlich unzureichend war.


    Meine Frage nun: Wenn man auf diese Weise den Vertrag rückabwickeln könnte, hätte sich dann die damals bezahlte Bearbeitungsgebühr nicht auch automatisch erledigt, da das Gesamtkonstrukt ungültig war. Oder besser: Lohnt es sich überhaupt, wegen der Bearbeitungsgebühren zu kämpfen wenn man über den Weg des Widerrufs vermutlich besser Chancen hätte (zumindest in dem Fall sind auch Bausparverträge enthalten, was bei den Gebühren von Bauspardarlehen ja noch nicht vom BGH entschieden wurde).


    Unterliege ich einem Denkfehler?


    Gruß & schönes Wochenende, ame56

    Hallo @all,


    bei mir gibt's bislang leider nichts Neues, die Sache liegt noch beim Anwalt bzw. beim hiesigen Amtsgericht. In BW beginnen ab heute die Sommerferien, so dass sich vorerst vermutl. nicht viel tun wird...


    @wandank bzw. alle:


    Kurze Frage zum besseren Verständnis: Was bringt es mir, die Widerrufsbelehrung eines bereits zurückbezahlten Darlehens prüfen zu lassen? Ich meine, wenn ich die Summe eh' schon zurückbezahlt habe? Irgendwie sitz ich wohl grad auf der Leitung... ?(


    Gruß, ame

    Hallo,

    was haltet ihr vom Urteil des LG Heilbronn ?( ?


    Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 21.05.2015 (Az. Bi 6 O 50/15)
    die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Bausparkasse (wohl
    Schwäbisch Hall) auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel über die
    Erhebung einer Darlehensgebühr abgewiesen.


    Die Leitsätze des Gerichts lauten:


    Das Landgericht Heilbronn hält die Darlehensgebühr bestimmende
    allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da die Erhebung
    von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese Besonderheit die
    materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusst, können
    Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von
    Bauspardarlehen verlangen.


    Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt werden.
    Mehr hierzu bei: Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr - Seite 18 - Geld zurück - Finanztip Community


    Gruß, ame

    Wieder etwas aus dem Nachbarforum der Stiftung Warentest:


    www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Einige-Sparkassen-verweigern-Erstattung-4444333-0/


    barbi39 schrieb am 30.04.2015 um 17:18 Uhr: BSQ Bauspar
    Soweit bekannt, hat bereits am 19.003.2015 das Amtsgericht Nürnberg eine Bausparkasse, nämlich die BSQ Bauspar AG, zur Erstattung von Darlehens­gebühren verurteilt.. Die Bausparkasse will offen­bar Berufung einlegen.


    Hat hier evtl. jemand nähere Informationen?


    Gruß, ame

    Soeben auf der Seite der Stiftung Warentest


    www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Einige-Sparkassen-verweigern-Erstattung-4444333-0/


    entdeckt:


    Das Amts­gericht Ludwigs­burg hat die Bausparkasse Wüstenrot dazu verurteilt, genau 2 539,05 Euro Darlehens­gebühren zu erstatten. Außerdem muss die Bausparkasse Zinsen in Höhe von fünf Prozent­punkten über dem jeweiligen Basiszins­satz seit Anfang 2007 zahlen. Das sind bis heute weitere 1 216,98 Euro. Genau wie Kredit­bearbeitungs­gebühren bei Banken und Sparkassen sei die Darlehens­gebühr der Bausparkasse ein zusätzliches lauf­zeit­unabhängiges Entgelt und als solches unwirk­sam, argumentiert das Gericht. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig. test.de hält für wahr­scheinlich: Wüstenrot wird Berufung einlegen. Die Bausparkasse verweist auf Urteile anderer Gerichte, nach denen Bauspar-Darlehens­gebühren zulässig sind. „Wir halten insgesamt an unserer Praxis fest, wonach die bauspar­vertraglichen Besonderheiten das Bauspardarlehen grund­legend von einem Darlehen abgrenzen, zu dem die Urteile des Bundes­gerichts­hofs ergangen sind. Diese Urteile sind daher auf die Darlehens­gebühr beim Bausparen nicht über­trag­bar“, erklärte Wüstenrot-Sprecher Immo Dehnert wörtlich.


    Hallo Nikolaus,


    grundsätzlich denke ich nicht, dass der Veröffentlichung von 'im Namen des Volkes' gefällter Urteile in einem öffentlichen Forum irgendetwas entgegensteht, ggf. müsste man halt personenbezogene Daten unkenntlich machen.


    Ansonsten würde ich AG-Urteile nicht überbewerten...


    Gruß, ame56

    Ich krieg die Krise!!!!
    Habe doch Klage gegen Schw.H. eingereicht .Termin zur mündl. Verhandlung Juni. Heute Post vom AG Sch.H. dass noch ähnlich gelagerte Klage anschlüssig sind. Jetzt soll einen Verhandlung Ende April sein und danach im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Wenn wir zustimmen soll die Verhandlung im Juni hinfällig sein. Jetzt kommts.... eine Anlage von einem Ra, Klage AG München "Die Darlehensgebühr bei Bsp.V. ist Rechtens, lt. Urteil von AG München. Was soll ich machen?? HILFE!!!



    Auch wenn ein bajuwarischer Amtsgericht in seiner selbstgefühlten Bedeutung kurz nach dem BGH kommt, würde ich ein Urteil der untersten Instanz nicht überbewerten (... auch nicht in die umgekehrte Richtung, d.h. bei einem Erfolg unsererseits würde die BSQ mit Sicherheit die nächste Instanz bemühen...)


    Davon abgesehen, gibt es eine Möglichkeit, das Schriftstück hier zu veröffentlichen bzw. zu übersenden? Wurde das besagte Urteil vor oder nach der BGH-Entscheidung vom Oktober 2014 gefällt?


    Gruß, ame

    Hallo Nikolaus,


    ich denke zwischen einer Bearbeitungsgebühr und Darlehensgebühr dürfte letztendlich kein Unterschied bestehen.
    Wir hatten bei der BSQ auch einen BSV vorfinanziert und nach Zuteilung komplett durch ein Fremddarlehen abgelöst. Trotzdem hat uns die BSQ eine Darlehensgebühr von ca. 2100,- berechnet und war nicht bereit, hiervon abzurücken, obwohl wir bereits Wochen vorher ankündigten, auf das Bauspardarlehen verzichten zu wollen...
    Na ja, jetzt liegt's beim Anwalt, kommen für die BSQ halt noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu....