Beiträge von ame56

    Hallo Steff1968,
    muss grad nochmal nachfragen: Ging es in eurem Fall um ein Bauspardarlehen, d.h. um das Darlehen aus einem Bausparvertrag oder um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches halt von einer Bausparkasse vergeben wurde..?


    Gruß & Frohe Ostern
    ame56

    Hallo, soeben im entsprechenden Forum der Stiftung Warentest
    www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Einige-Sparkassen-verweigern-Erstattung-4444333-0/
    entdeckt:


    mOppi54 schrieb am 23.02.2015 um 00:10 Uhr:
    LBS Bayern: Darlehensvertrag
    Habe Ihren Musterbrief 7 verwendet und die Erstattung von Abschlußgebühr und jährl. Kontoführungsgebühren verlangt. In der schnellen Antwort der LBS heißt es oben: "Urteile des BGH v. 13.05.2014 und 28.10.2014 zum einmaligen Bearbeitungsentgelt für Privatkredite einer Bank". Statt, wie in meinem Schreiben (und auf dem LBS-Vertrag): "Darlehensvertrag" - wird dieser von der LBS als "Bausparvertrag" bezeichnet. Die Nichterstattung begründet sie so: "I. Die Zulässigkeit der Abschlussgebühr (Ag) ist durch die beiden Urteile nicht betroffen. Die Erhebung einer Ag für den Abschluss eines Bausparvertrages ist bereits dch. die Entscheidung des BGH v. 07.02.10 (XI ZR 3/10) für rechtmäßig erlärt worden. II. Die Erstattung der Jahresentgelte (Je) ist nicht möglich. Das Jahresentgelt ist in unseren ABB für Bausparverträge in § 1 Abs. 2 geregelt. Das Je wird auch nach den Rechtssprechungsgrundsätzen des BGH v. 7.12.10 (XI ZR 3/10) zur Zulässigkeit der Abschlussgebühr erhoben." - WAS NUN? Danke.



    Antwort des Test-Redakteurs:


    test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 23.02.2015 um 09:17 Uhr:
    Re: LBS Bayern: Darlehensvertrag
    Wie dargestellt: Ob Gebühren bei Bauspardarlehen zu erstatten sind, ist noch nicht geklärt; es spricht aber aus meiner Sicht alles dafür das der BGH sie - anders als die Abschlussgebühren zu Bausparverträgen - für unwirksam halten wird. Ich würde an Ihrer Stelle darauf achten, dass die Erstattungsforderung nicht verjährt und ansonsten abwarten, was vom BGH in den nächsten Monaten zu hören ist. Allzu lang kann es eigentlich nicht mehr dauern, bis Bauspardarlehensgebühren da Thema sind.


    Gruß, ame56

    Hallo ebbe,


    mein Anwalt hat Mitte Dezember 2014 einen MB gegen die BSQ beantragt, wobei er davon ausging, dass die BSQ routinemäßig Widerspruch einlegen wird. Mehr weiß ich bislang auch nicht, vereinbart wurde (falls nichts gravierendes dazwischen kommt) das weitere Vorgehen bei einem Termin Anfang 03/15 zu besprechen.


    Wenn ich näheres weiß, werde ich es hier posten.

    Vielen Dank für die Information, nottele :thumbup:


    Was ich dazu meine? Schwierig, schwierig....


    In meinem Fall (Streitwert ca. 2100,-) würden die fehlenden 25% (und in der Annahme, Anwalts- und Gerichtskosten würden durch die BSQ ebenfalls übernommen) rd. 525,- Euro bedeuten.
    Ob ich mich jetzt mit den 1500,- EUR zufrieden geben würde...kann ich Dir im Augenblick wirklich nicht sagen, da die BSQ aber nicht einmal ansatzweise irgendeine Verhandlungsbereitschaft signalisierte, gehe ich nicht davon aus, dass dieses (Luxus-) Problem vorerst auf mich zukommt ;) ...
    Tendenziell würde ich wohl den Klageweg weiter bestreiten, käme aber auch arg auf die Meinung meines Anwalts (Btw: was meint den Dein Advokat zu dem Angebot..?) und den Streitwert an...


    Lass uns wissen, wie Du Dich entschieden hast....


    Gruß, ame56

    Mich würde nur mal interessieren, wie die BSQ hier ihre Prioritäten setzt, d.h. wer bekommt ein Vergleichsangebot und wer nicht..?


    Ich habe die Quelle einmal angeschrieben und nach deren Ablehnung einen Anwalt hinzugezogen, welcher allerdings bislang auch keine Antwort bekam.


    @nottele & svenkoe
    Hattet ihr einen längeren Schriftwechsel mit der BSQ? Welche neuen Argumente kamen hinzu bzw. könnte man nach Musterbrief und Ablehnung noch anführen?


    Ich denke, alleine die Tatsache, dass die Quelle ein Vergleichsangebot von 50% vorlegt (nottele) zeigt, dass man sich in Nürnberg der Sache doch nicht so sicher ist....

    @TorstenH und alle Betroffenen



    Mal eine Frage an alle Betroffenen: Wer hat denn hier überhaupt ein Bauspardarlehen, das nach zugeteiltem Bausparvertrag ausgezahlt wurde?
    Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der hier Vertretenen hat auch ein Bankvorausdarlehen, was aber m.E. für die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen unerheblich sein dürfte. Aber leider -oder zum Glück- bin ich kein Jurist, da verlasse ich mich nur auf das, was als die gängige Meinung geschrieben wird.


    Halo nottele,


    bei uns handelte es sich sowohl um ein Vorausdarlehen als auch um ein Bauspardarlehen.


    Für das Vorausdarlehen wurde in unserer Finanzierung allerdings keine Gebühren erhoben.


    Letztendlich bezahlten wir für das Bauspardarlehen aus dem mittlerweile zugeteilten BSV eine Darlehensgebühr von ca. 2100,- Euro, obwohl wir das Darlehen überhaupt nicht in Anspruch nahmen (wegen der günstigen Zinssituation haben wir bei meiner Hausbank ein Immobilienkredit aufgenommen damit das Bauspardarlehen auf eine Schlag sondergetilgt).
    Der Quelle hatten wir den Verzicht auf das Bauspardarlehen mit der Bitte auf Gebührenverzicht schon recht früh angekündigt, dort gab es jedoch keinerlei Entgegenkommen, so dass wir die Gebühr letztendlich bezahlt haben.

    Hallo Heike,


    das freut mich für Dich :thumbup:


    Kurze Frage noch: wenn ich es richtig verstanden habe, handelte es sich bei Deinem Fall nicht um ein Bauspardarlehen, sondern um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches bei einer Bausparkasse aufgenommen wurde?


    Grüße, ame56

    Guten Morgen,


    komme gerade vom Anwaltstermin. Kurz zusammengefasst:


    200,- Gebühr ("Flexi-Gebühr") für Sondertilgungen sind lt. Anwalt wohl in Ordnung, gleiche Begründung wie von Henning (s.o.). Prozessrisiko jedenfalls sehr hoch, würde mir abraten.


    Bei der Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen sieht der Anwalt dagegen sehr gute Chancen auf einen Erfolg. Zur Verhinderung der Verjährung hat er jetzt das Mahnverfahren (?) eingeleitet.


    Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie hier posten.


    Gruß, ame56

    Hallo Henning,


    die 'Flexigebühr' betraf ein Immobiliendarlehen, welches nebem dem vorfinanzierten Bausparvertrag ein zweiter Baustein der Gesamtfinanzierung bei der BSQ darstellte.
    Kreditbetrag: 40.000, vereinbart war, dass über einen Zeitraum von 10 Jahren (Zinsfestlegung) nur die Zinsen bedient werden müssen, optional aber die Möglichkeit besteht, jährlich 10% der Kreditsumme, hier also 4.000 pro Jahr, zu tilgen.
    Die 200,- Flexigebühr wurden vom Darlehen gleicht einbehalten, d,.h. es wurden nur 39.800 ausbezahlt.


    Die Abschlussgebühr des BSV geht in Ordnung und wird von mir nicht auch in Frage gestellt...


    Gruß, ame56

    Guten Abend,
    heute ist dann doch noch ein Antwortschreiben der BSQ (ehem. Quelle) Bausparkasse auf den bzw. die (2 Darlehen) Musterbriefe der Stifung Warentest gekommen:


    Ich zitiere:


    "Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx2014


    Ihre Rechtsauffassung vermag allerdings hier nicht zu überzeugen. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH findet im vorliegenden Fall keine Anwendung.


    Der BGH hatte aktuell über Ratenkredite zu entscheiden. Hier geht es jedoch um die Darlehensgebühr für ein Bauspardarlehen.


    In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Hanseatischen OLG vom 24.05.2011 (Az....) sind wir der Ansicht, dass die streitgegenständliche Klausel auch einer Inhaltskontrolle standhält. Es ist nämlich nicht zu beanstanden, wenn eine Bausparkasse laufzeitunabhängige Kosten bei der Ablösung des Vorfinanzierungskredites durch das Bauspardarlehen verlangt. Das Hanseatische OLG weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass bei einem klassischen Bauspardarlehen - anders als bei üblichen Darlehensverträgen - die sofortige Rückzahlung bzw. sonstige Sondertilgung durch den Bausparer möglich ist, ohne dass Vorfälligkeitszinsen zu entrichten wären.


    Die gezahlte 'Flexigebühr' ist die Gegenleistung für das Recht, innerhalb der vereinbarten Zinsfestschreibung jährliche Sondertilgungen kostenfrei vornehmen zu können.


    Ihre Forderungen weisen wir als unbegründet zurück.


    Mfg"


    Nun ja, alles sehr wischiwaschi argumentiert. Ich denke auch, dass sich die Bausparkassen das Kundeprivileg der jederzeitigen Sondertilgung mit der (unstrittigen) Abschlussgebühr bereits mehr als fürstlich bezahlen ließen...


    Und jährliche Sondertilgungen (anderer Darlehensvertrag - 'Flexigebühr') sind bei einem Darlehensvertrag alles andere als unüblich...


    Wie gesagt, am Freitag Termin beim Anwalt. Wir werden sehen....


    Gruß,


    ame56

    Guten Morgen,


    da es hier doch den ein oder anderen Quelle-(BSQ)Kunden gibt:


    Wir haben ebenfalls im Frühjahr 2005 über die ehemalige Quelle-Bausparkasse (heute: BSQ) unser Haus finanziert. Hierbei nutztzen wir das Produkt 'Baufi-Quick', welches aus einem vorfinanzierten Bausparvertrag und einem Darlehen bestand.
    Für das Darlehen mit zehnjähriger Zinsfestlegung mussten vereinbarungsgemäß nur die Zinsen bezahlt werden, mit der Option einer jährlichen Tilgung von 10% der Bausparsumme, welches von uns auch so in Anspruch genommen wurde. Für dieses Darlehen wurde eine Gebühr von 200,- erhoben und in den Kontoauszügen auch so benannt.
    2013 kam der vorfinanzierte BSV in die Zuteilungsphase und wurde von uns komplett abgelöst, d.h. sondergetilgt ohne das Darlehen überhaupt in Anspruch zu nehmen.
    Obwohl wir die BSQ im Voraus darauf aufmerksam machten und darum baten, die Darlehensgebühr aus diesem Grund nicht zu erheben, gab es seites der Quelle keinerlei Entgegenkommen.
    Letztendlich haben wir vor 14 Tagen (Fristablauf gestern) für beide Darlehen die Rückzahlung der Gebühren eingefordert (Musterbrief Stiftung Warentest / Einschreiben mit RS). Bis gestern keinerlei Reaktion seitens der BSQ.
    Am Freitag um 10.00 Termin beim Fachanwalt. Bei Interesse kann ich schreiben, was er zur Sache meint...


    finanztip69:
    Wegen der Wertermittlungsgebühr i.H.v. 1099,- haben wir uns damals (müsste so 2007/2008 gewesebn sein) auch mit der Quelle gestritten und, da sie nicht erstatten wollten, den Ombudsmann hinzugezogen (welcher sich aber als nicht zuständig bezeichnete, der Bausparkasse aber ein "entgegenkommendes Verhalten" empfahl. Letztendlich haben wir von der Quelle dann Hälfte der Summe als Gutschrift auf dem Darlehenskonto erhalten.


    Gruß, ame56