Beiträge von markus-42

    markus-42:


    Du wirst uns dann sicher erzählen, wie das weitergeht. :)

    Ergebnis und Siegerehrung:


    1 und 1 versucht einen Anruf zur TarifBeratung und sendet anschließend eine Mail mit Bitte um Rückruf, weil man um meine Zufriedenheit bemüht ist.

    Meine Antwort auf diese Rückrufbitte sinngemäß

    Zitat

    Mit dem derzeit bestehenden Vertrag bin ich bereits zufrieden. An einer Anpassung vor Ablauf der Vertragslaufzeit habe ich kein Interesse.

    Die Antwort von 1und1 ein paar Tage später:


    Zitat

    wir freuen uns, dass Sie bei uns bleiben und uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken!


    Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie den Tarif XXX zu Ihren aktuellen Konditionen weiter nutzen werden.


    Damit bleibt Ihr aktueller monatlicher Grundpreis unverändert.

    1und1 hat freundlich gefragt und ich habe freundlich nein gesagt. Thema erledigt.

    Ist dieses Schreiben schon die offizielle Kündigung, oder wird es von der DKB noch eine Kündigung geben? Das heißt werden die Karten ab einem bestimmten, aber für den Kunden, unbekannten Zeitpunkt nicht mehr funktionieren, oder muß die DKB die Kündigung offiziel und mit einer Frist aussprechen?

    Ich habe es interpretiert als Hinweis, dass die Kündigung zum Termin erfolgt und danach die Karten nicht mehr funktionieren. Eine Rückmeldung konnte mir der Bekannte der diese mail erhielt leider noch nicht geben.

    Ich habe heute auch ein Schreiben erhalten. Zeitpunkt war der 13. Monat im Tarif (da wo es von billig auf teuer wechselt).


    Ich hier nachgelesen:

    https://www.test.de/Guenstige-…-will-mehr-Geld-6008165-0

    (Kernaussage: Nachteilige Änderungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind nicht rechtens. Widerspruch lohnt sich)


    und folgendes Sinngemäß auf die mail geantwortet:

    Zitat

    Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Änderung unseres Vertrages innerhalb der Vertragslaufzeit.

    Leider kann ich Ihrem Vorschlag nicht folgen und verweise auf den unseren bestehenden Vertrag den ich zu den festgelegten Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit beibehalten werde. Eine außerordentliche Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit wünsche ich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jetzt wird es spannend, einem Bekannten hat die DKB jetzt gedroht, die Änderungen vom 31.12.22 einseitig ohne Zustimmung umzusetzen:


    De facto heißt das: Stimm zu oder wir machen es trotzdem.

    Der Rechtsprechung über die Einseitige Zustimmung zu AGB Änderungen entspricht das meiner Meinung nach kaum.


    Sehr Kundenorientiert: die Mail kam am Fr 09.06. - die Reaktion wurde bis Mo 12.06. verlangt. Ich wünschte die DKB würde mal auf meine mails so schnell reagieren.


    Ich selbst habe noch kein solches Schreiben erhalten.

    Hallo,


    ich habe nach dem Vergleichsrechner von Finanztip einen neuen Stromanbieter herausgesucht und auf dessen Internetseite einen Vertrag abgeschlossen. Liefertermin frühst möglich, Kündigung des vorherigen Anbieters durch den neuen.


    Leider habe ich übersehen, dass der bisherige Vertrag noch bis August läuft, der neue Lieferant also erst ab September liefern wird.


    Meine Frage:

    Ist es sinnvoll, den neuen Vertrag zu widerrufen, in der Hoffnung dass es in 5 Monaten deutlich günstigere Angebote geben wird?


    Danke für eure Einschätzung.


    Marc

    Hallo,


    im Browser kann ich alle Giro Konten sehen und nutzen, zu denen ich eine Vollmacht habe bzw. bei denen ich als Inhaber eingetragen bin.

    Ob es bei der App anders ist, kann ich dir nicht sagen - kann mir aber nicht vorstellen, warum das anders seien sollte.


    Zum Thema weitere Konten bei der DKB:

    Da gab es zum Jahreswechsel eine Änderung der AGB, die dann ggf. zum tragen kommt:

    https://bank.dkb.de/fragen-ant…aendert-sich-zum-01012023

    Zitat
    • Das erste bestehende Girokonto (Erstkonto) ist weiterhin kostenlos.
    • Das gilt sowohl für Einzel- als auch Gemeinschaftskonten.
    • Bestehende zusätzliche Girokonten (Zusatzkonten) werden kostenpflichtig (2,50 Euro pro Monat).

    Alles andere als eine Kündigung durch die Bank wäre unkonsequent und die Kunden, die zugestimmt haben, müssten sich veräppelt vorkommen.

    Das kann man so sehen.


    Ich denke, dass ich die Möglichkeiten die die Rechtssprechung eingeräumt hat (ausdrückliche Zustimmung) , als mündiger Verbraucher auch nutzen möchte.

    Wenn die Bank mir eine Verträgsänderung zu schlechteren Bedingungen vorschlägt, kann ich dem zustimmen oder das auch lassen. Dafür muss ich auch damit leben, ggf die Bank zu wechseln.

    Das muss sich niemald veräppelt vorkommen.

    markus-42

    ...

    Wenn du bisher nicht zugestimmt hast, dann sind bei dir die Giro-Karte und die "alte" Visa-Kredit-Karte noch unverändert kostenlos in deinem Portfolio (und auch nutzbar)??

    ...

    Ja, ich kann die "alten normalen" Karten regulär nutzen.


    Wir haben mehrere Giro Konten dort, bei denen wir zumindest die letzte Umstellung zum 1. Januar alle samt nicht mitgemacht haben; ich selbst habe zur vorherige Änderung (Debit) auch nicht zugestimmt.


    Falls die Bank wirklich deswegen kündigen will, kann ich ggf immer noch kurzfristig zustimmen.


    Leider verschlechtert die Bank ja gefühlt halbjährlich die Konditionen, sonst hätte ich mit einer einzelnen Änderung kaum ein Problem .

    Hallo,


    kann jemand, der der Vertragsänderung nicht zugestimmt hat, seine Erfahrungen berichten, wie die Bank bislang reagiert hat?

    Ich habe den zwei letzten größeren Änderungen (Umstellung auf Debit Kreditkarte und der Abschaffung der kostenlosen EC-Karte) nicht zugestimmt.

    Außer der unveränderte Bitte der Zustimmung zu den Vertragsänderungen beim Einloggen kam vorerst weiter nichts.


    Markus

    Hallo,


    in einer Nachricht teilt die DKB ihren Kunden zahlreiche Verschlechterungen der Konditionen an.

    (u.a. Negativzinsen bei >100k €, Wegfall der (Mini)Zinsen des Kreditkartenkontos)


    Etwas unscheinbarer ist auch die Information, dass die "Sicherheitsgarantie" ab dem 01.04.2021 weg fällt. Das begründet die Bank mit den neuen Vorgaben zur Legitimierung von Kreditkartenzahlungen.


    Zitat

    Aufgrund einer EU-Richtlinie wird die Anmeldung in Ihrem Banking bereits seit einiger Zeit doppelt abgesichert. Spätestens seit Januar 2021 werden nun auch Ihre Kreditkartenzahlungen im Internet zusätzlich geschützt und müssen durch Sie erneut bestätigt werden.
    Unsere neuesten Sicherheitstechnologien in Verbindung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie und Ihre Wachsamkeit garantieren so für das Banking eine hohe Sicherheit. Unsere bisherige DKB-Sicherheitsgarantie kündigen wir daher zum 1. April 2021. Selbstverständlich behalten Sie weiterhin einen gesetzlichen Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.

    Alle Features, Tipps und Informationen zum Thema Sicherheit haben wir für Sie unter dkb.de/sicherheit zusammengestellt.


    Der gesamte Passus wird mit der Änderung gestrichen:

    Zitat

    Die DKB AG garantiert hiermit zugunsten des Teilnehmers, der ein Verbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vor der Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn der Teilnehmer die Pflichten nach Nummer 9.1 eingehalten, nicht in betrügerischer Absicht gehandelt und den Schaden nicht durch vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat. Im Fall der Verwendung eines Authentifizierungsinstruments mit darauf befindlichem Signaturschlüssel gilt die Garantie nur, wenn der Teilnehmer ein von der DKB AG zur Verfügung gestelltes Authentifizierungsinstrument in der jeweils aktuellen Version benutzt hat.


    Die Garantie war für den Kunden komfortabel, grds. Stand die Bank in der Pflicht, alle betrügerisch verursachten Kosten zu übernehmen, sofern man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.


    Die Last wird jetzt dem Kunden aufgedrückt.


    Gibt es bei anderen Banken das gleiche Bestreben?

    Kann jemand mit Rechtsverstand beurteilen, ob das praktisch relevant ist?

    Wie sieht es bspw. aus, wenn mit geklauter Karte bezahlt wird, bevor ich den Zugriff sperren kann?


    Gruß,

    Markus

    Sollest du rückwirkend wieder hochgestuft werden, wird dieser Verlauf wieder an die nächste Versicherung weitergegeben usw., unabhängig davon, wo du gerade versichert bist. So war das zumindest bei mir, die abgebende Versicherung gibt die neue Einstufung immer weiter.

    Hallo, gut zu wissen, dass so etwas funktionieren kann.


    Ich habe aber trotzdem starke Zweifel, dass

    a) die alte Versicherung, mir als ehemaligen Kunden rückwirkend Beiträge erstattet und die Änderung der SF Klasse weiter melden.

    b) neue Versicherungen die Änderung der SF erfährt und berücksichtigt.

    Meine Sorge ist, dass das alles andere als reibungslos funktionieren würde und ich viel Papier schwarz machen muss, um diese Ansprüche durchzusetzen.

    Da erscheint es mir als kleineres Übel, den Vorgang mit nur einer Versicherung durchzukauen.


    Ich nehme aus euren Antworten erstmal mit, dass die Versicherung ordnungsgemäß gehandelt hat und ich tatsächlich die Verjährungsfrist von drei Jahren abwarten muss, auch ohne dass eine Leistung beim Unfallgegner beglichen wurde.

    Ersteinmal danke für die Antworten.


    Der Unfallgegner hat bislang nicht formal auf Ansprüche verzichtet. Er hat, nachdem sein Anwalt sich einmalig bei der Versicherung gemeldet hatte um sich als Rechtsvertreter vorzustellen, schlicht keine weiteren Schritte unternommen. Ich möchte daher auch "keine schlafenden Hunde wecken".


    Als besonders ärgerlich sehe ich die Problematik, dass ich mich defacto diese 3 Jahre an meine momentane Versicherung binden muss, also nicht zu einer günstigeren V. wechseln kann. Ich habe ansonsten die Befürchtung, dass ich die rückwirkende Rückstufung und Erstattung bei einem V. Wechsel ggü einer neuen Versicherung kaum durchgeboxt bekommen werde, egal wie

    die damalige Versicherung dann entscheidet.

    Hallo,

    ich habe vor 1,5 Jahren einen geringfügigen Bagatelle-Schaden verursacht und dies meiner Kfz Haftflichtversicherung gemeldet.


    Um meine SF Klasse zu erhalten, habe ich meiner Versicherung (wgv) mitgeteilt, dass ich den Schaden zurückkaufen möchte.


    Da das Fahrzeug des Unfallgegners tatsächlich nur minimale Schäden aufwies und bereits altersbedingt zahlreiche andere Defekte hatte, hat der Unfallgegner bislang darauf verzichtet, irgendwelche Kosten geltend zu machen.


    Aufgrund der Schadensmeldung wurde ich dennoch hochgestuft, inkl. deutlich höherer Gebühren.

    Ein rückwirkendes Herunterstufen ist nach Aussage meiner Versicherung erst möglich, wenn der Unfallgegner nach 3 Jahren seinen Schaden nicht gemeldet hat. Einen Schaden zurückkaufen, der nicht gemeldet wurde, ist natürlich auch nicht möglich.



    Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, und ist irgendwie daraus gekommen?


    Danke,

    Marc