Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Renten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß DBA Deutschland - Österreich nur in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie bezahlt werden. Die österreichische Pension der PVA wird dementsprechend in Österreich voll versteuert und muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Allerdings wird sie nur unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Aus eigener Erfahrung: Ich trage sie in der Anlage AUS, Zeile 36-40 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt" ein und hatte in den vergangenen Jahren keine Probleme damit.
Zum Nachlesen: DBA Deutschland Österreich, Artikel 18.
Welchen Betrag gibst du da an? Einkünfte lt. österr. Steuererklärung, Einkommen lt. österr. Steuererklärung, Einkünfte/ Einkommen minus Steuer?
ich rätsle gerade bei meiner Steuererklärung