Beiträge von sany10

    Hallo,
    habe bei meiner Bank versucht die Bearbeitungsgebühr zurück zu verlangen, diese Antwort kam.


    Sehr geehrter...
    der von Ihnen geltend gemachte Rückforderungsanspruch im Hinblick auf das seinerzeit erhobene Bearbeitungsentgelt besteht allerdings nicht.
    Die (Bank) hat der von Ihnen gewünschten Schuldübernahme freiwillig zugestimmt.
    Eine Verpflichtung hierzu bestand nicht. Die Schuldübernahme lag im überwiegenden Interesse von Ihnen und der vorherigen
    Darlehnsnehmerin.
    Bei der Bearbeitung der Schuldübernahme fiel für die (Bank) ein erheblicher, weder gesetzlich noch vertraglich geschuldeter,
    Mehraufwand an. Hierfür konnte die (Bank) ein Entgelt erheben.
    Mit freundlichen.....


    Ist dies Zulässig um keine Bearbeitungsgebühr zurück zu zahlen? Ob nun Umschuldung oder neuer Kredit, das ist doch fast das gleiche.
    Im Grunde ist das doch ein neuer Darlehnskredit, oder wie?



    Danke für eure Antworten