Beiträge von Karin Anne

    Hallo Franziska und Henning,


    ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!


    Ich habe noch folgenden wichtigen Passus im Vertrag unter Punkt 3 "Besondere Vereinbarungen" gefunden:


    "Der Preis für die Kapitalüberlassung setzt sich zusammen aus einem laufzeitunabhängigen Zinssatz (s. Nr. 2.1 des Darlehensvertrages) und einem einmaligen laufzeitunabhängigen Grundpreis i.H. von 1.200 EUR (s. Nr. 2.4 "Sonstige Kosten").
    Beide Preisbestandteile sind in den effektiven Jahresszins eingerechnet. Der laufzeitunabhängige Grundpreis wird bei der ersten Auszahlung einbehalten und wird bei der vorzeitgen Rückzahlung des Kredits, auch nicht anteilig, zurückerstattet."

    Das könnte meine Frage vielleicht abschließend klären. Könnten Sie das nochmals prüfen?


    Besten Dank und herzliche Grüße
    Karin Anne


    Diese

    Wir haben 2013 einen "Immobiliendarlehensvertrag mit (anfänglich) gebundenem Sollzins" abgeschlossen. Neben den vereinarten Zinsen i.H. 4,16 % gibt es noch einen weiteren im Vertrag genannten Kostenfaktor: Unter Punkt "2.4 Sonstige Kosten" heißt es "Sonstige effektivzinsrelevante Kosten einmalig: 1200 EUR".


    FRAGE: Sind diese 1200 EUR als Bearbeitungs- bzw. Bankgebühr zu werten und können diese zurückgefordert werden? ?(

    Besten Dank für Ihre Hilfe bereits im Voraus!