Lieber Chris,
wauzi, was für eine Nachricht. Wie möchtest Du mir damit denn helfen? Ich weiß mit Deiner Häme und Deinem Sakasmus gar nicht was Du mir eigentlich sagen willst.
Aber vielleicht ist dieser Umgang eine Sache der Anonymität im Internet. Hoffentlich muss ich mich daran nicht gewöhnen
Ich lese mal zwischen den Zeilen:
Du denkst je höherwertig und kostenaufwendig die Modernisierung einer Wohnung ist, desto mehr schlägt sich das in einer ggf vereinbarten Mietminderung um. Das glaube ich auch aber eben bezogen auf die Sinnhaftigkeit der Modernisierung. So wird die Vermieterfirma die zusätzlichen Steckdosen bei einem Auzug von mir so oder so nachrüsten - wie sie es auch bei ihren anderen Wohnungen schon tun.
Du möchtest nicht, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe und rätst mir vorher nachzufragen und prophezeist mir aber gleichzeitig, dass ich darauf sitzen bleiben werde.
Der Bundesgerichtshof wägt in Sachen Mietrecht zwei Interessen gegeneinander ab:
1. Erhalt des Eigentums des Vermieters
2. Freiheit des Mieters seinen Lebensmittelpunkt nach indiv. Bedürfnissen zu gestalten
So muss ich zwar eine Einverständniserklärung des Vermieters für die „Umbauten“ einholen, die er aber nicht verweigern kann, wenn dadurch die Mietsache nicht geschädigt wird.
Führt der Mieter dann eine Modernisierung also eine Verbesserung der Mietsache auf eigene Kosten durch, können diese im Abschlag (also anteilig) über eine Mietminderung über einen vereinbarten Zeitraum oder über eine Zuschusszahlung ausgeglichen werden.