Alles anzeigenHallo,
ich habe im August 2005 bei der Quelle Bausparkasse (jetzt BSQ Bauspar AG) das Baufi-Quick Modell gewählt. D.h.
1. Phase Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag
2. Phase Vorausdarlehen wird durch zugeteilten Bausparvertrag zurückgeführt. Der Rest wird über ein neues Bauspardarlehen finanziert.
In meinem Fall bin ich am 30.12.2013 in die zweite Phase eingetreten. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine Darlehensgebühr von 2% in Rechnung gestellt, die auch schon im Vertrag von 2005 erwähnt war.
Wann beginnt in meinem Fall die Verjährungsfrist für die Darlehensgebühr (Tatsächlich erst mit der Zahlung der Gebühr oder mit dem Vertragsabschluss 2005)? Muss ich dieses Jahr noch aktiv werden, oder kann ich erstmal abwarten wie sich das Thema im Spezialfall Bauspardarlehen weiterentwickelt?
Die Frage, ab wann die Verjährung bei dem Kombinationsmodell Vorausdarlehen/Bausparer beginnt, würde mich auch brennend interessieren. Einige meinen, vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, andere gehen vom Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr aus. Ich hoffe, jemand kann hierzu noch etwas Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
Manuja