Beiträge von Maultasche29

    Hallo kann mir jemand darauf antworten?
    Ich habe den Musterbrief mit Einschreiben und Rückschein an die Targo Bank geschickt anf. Dezember heute den 10.12 14 habe ich folgende Antwort bekommen.
    wir haben ihr Schreiben zur Rückerstattung von Berarbeitungsgebühren erhalten.
    Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Enscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge andere Kreditinstitute.Wegen der abweichenden Gestalltung unseres Keditangebots sind diese Entscheidunge zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsbebühren nicht unbedingt übertragbar.Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mail 2014 noch so entschieden.
    Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren,woweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind.Bitte haben Sie Verständnis,dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl an Anfragen aktuell einige Zeit dauert.Sie mussen keinen weiteren Maßnahem ergreigen,um eine etwaige Verjährung zu verhindern.
    Insbersondere ist es nicht notwendig,einen Anwarlt zu berauftrage,einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzleiten.
    Mft
    Mein Frage nun
    es sind keine Leistungen im vorfeld erfolgt
    Bekomme ich jetzt meine Rückzahlung wenn ja was soll ich machen soll ich abwarten wenn ja wie lange und soll ich die Targo Bank noch mal anschreiben nach einer gewissen Zeit und ihnen eine Frist setzten?????
    Kann mir da jemand eine auskunft geben
    Im voraus vielen Dank


    Mfg
    Maultasche 29