Beiträge von BSQ-Hasser

    Ich wurde auch aufgefordert, die Regelsparbeiträge für die letzten Jahre nachzuzahlen.
    Das habe ich dann auch getan, weil ich nicht riskieren wollte, dass durch die fehlenden Raten der Vetrag gekündigt wird.


    Die BSQ hat mir im Nachgang dann ein Angebot zur Vertragsauflösung zukommen lassen, welches grundsätzlich nicht ganz unattraktiv war (das Angebot entsprach ca. 2 Jahre Zinszahlung im Voraus, wenn der Vertrag aufgelöst wird).


    In diesem Angebot war allerdings kein Hinweis darauf, was mit der Abschlussgebühr passiert, die ja damals bei Vertragsbeginn gezahlt wurde. Ich habe daher nun diesbezüglich nachgefragt und die Antwort erhalten, dass "individualrechtliche Verträge Vorrang vor den AGB / ABB" haben. In den ABB ist geregelt, dass die Abschlussgebühr zurück erstattet wird, wenn auf das Darlehen verzichtet wird (wie hier der Fall). Da im Aufösungvertrag nie die Rede von der Abschlussgebühr war, sondern lediglich mitgeteilt wurde, dass der Vertrag unter Zahlung eines Sonderzinsbonus beendet wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Abschlussgebühr einbehalten werden darf. Zumal diese ja auch nicht der Abgeltungssteuer unterliegt, die ausgezahlten Zinsen aber sehr wohl... da würde ich ja "doppelt" übervorteilt werden.


    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Einschätzung.

    Aber der Vorteil besteht doch genau darin, dass die Steuern für die Bonuszinsen in dem Jahr abgeführt werden, in dem die Bonuszinsen auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wurden. Andernfalls würden die Steuern ja fällig werden, sobald das Bausparguthaben inkl. der Bonuszinsen ausbezahlt wird. Und das könnte ggf. (je nach Summe) einen höheren Steuerabzug bedeuten. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    Hallo zusammen,


    habt ihr denn eigentlich letzten Monat von der BSQ auch ein Schreiben erhalten, mit dem die BSQ anbietet, bei einer vorzeitigen Beendigung des Bausparvertrages einen Sonderzinsbonus zu bezahlen?

    Also ich habe nun bei allen 3 Verträgen rückwirkend die geforderten Sparraten eingezahlt. Ein Vertrag wird jetzt dadurch überspart (Bausparguthaben + Bonuszins). Diesen werde ich daher kündigen... nicht zuletzt aufgrund der nicht mehr gegebenen unbegrenzten Einlagensicherung (nur noch 100.000 Euro pro Person). Die anderen beiden Verträge werden dann wohl in den nächsten 2 Jahren überspart sein... wenn die Bonuszinsen tatsächlich zum Bausparguthaben zählen.

    Hallo Rheingold,


    danke für deine Antwort! Demnach hätte ich ja jetzt bereits keine Chance mehr, meinen Bonus zu sichern:


    - Zahle ich nicht rückwirkend per Vertragsbeginn, kündigt mir die BSQ und ich verliere den Bonusanspruch.
    - Zahle ich jetzt rückwirkend ein, wäre der der Vertrag sofort überspart und somit kann die BSQ ebenfalls kündigen und ich verliere wieder den Bonusanspruch


    Ich rechne jetzt aber mal nach, ob die BSQ die Forderung wirklich korrekt berechnet hat oder ggf. Sonderzahlungen nicht berücksichtigt wurden.

    Hallo liebe BSQ-Geplagten,


    ich habe von der BSQ nun die Aufforderung erhalten, rückwirkend zu Vertragsbeginn alle Regelsparraten nachzubezahlen. Gemäß den ABB "Q8" können nur die letzten 12 Sparraten verlangt werden, was die BSQ hin und wieder auch getan hat. Nun bezieht sich die BSQ allerdings auf ein Urteil des LG Aachen (AZ 1 O 336/17 vom 15.03.2018) und behauptet, dass auf Grundlage diesen Urteils nun rückwirkend die Zahlung der Regelsparraten seit Vertragsabschluss gefordert werden kann. Das OLG Köln hätte diese Rechtsprechung mit einem Hinweisbeschluss bestätigt (AZ 12 U 243/17 vom 07.12.2017).


    Dann wäre der Bausparvertrag sofort überspart, was dann eine Kündigung der BSQ nach sich ziehen könnte (ggf. dann auch unter Verlust der Bonuszinsen). Aber natürlich möchte ich den Bausparvertrag so lange wie möglich "am Leben halten".


    Habt ihr auch ein entsprechendes Schreiben der BSQ mit Aufforderung zur rückwirkenden Einzahlung per Vertragsbeginn erhalten?


    Danke schon mal im Voraus!