Beiträge von bmueller

    Hallo,


    vielen Dank für die Info.


    Wenn der Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder das Ehepaar vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mind. ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, dann gilt das Recht, d.h. die kleine Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt bezahlt.
    Trifft eine der Voraussetzungen nicht zu gilt das neue Recht mir der Folge, dass die kleine Witwenrente nur 24 Monate bezahlt wird (außer die Witwe erfüllt in den 24 Monaten die Voraussetzungen für die große Witwenrente)!!


    Was ich nicht weis: Bekommt jemand die kleine Witwenrente nach altem Recht und die Witwe erreicht später mal die Regelaltersgrenze und geht in Rente wird dann die Witwenrente auf die große Witwenrente erhöht?


    Wäre super , wenn mir jemand helfen könnte


    Danke

    Hallo,


    die kleine Witwenrente wird doch für den Ehepartner, wenn diese Rente noch unter altes Recht fällt, lebenslang bezahlt.
    Diese beträgt 25% der Rente des Verstorbenen.


    Meine Fragen: Wenn die Witwe/der Witwer die Regelaltersgrenze erreicht, wird die kleine Witwenrente dann in eine große umgestellt?


    Besten Dank im voraus. :)

    Hallo,


    im aktuellen Ratgeber zur Betriebsrente habe ich gelesen, dass bei einer Pensionszusage nur der Ehepartner Anspruch auf eine Leistung hat in Höhe von 55% bzw. 60% der Rente, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Ich dachte biser, dass es hier folgende Rangfolge gibt:


    Ehepartner
    Kindergeldberechtigte Kinder
    Gleichgeschlechtliche Partner
    Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft


    Falls niemand vorhanden ist bekommen die Erben max. Euro 8.000 ausbezahlt, den Rest erhält die Versichertengemeinschaft!


    Kann mir da jemand helfen?


    Danke


    B.M.

    Hallo Oekonom,


    super, vielen Dank für die Info;


    Jetzt muss ich dich gleich nochmals belästigen.


    Wenn ich den Index von März 2003 und heute Juni 2018 vergleiche entspricht dies einen Anstieg von ca. 24%


    Bedeutet das, dass ich die Miete jetzt um 24% erhöhen darf?


    Was die erste Mieterhöhung überhaupt wäre


    nochmals Merci


    Grüße
    bmueller

    Hallo,


    ich habe eine Frage zu Indexmiete; meine Tante hat 2003 mit ihrem Mieter im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Entwicklung der Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland richtet (Basis 1995 = 100)
    Frage:


    1. Kann die Miethöhe noch nachträglich für 15 Jahre erhöht werden, da bisher noch keine Mieterhöhung stattfand?
    2. Die Mieterhöhung errechnet sich das Stand Index bei Mietvertrag im März 2003 und jetzt; wie berechne ich die Mieterhöhung, da doch alle 4 bzw. 5 Jahr der Index wieder auf 100 gesetzt wird??? ;);););)


    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte


    Vorab besten Dank


    Grüße


    B. Mueller