Hallo,
vielen Dank für die Info.
Wenn der Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder das Ehepaar vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mind. ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, dann gilt das Recht, d.h. die kleine Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt bezahlt.
Trifft eine der Voraussetzungen nicht zu gilt das neue Recht mir der Folge, dass die kleine Witwenrente nur 24 Monate bezahlt wird (außer die Witwe erfüllt in den 24 Monaten die Voraussetzungen für die große Witwenrente)!!
Was ich nicht weis: Bekommt jemand die kleine Witwenrente nach altem Recht und die Witwe erreicht später mal die Regelaltersgrenze und geht in Rente wird dann die Witwenrente auf die große Witwenrente erhöht?
Wäre super , wenn mir jemand helfen könnte
Danke