Beiträge von switty

    Könnte dieser Pasuss dazu führen, daß die Prüfung ergibt, daß man doch in der PKV bleiben muss (Vollzeit war absehbar) oder ist dieser unschädlich für die vorausschauende Berechnung des JAEG?

    Ich würde so eine Vereinbarung nicht schliessen. Wenn der AG hochoffiziell bei einer Mauschelei mitmacht (und das wäre es), begibt er sich in ein Haftungsrisiko und wird sehr wahrscheinlich auch aus Eigenschutz so einer Vereinbarung nicht zustimmen. Für einen selbst hat das ganze aus meiner Sicht unabsehbare Folgen, die im Worstcase in einem Basistarif der PKV enden. Wenn Du im laufenden Arbeitsverhältnis eine rechtssichere Rückkehrpflicht zur Vollzeit möchtest (und ohne Probleme mit dem Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung zu bekommen), dann geht das a) über die Brückenteilzeit, da musst du aber mindestens 1 Jahr in Teilzeit gehen oder b) -wie hier gerade von webfox berichtet- über ein Sabbatical (da muss dann aber das Jahresgehalt unter Berücksichtigung des Sabbaticals unter die JAEG liegen). Bei hohen Gehältern können beide Modelle daher eher teuer werden, da man ggf. ein halbjähriges (oder länger) Sabbatical/eine 1-jährige Teilzeit benötigt. Bei geringen Differenzen zwischen Gehalt und JAEG kann das aber eine ernste Option sein.


    Oder aber man vertraut seinem Chef ("gentlemans agreement") und geht in die unbefristete Teilzeit. Wenn sich dann zufälligerweise kurz nach Teilzeitbeginn Planänderungen im Leben ergeben, und die können grundsätzlich ein paar Tage nach Beginn der Teilzeit eintreten, und man dann überraschenderweise für sich feststellt, doch wieder in Vollzeit gehen (zu müssen), dann kann einem das sicher nicht negativ ausgelegt werden. Das dürfte tatsächlich die kostengünstigste Option sein, da man nur einen Monat Lohnverlust hat (aber man hat immerhin mehr Freizeit). Diese Option ist daher für Personen mit hohen Gehältern sehr interessant.


    Grüße

    switty

    Denke auch das der oben benannte Weg rechtsmissbräuchlich ist und recht gravierende Folgen haben kann (möglicherweise Steuerhinterziehung wegen des Scheinarbeitsverhältnisses, etc.).


    Was natürlich immer passieren kann: Pläne ändern sich.


    So war es zum Beispiel bei mir. Ich habe Teilzeit beantragt und bin so unter der JAEG gekommen. Damals war meine Schwiegermutter schwer erkrankt und ich bin davon ausgegangen, sie zusammen mit meiner Frau pflegen zu müssen. Im Zuge der Teilzeit bin ich in die GKV zurückgewechselt. Kurze Zeit später, nachdem ich bereits in Teilzeit war, haben wir eine andere Lösung mit meiner Schwiegermutter gefunden (wir haben eine bezahlbare ambulante Pflege gefunden) und ich bin wieder zurück in Vollzeit gewechselt und dann in der GKV geblieben.

    Hier noch eine Beispiel Rechnung für meine Tochter:


    Annahmen:

    Jährliche Arztrechnungen ca. 1500€

    Selbstbehalt im PKV Vollversicherungstarif: 500€ p.a.

    Vollversicherung: 40€ / mtl.

    Kosten für Zusatzversicherungen (siehe vorheriger Post): 70€ / mtl.

    Krankentage Kind: 10 Tage (Erstattung GKV: 70 € / Tag bei ca. 1900€ Nettogehalt (Frau))


    Beispielrechnung PKV Vollversicherung:

    (12 x 40 €) + 500€ Selbstbehalt = 980 € Kosten pro Jahr


    Beispielrechnung GKV mit ambulantem Restkostentarif:

    (12 x 70€ Kosten Versicherung) - (10 x 70€ Kinderkrankengeld) = 140 € Kosten pro Jahr


    Selbst wenn man keine Krankentage des Kinds hat fährt man mit GKV + Ambulanten Restkostentarif deutlich besser!


    Grüße

    switty

    Später kann man dann immernoch schauen, ob ein Wechsel in die GKV sinnvoll sein kann, wovon ich erst einmal nicht ausgehe.


    Aber wie gesagt, wären mir die ca 60 EUR für die PKV wert

    Das kann man so pauschal wirklich nicht sagen. Ein riesiger Nachteil der PKV ist, dass es kein Kinderkrankengeld gibt. Gerade in den ersten Jahren sind die Kleinen durch Kita & Co. im Winter dauernd am rumröcheln. Meine Tochter ist mittlerweile 6 und meine Frau hat die 10 Tage jedes Jahr in Anspruch genommen. Klar kann man selbst "krank machen" wenn das Kind erkrankt, das ist allerdings nicht legal.


    Ich für mich bin mit meiner Lösung sehr zufrieden:


    a) Frau und ich in der GKV, Tochter familienversichert

    b) Tochter (ich übrigens auch) hat bei der Signal folgende Zusatzversicherungen:

    - Ambulant Top (Ambulanter Restkostentarif, übrigens mit offenem Hilfsmittelkatalog)

    - Ambulant Plus (sinnvolle Ergänzung zum Ambulant Top, deckt die verbleibenden Lücken)

    - Clinic+ (1 Bett + Chefarzt)

    - Zahntop (erstattet 90% bei Zahnersatz)

    - Kostenpunkt: ca. 70 € / mtl für meine Tochter

    c) die Zusatzversicherungen haben keinen Selbstbehalt und leisten ab dem 1. Euro. Bei Nichtinanspruchnahme gibt es wie bei einer Vollversicherung eine Beitragsrückerstattung (nur für den Ambulant Top)

    d) Ablauf beim Ambulant Top ist wie bei der Beamtenbeihilfe: Arzt stellt Rechnung, wird bei der GKV eingereicht und tlw. erstattet, PKV erstattet den Rest

    e) Tochter hat mit den Zusatzversicherungen defacto Privatstatus, einzige Ausnahme: reine Privatärzte ohne Kassenzulassung werden von der GKV nicht erstattet und wenn man solche dennoch Ärzte besucht, muss man bei der Zusatzversicherung einen 20% Eigenanteil übernehmen, wenn es keine Vorerstattung der GKV gibt. Gab aber noch nie einen Anlass, das in Anspruch zu nehmen


    Wenn ich nun das Kinderkrankentagegeld aus der GKV gegen rechne ist das sehr vorteilhaft ggü. einer PKV Vollversicherung! Und bei der Vollversicherung hatten wir immer ~500 € Selbstbehalt/Jahr, die wir in der Vollversicherung selbst tragen mussten, das entfällt vollständig! Und glaub mir, bei Kindern auf Beitragsrückerstattung zu spekulieren ist bei den ganzen U-Untersuchungen utopisch! (wir hatten bei der Tochter jedes Jahr 1000-1500€ Arztrechnungen inkl. Impfungen, mal ein kleiner Unfall etc.)


    Ich bin froh, mich aus dem Vollversicherungssystem der PKV verabschiedet zu haben, auch um mich später vor exorbitanten PKV Beiträgen abzusichern (die Zusatzversicherung kann ich jederzeit kündigen, wenn sie zu teuer wird). Und für meine Tochter sieht es so aus, dass ich mit dem jetzigen System deutlich besser fahre (kostenmäßig) und sie die selbe Qualität wie in einer Vollversicherung hat.


    Grüße

    switty

    Hallo!

    Da wir aktuell beide in der PKV sind (sie voll privat ich mit Beihilfe) müssen wir unser Kind in die PKV stecken. Soweit ich weiß spielt da das EK keine Rolle, ich kann das Kind also preiswerter über mich mitversichern. Sobald meine Frau dann in die GKV wechseln kann mit Teilzeit (Plan ist nach etwa 10 Monaten Elternzeit) wird es komplizierter:

    Richtig, wenn kein Elternteil in der GKV ist kann auch kein Kind kostenfrei mitversichert werden :) Freiwillig in der GKV geht m.W. dennoch (kostet dann aber und ist sicher unattraktiv)


    Für eine Familienversicherung dürfte ich nicht mehr als sie verdienen ODER nicht über der Jahresgrenze.

    Zumindest während ihrer geplanten Teilzeit wird mein Einkommen höher sein, jedoch nicht über der Grenze liegen. D.h. eine Familienversicherung wäre theoretisch dann möglich.

    Ergo: ich darf nicht mehr als sie verdienen und zeitgleich über der Jahresgrenze liegen, richtig?

    Damit euer Kind bei Deiner Frau kostenfrei mitversichert werden kann, muss Deine Frau mehr als Du verdienen. Da der Bruttobeamtensold i.d.R. nicht so hoch ausfällt wie ein Bruttogehalt in der freien Wirtschaft, solltet ihr das unbedingt vorher prüfen. Wenn das nicht gegeben ist, musst Du euer Kind zwingend bei deiner PKV oder freiwillig in der GKV versichern! Es gibt da insofern keine Wahlmöglichkeit, die GKV prüft ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung.


    Die JAEG ist für dich als beihilfeberechtigter Beamter grundsätzlich völlig irrelevant, da du dich immer in der PKV versichern kannst. Wenn Du allerdings über dem JAEG Betrag liegst und Deine Frau da drunter liegt (sonst wäre ja gar kein Wechsel in die GKV möglich), ist klar, dass Deine Frau weniger verdient.


    => Kind zwingend bei dir in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert (letzteres macht keinen Sinn, kostet mehr und du hast schlechtere Leistungen)


    Die private Versicherung des Kindes über mich ist jedoch in allen Kontstellationen möglich oder nicht? Diese kostet mich etwa 40€ und ist damit sehr attraktiv.

    Nein, es richtet sich danach, wer der Hauptverdiener ist. Hier nochmal die URL von Finanztip zum Thema PKV bei Kindern, wo das ganz gut erläutert ist: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-kinder/


    Grundannahme: Du bist in der PKV, deine Frau ist in der GKV.


    Dein Gehalt als Ehemann > ihr Gehalt als Ehefrau = Kind muss sich in der PKV oder freiwillig in der GKV versichern (die GKV ist dann kostenpflichtig, d.h. keine kostenfreie Familienversicherung!)


    ihr Gehalt als Ehefrau > Dein Gehalt als Ehemann = Kind kostenfrei familienversichert in der GKV Deiner Frau


    Aber Achtung: wenn sich eure Gehaltskonstellation irgendwann einmal ändert kann sich auch der Versicherungsstatus des Kinds ändern. Das ist nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben.


    Beispiel:

    Du verdienst zur Zeit mehr als Deine Frau = Kind in der PKV/freiwillig GKV. Wechselt sie in 2-3 Jahren von Teilzeit in Vollzeit und verdient dann wieder mehr als Du, ist das Kind wieder familienversichert in der GKV.


    Grüße

    switty

    Hallo,

    Ich bin Beamter und das Kind wird über mit bei einer anderen PKV versichert.

    Das Kind wird bei dem Elternteil versichert, welcher über das größere Einkommen verfügt. Ich weiß ja nicht wie das bei Dir ist, aber Beamte verfügen ja i.d.R. über ein nicht ganz so großes Bruttogehalt. Bitte checkt es vorher, dass Du dann auch wirklich das größere Gehalt hast.


    Hier der passende Artikel von Finanztip: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-kinder/


    Wobei ich ernsthaft frage, was daran wünschenswert ist, das Kind in der PKV zu versichern. Meine Tochter ist mit mir in die GKV gewechselt und läuft in der Familienversicherung kostenfrei mit. Das sparte uns schon einmal knapp 80€ / Monat. Unseren PKV Vollkostentarif konnten wir im Rahmen der Kündigung dann in mehrere Zusatzversicherungen umwandeln (u.a. eine ambulante Restkostenversicherung, damit ist tritt man ggü. einem Arzt fast wie ein Privatversicherter auf). Zumindestens für meine Tochter ist der Gesamtbeitrag der Zusatzversicherungen deutlich geringer als der PKV Vollversicherung. Außerdem haben wir durch die GKV den Vorteil von Kinderkrankengeld, was es in der PKV normalerweise nicht gibt. Somit ist sie de-facto Privatpatient, zahlt weniger als vorher, nimmt die Vorteile der GKV mit und kann sich später immer noch entscheiden, daraus wieder einen PKV Vollkostentarif zu machen.


    Wikipedia URL zum Thema Ambulante Restkostenversicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/…te_Restkostenversicherung


    - Wie genau sieht der Wechsel aus? Wann tritt die Versicherungspflicht ein? Mit Unterschrift unter der Teilzeitvereinbarung? Nach dem ersten (geringeren) Gehalt? Nach einem Jahr? Nach einem "vollen Jahr" unter der Grenze?
    - Wann genau muss man sich bei der GKV seiner Wahl melden?
    - Informiert die GKV dann die PKV oder muss man dort "kündigen"?

    Versicherungspflicht tritt dann ein, wenn die JAEG hochgerechnet auf das Jahr unterschritten wird (z.B. wenn das niedrigere Gehalt ab 01.01.2021 kommt, dann ab dem Zeitpunkt). Bitte bei der Berechnung der Stunden unbedingt das regelmäßige Arbeitsentgelt inkl. Einmalzahlungen berücksichtigen! Ich selbst habe einen Monat Teilzeit gemacht, bin in der Zeit zur GKV zurückgewechselt und dann ergab sich (unvorhersehbar) durch eine Planänderung in meinem Leben wieder eine Vollzeittätigkeit :)


    Üblicherweise wird Deine Frau (so war es zumindestens bei mir) vom AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Versicherungspflicht wieder einsetzt. Mit dem Schreiben geht man dann zur GKV, am besten so schnell wie möglich (auch schon vor dem Termin). Die GKV braucht dann zur endgültigen Aufnahme noch die Versicherungsbestätigung der PKV.


    Die PKV musst Du selbst kündigen und ihr habt dafür ein Sonderkündigungsrecht. Die PKV solltet ihr allerdings erst kündigen, wenn ihr die Aufnahmebestätigung der GKV in den Händen haltet.


    Bei Elternzeit in Teilzeit weiß ich nicht genau ob das geht, müsste aber funktionieren. Vielleicht kann da jemand aus dem Forum zu Stellung nehmen.


    Grüße

    switty

    Btw, für alle Interessierten hier der Link zu einem Rechner der Tacheles e.V. Sozialberatung, ob man noch die Chance hat in die KVdR zu kommen:


    https://www.tacheles-sozialhil…ktuelles/KVdR_Rechner.xls

    (Makros müssen aktiviert werden, damit der Rechner funktioniert - Es besteht ein Virenrestrisiko, daher Nutzung auf eigene Gefahr!)


    Der Rechner ist aktuell und berücksichtigt die kürzliche Gesetzesänderung, in der pro Kind 3J angerechnet werden.


    Grüße

    switty

    So lauern hier doch in der freiwilligen Versicherung der GKV keine weiteren Fallen oder?

    Die Swiff Life hat eine schöne Übersicht erstellt, warum es sich lohnt KdVR Rentner zu sein (siehe Bild).


    Wenn man tatsächlich nur die GRV Rente oder Betriebsrente bezieht, ist man nicht schlechter gestellt. Allerdings wird es bei anderen Einkunftsarten schon kritischer, so werden z.B. Rieser-Rente(!), Kapitalerträge und VuV durch die GKV mit einem Beitrag "besteuert". Und ehemalige PKV'er sind ja typischerweise schon Menschen, die privat vorgesorgt haben (weil mal selbständig gewesen, Gutverdiener, usw.). Deswegen dürfte viele freiwillig Versicherte z.B. folgende Nachteile ereilen:


    Beispiel Leibrente: Die Sauerei ist, dass die Beiträge bei z.B. auf den Gesamtbetrag fällig wird, obwohl bei der ESt nur der Ertragsanteil besteuert wird. D.h. auch auf den Tilgungsanteil fällt der GKV Beitrag an, letztlich wird durch die GKV das eigene Vermögen besteuert.


    Beispiel Kapitalertrag: Es sind dann nicht nur 25% Abgeltungssteuer, die bei Kapitalerträgen fällig werden, sondern mindestens 39,6% (bis zur Beitragsbemesserungsgrenze). Bei den mikrigen Zinsen der letzten Jahr bleibt dann wirklich fast nichts mehr über.


    Grüße

    switty


    Quelle der Swiff Life: https://www.swisslife-weboffic…ad.html/mdb/doc/29/29.pdf

    Hallo switty
    Du schreibst du zahlst ca.350€ im Monatsbeitrag , insgesamt, für dich und Tochter? Bei welchem Selbstbehalt? Und welcher Versicherung?
    Bin bei der Axa im EL Bonus Tarif und zahle mit Pflegeversicherung 280€ bei 360€ Selbstbehalt. Bin 33jahre alt

    Hi,


    Selbstbehalt ist 0€, d.h. volle Leistung ab der 1. Rechnung, Gesellschaft möchte ich hier zur Wahrung meiner Privatssphäre nicht näher erörtern, ist aber eine große VVaG. Wenn man es sich noch aussuchen kann, würde ich immer eine VVaG ggü. einer AG vorziehen. Eine VVaG hat keine Aktionäre und entscheidet (am ehesten noch) im Interesse der Mitglieder (=Versicherungsnehmer).


    Hier die Beiträge für mich (jeweils ca.):
    Ambulanter Restkostentarif: ca. 140€ / mtl
    Ambulanter Zusatztarif mit einigen Gimmicks (z.B. Brille, Heilpraktiker, etc. - hat tlw. Überschneidung mit Restkostentarif): 20€
    Zahnzusatz (90% Erstattung): ca. 30€ /mtl
    Pflegeversicherung mit 80 Euro Tagessatz: 45 €
    Klinikzusatz (1-Bett + Chefarzt): 35€
    Summe: ca. 270 €


    Der Rest zu den 350 € entfällt auf meine Tochter bzw. meine Krankentagegeldversicherung, wobei sie keine Pflegezusatz- und Krankentagegeldversicherung hat.


    Grüße
    switty

    Ich sprach mit meiner Personalchefin darüber und sie argumentierte, dass sowohl PKV als auch GKV kein Interesse haben, langfristig in der PKV Versicherten, diesen Wechsel zu ermöglichen. Sie sprach von einer 3-Jahres-Frist, innerhalb derer beide (PKV und GKV) miteinander reden und offensichtliche Konstrukte zur Rückkehr in die GKV aufdecken. Die Wechsel werden dann als nichtig erklärt und die PKV fordert sogar rückwirkend die Beiträge ein.

    Aus meiner Sicht eine Urban Legend. In Zeiten von DSGVO & Co. kann ich mir das nicht vorstellen. Ich habe weder bei PKV noch GKV irgendwas unterschrieben, wo ich den Datenaustausch genehmigt habe. Ein Gesetz dazu ist mir nicht bekannt. Was aber grundsätzlich hilft ist eine Story parat zu haben, warum man in Teilzeit gewechselt ist und dann wieder zurückgekehrt ist (z.B. ist irgendwer in der Familie ist schwer erkrankt und man muss helfen, dann hat sich das doch als unnötig erwiesen). Die Nachprüfung passiert m.W. lediglich beim Rententräger (Betriebsprüfung), da werden dann aber normalerweise auch nur Stichproben gezogen. Je größer die Firma ist, desto unwahrscheinlicher ist es das man da überhaupt beleuchtet wird. Das Haftungsrisiko hat aber die Firma und bedeutet dann m.W. auch keine Rückabwicklung der ganzen Sache. Da ich aber kein Jurist bin, ist das keine verbindliche Aussage.


    Grüße
    switty

    Hi,


    es reicht für exakt einen Monat unter der JAEG zu sein (so habe ich es gemacht). D.h. JAEG m.W. derzeit bei 60.750€, d.h. einen Monat unter 5.062,50€. Es wird dann quasi auf Basis des reduzierten Gehalts hochgerechnet. Im darauffolgenden Monat kannst Du die Teilzeit wieder beenden und wieder über der JAEG verdienen. Wichtig ist hierbei, evtl. variable Bestandteile mit einzubeziehen (Bonus, regelmäßige Sonderzahlungen o.ä.). Der Gesetzgeber spricht ja bei der JAEG auch vom regelmäßigen Arbeitsentgelt. Bei mir in der Firma war das 100% Zielerreichung beim variablen Anteil, was in die JAEG eingerechnet wurde (könnte man als "Jahreszieleinkommen" bezeichnen). Ich hatte letztes Jahr so um die 4.500€ eingetütet, weil mir auch niemand exakt 100% sagen konnte was genau wie einfliesst, und ich hatte mir etwas Sicherheitsreserve zur JAEG gelassen.


    Bei einem war ich mir aber nicht sicher und deswegen bin ich wie folgt vorgegangen: Ich hab mich ziemlich beeilt alles in dem selben Monat mit der GKV "abzuwickeln", damit ich vor Rückkehr zum hohen Gehalt verbindlich in der GKV bin. Das war dann quasi am letzten Tag des Monats geschafft :) Zum Glück arbeitet man ja dann in dem Monat in Teilzeit und hat Zeit um kurzfristig auf Schreiben der Krankenkasse, Arbeitgeber etc. zu reagieren :)


    Grüße
    switty

    Wie bist du bei der PKV vorgegangen ? Ist die PKV denn verpflichtet mir eine Zusatzversicherung ohne ges.Prüfung anzubieten ? Immerhin werde ich ja kündigen. Hast du dir die Option schon vorher irgendwie bestätigen lassen ? Bist du vor der Aktion bei deinem Berater gewesen?
    Sorry für die Fragen - aber ich kann mir nicht vorstellen freundlich verabschiedet zu werden - und irgendwie möchte ich mir einen Fahrplan zurechtlegen.
    Danke und Gruß

    Ich hab mir das auch problematisch vorgestellt, aber es ging eigentlich recht kooperativ.


    1. Kontaktaufnahme mit meiner Generalagentur, das ich ab Tag X sehr wahrscheinlich GKV Patient bin aufgrund Pflichtversicherung
    2. Von seitens der Beraterin kam von ihr aus das Angebot (klar, sie wollen dich ja irgendwie als Kunden behalten) bzgl. den Zusatztarifen. Hatte mir dann verschiedene Sachen angeschaut und hab im Endeffekt alles genommen, was mir angeboten wurde:
    a) Krankentagegeld behalten
    b) Zahnzusatz 90% Erstattung
    c) Klinikzusatz
    d) zwei ambulante Tarife (davon ist einer der Kostenerstattungstarif mit einigen Selbstbehalten, es gibt dann noch eine weitere Zusatz die das Gap zwischen GKV + Kostenerstattungstarif abgedeckt inkl. ein paar Leistungen wie Brillen, Heilpraktiker, die nicht im Kostenerstattungstarif war
    e) Pflegezusatz behalten


    In Summe zahle ich für das gesamte Paket ca. 350 Euro, wobei meine Tochter mit dabei ist (die schlägt ca. 100 Euro zu buche). Der Restkostentarif alleine macht ca. 130-140 Euro aus, der Rest ist für sich Pillepalle.


    3. Der Vorteil ist, wenn Du innerhalb der Versicherung bleibst, das deine Altersrückstellungen erhalten bleiben und du bei einem gleichguten oder schlechteren Zusatztarif ohne Gesundheitsprüfung reinkommst, auch bei den Zusatzversicherungen. Da ich einen Premium-PKV Tarif hatte konnte ich in alles ohne Gesundheitsprüfung reinwechseln. Interessant fand ich, das die Leistungen teilweise sogar besser sind, so hatte mein alter PKV Tarif früher z.B.einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Da ich zwischenzeitlich an einer psychosomatischen Inkontinenz erkrankt war, war das sehr nett das die Inkontinenzwindeln ab Wechsel in den Restkostentarif gezahlt wurden :) Bei meinem alten Tarif bin ich voll auf den Kosten sitzen geblieben, da die Windeln ausgeschlossen waren. Daran denkt man mit 25 Jahren natürlich nicht, das man ein bisschen später im Leben auf sowas angewiesen ist.
    4. Verpflichtet ist sie mehr oder weniger ja, wenn sie so einen Tarif grundsätzlich im Angebot hat. Das ist dann vergleichbar mit dem Wechsel in einen leistungsschlechteren Tarif. Da ich mich aber nicht großartig streiten musste, kann ich das nicht verbindlich beantworten ob man da einen gerichtlichen Anspruch drauf hat. Da ich aufgrund meiner Vorerkrankungen sicherlich Widerstand bekommen hätte (Leistungsausschlüsse oder sowas), bin ich aber überzeugt das du einen rechtlichen Anspruch drauf hast.
    5. In dem Sinne bestätigen lassen hab ich es mir, ich hatte folgendes verlangt: schriftliches Angebot und das ich ohne Gesundheitsprüfung in die Tarife wechseln darf


    Allgemein:
    - einen sonstigen "freien" Berater hab ich nicht bemüht, da sich bei mir nicht mehr die Frage aufgrund der gesundheitlichen Situation gestellt hat die Gesellschaft zu wechseln. Und da das gesamte Package kostenmäßig vernünftig klang und die Leistungen stimmen, bin ich dann ohne großartigen Vergleich da rein.
    - da ich mit 38 Jahren noch recht jung bin, und hoffe noch eine Weile im Erwerbsleben bleibe, hab ich dann sehr gute Aussichten auf der KVdR (außer der Gesetzgeber lässt sich da noch irgendeine Schweinerei einfallen)


    Grüße
    switty

    nft: ich würde einfach mal bei einer GKV anrufen, und sie konkret fragen. Die können Dir normalerweise ziemlich genau sagen, was für die Zeitberechnung relevant ist. Zumal es ja auch mittlerweile "Rabatte" für jedes Kind gibt (glaube 3 Jahre pro Kind). Aber selbst wenn KVdR nicht mehr klappen sollte, bist du mit der GKV immer noch besser dran, selbst wenn Du auf sonstige Erträge Beiträge entrichten solltest. Klar, du kannst in den Basistarif wechseln, aber damit bist du dann Patient 3. Klasse.


    Und zu deiner Frage wegen Kostenerstattungsverfahren, hier ist eigentlich alles super erklärt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…te_Restkostenversicherung
    Der relevante § im SGB ist § 13 Abs. 2 SGB V.


    Von der Handhabung läuft es ähnlich ab wie bei der Beihilfe bei Beamten:
    1. Erklärung an die GKV, das du am Kostenerstattungsverfahren teilnimmst
    2. Einreichen der Rechnung bei der GKV, die zahlt einen Bruchteil des Rechnungsbetrags
    3. Die quittierte Rechnung reichst Du bei der PKV ein, die übernimmt den Rest
    4. Du überweist die Arztrechnung


    Meistens klappt es, das der Prozess innerhalb der Zahlungsfrist durchläuft. Einzige "Schlechterstellung" ggü. reinen PKV Patienten ist, das Du nur Ärzte mit Kassenzulassung besuchen darfst, um von der GKV eine Erstattung zu bekommen. Die PKV erstattet aber oftmals dann trotzdem (in den guten Tarifen 80%-100%), wenn es keine Vorleistung der GKV gab. Dann bleibt halt im Zweifel ein kleiner Selbstbehalt, wenn man wirklich zum absoluten Spezialisten will.


    @Glotzer: stimmt schon, der AG muss mitspielen und hat auch ein gewisses Risiko. Ansonsten bietet es sich halt bei einem Jobwechsel an, man fängt einfach einen Monat später beim neuen AG an und ist dazwischen nochmal arbeitslos. Auch das müsste funktionieren. Im Lebenslauf verkauft man es als Sabbatical :)

    Hi smartjack,


    mit der PKV hatte ich vor meiner Teilzeit gesprochen und darauf hingewiesen, dass ich bald in TZ arbeite. Daraufhin hab ich meine Vertreterin auf eine mögliche Umwandlung angesprochen. Wenn Du in einen Tarif wechselst, welcher gleiche oder weniger Leistung hat, ist das ja ohne neue Gesundheitsprüfung möglich. Mein Tarif war ein Premiumtarif, sodass ich vollen Zugang zu allen Zusatztarifen der gleichen Versicherung hatte (man kann einen PKV-Vollkostentarif auch in mehrere verschiedene Zusatzversicherungen aufteilen). Letztlich war für die Umwandlung dann erforderlich, dass ich von der gesetzlichen die Mitgliedsbescheinigung vorgelegt habe. Daraufhin gab es das Sonderkündigungsrecht + die Möglichkeit zur sofortigen Umwandlung. Bzgl. Tarife anderer Versicherungen habe ich mich nicht informiert, da ich einige kleinere Vorerkrankungen habe die der Aufnahme bei einer anderen Gesellschaft nicht förderlich sind und ich dabei meine Altersrückstellungen verloren hätte. Wenn Du recht jung bist, macht es aber Sinn andere Gesellschaften anzusprechen.


    Grüße
    switty

    Hi Gros,


    also ich würde die Variante nehmen mit der Teilzeit, da Arbeitslosigkeit im Lebenslauf immer ein Makel ist, auch wenn es nur für einen Monat + gutem Grund passiert ist. In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass der AG im Plan nicht eingebunden ist und somit kein "Gentlemans Agreement" wie bei mir möglich ist.


    Hat der Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte, haben sie nach dem Teilzeit&Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Dazu müssen Sie ihm 3 Monate im Voraus mitteilen, in welchem Maße Sie Teilzeit arbeiten möchten. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten vom Arbeitgeber, hier aus betrieblichen Gründen zu widersprechen. Diese Gründe sind z.B. erhebliche Auswirkungen auf die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb und nur, wenn diese wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Also doch eine relativ hohe Hürde.


    Für die Krankenkasse reicht es, wenn man einen einzigen Monat unter die hochgerechnete JAEG Grenze kommt, also z.B. im Dezember dann Teilzeit arbeiten.


    Ob es problematisch ist, wenn Sie im gekündigten Zustand dann auf Teilzeit wechseln, kann ich leider nicht sagen, würde aber die Annahme haben, dass es egal ist. Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Stiefel und ob das dann alles wirklich so klappt, zumal kaum Zeit für den Rechtsweg ist, werden Sie wohl erst im Nachhinein rausfinden. Aber wenn Sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber haben, dürfte es da eigentlich keine Verzögerungstaktik oder sowas geben und die entsprechende Arbeitgeberbescheinigung kommen.


    Wegen ALG, soweit ich informiert bin ist man zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit im Status "arbeitssuchend" bzw. "arbeitslos", egal ob man ALG Anspruch hat oder nicht (z.B. aufgrund eines Sperrvermerks). Damit sollte es auch unerheblich für das Arbeitsamt sein, die entsprechenden Unterlagen bereit zu stellen. Ich würde beim Arbeitsamt mal anrufen und den Sachverhalt klären und vielleicht den Teil der Geschichte weglassen, das Sie bereits einen neuen Vertrag in der Hand hält. DIe geben da dann eigentlich schon ganz gute Auskunft.


    Bei der GKV dürfte es eigentlich nie Probleme geben, da die Happy sind über jeden Beitragszahler. Und die PKV wird es nie erfahren, wie ihr Einkommensleben weiter geht :)


    Grüße
    Switty

    Ja, bzgl einer möglichen Erwerbsminderung haben Sie Recht und mir ist das absolut bewusst. Hatte ausgerechnet, das ich irgendwann Mitte 40 aus der Risikozone bin. Aber wenn es so wäre, ist es letztlich ein Parameter den man nicht mehr beeinflussen kann und dann ist es so. Durch den weggefallenen Selbstbehalt merke ich das ich eher mal zum Arzt gehe um Dinge abzuklären, von daher ist Prophylaxe immer noch das Beste zur Vermeidung von Erwerbsunfähigkeit. Und irgendwo muss das Wort Schicksal doch mal eine Bedeutung haben :)

    Hallo zusammen,


    ich bin 38J, verheiratet, Angesteller mit Jahreszieleinkommen ca. 115.000€, mit einem Kind. Ich bin der Hauptverdiener, d.h. Kind war ebenfalls PKV Mitglied. Die absehende Beitragsentwicklung der PKV (AG-Zuschuss hat bereits nicht mehr gereicht) und die Schweinerei 1/10-Regelungen (habe viele Mieteinnahmen und mag im Alter darauf keine Krankenkasse zahlen, falls ich später in die GKV gehe) haben mich bewogen, mich recht früh mit dem Thema auseinander zu setzen und nicht erst zu warten, bis ich fast 55 bin. Leider weiß man vieles nicht, wenn man sich für die PKV entscheidet und so stand schnell fest: wieder raus aus der PKV und rein in die GKV. Hier wie ich es gemacht habe mich aus dem PKV System zu verabschieden (ohne "Berater" der einem das "geheime" SGB für teures Geld erklärt):


    1. mit dem Chef im Vertrauen über den Plan gesprochen und sein Einverständnis abgeklärt (sagen wir, im Januar)
    2. Monatsanfang im Februar unbefristeter(!) Teilzeitantrag auf 18 Std. ab März, um mit dem Gehalt unter die JAEG zu kommen
    3. AG hat dann noch im Februar entsprechende Bescheinigungen ausgestellt, damit bin ich dann zur GKV gegangen und hab mich zum März angemeldet
    4. Die beiden alten PKV Premiumtarife (Meinen + Tochter) habe ich im zum März in Zusatzversicherungen umgewandelt, ohne Gesundheitsprüfung gemäß §204 VVG: Restkostenversicherung für meine Tochter und mich im Bereich Arzt+ärztl. Versorgung (d.h. weiter Privatpatient, bei der GKV umgestellt auf Kostenerstattungsverfahren), Zahnzusatz auf Privatniveau und Wahlarzt/1-Bett im Krankenhaus
    6. Im März Vollzeitantrag gestellt und genehmigt
    7. Im April hatte ich wieder mein altes Gehalt und war GKV Mitglied (Freiwillig versichert, Tochter in der Familienversicherung)
    8. Privates Krankentagegeld wurde aufgrund der vertraglichen Regelung (Gehaltsanstieg) ohne Gesundheitsprüfung auf mein dann wieder geltendes höheres Gehalt angepasst


    Ich zahle jetzt zwar derzeit in dem Setup etwas mehr (ca. 200 Euro mtl.), dafür hat der Restkostentarif meiner PKV keinen Selbstbehalt mehr und ich kriege alle Rechnungen voll erstattet. Weiterhin alle Leistungen für Heilpraktiker etc. und die Altersrückstellungen bleiben im Restkostentarif erhalten. In Summe bleiben damit ein paar Euronen Mehrkosten über, die ich als absolut sinnvolles Investment (neben den Einmalkosten für den Monat Teilzeit) für meine finanzielle Zukunft (vor allem im Alter) sehe! Zumal weiter stark steigende Beitragserhöhungen gerade in den Vollkostentarifen zu erwarten ist. Und wenn der Restkostentarif irgendwann mal doch zu teuer wird, kann ich den jährlich kündigen.


    Das mit dem Restkostentarif klappt super, bekomme weiter schnell Termine und auch alle ärztlichen Verordnungen so, wie sie für mich Sinn machen. Der Tarif geht zwar nur bis 3,5fachen Satz GOÄ/GOZ, aber die Ärzte die drüber hinaus abrechnen sollte man eh meiden.


    Grüße
    switty