Könnte dieser Pasuss dazu führen, daß die Prüfung ergibt, daß man doch in der PKV bleiben muss (Vollzeit war absehbar) oder ist dieser unschädlich für die vorausschauende Berechnung des JAEG?
Ich würde so eine Vereinbarung nicht schliessen. Wenn der AG hochoffiziell bei einer Mauschelei mitmacht (und das wäre es), begibt er sich in ein Haftungsrisiko und wird sehr wahrscheinlich auch aus Eigenschutz so einer Vereinbarung nicht zustimmen. Für einen selbst hat das ganze aus meiner Sicht unabsehbare Folgen, die im Worstcase in einem Basistarif der PKV enden. Wenn Du im laufenden Arbeitsverhältnis eine rechtssichere Rückkehrpflicht zur Vollzeit möchtest (und ohne Probleme mit dem Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung zu bekommen), dann geht das a) über die Brückenteilzeit, da musst du aber mindestens 1 Jahr in Teilzeit gehen oder b) -wie hier gerade von webfox berichtet- über ein Sabbatical (da muss dann aber das Jahresgehalt unter Berücksichtigung des Sabbaticals unter die JAEG liegen). Bei hohen Gehältern können beide Modelle daher eher teuer werden, da man ggf. ein halbjähriges (oder länger) Sabbatical/eine 1-jährige Teilzeit benötigt. Bei geringen Differenzen zwischen Gehalt und JAEG kann das aber eine ernste Option sein.
Oder aber man vertraut seinem Chef ("gentlemans agreement") und geht in die unbefristete Teilzeit. Wenn sich dann zufälligerweise kurz nach Teilzeitbeginn Planänderungen im Leben ergeben, und die können grundsätzlich ein paar Tage nach Beginn der Teilzeit eintreten, und man dann überraschenderweise für sich feststellt, doch wieder in Vollzeit gehen (zu müssen), dann kann einem das sicher nicht negativ ausgelegt werden. Das dürfte tatsächlich die kostengünstigste Option sein, da man nur einen Monat Lohnverlust hat (aber man hat immerhin mehr Freizeit). Diese Option ist daher für Personen mit hohen Gehältern sehr interessant.
Grüße
switty