Beiträge von raimogebhardt

    Ich habe eine Hausratversicherung bei der ARAG, für die noch die VHB 74 gilt. Hierin ist eine Glasbruchversicherung eingeschlossen, die sich nicht separat kündigen lässt.
    Ein Wechsel / Abschluss einer neuen Hausratversicherung ist m. E. auch deshalb sinnvoll, da seinerzeit einige Sachverhalte noch nicht versicherbar waren.
    Ist es sinnvoll, die VHB 74 mit der derzeit gültigen VHB 2016 zu vergleichen, um sicher zu gehen, dass ich mich bei einem Neuabschluss nicht verschlechtere? Oder ist ein Vergleich gar nicht möglich?