Beiträge von Kaffeetasse

    Nachfrage: Krankenkasse der Rentner für gesetzlich freiwillig versicherte Arbeitnehmer?


    Sie schreiben
    "In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren."


    Die Deutsche Rentenversicherung schreibt
    https://www.deutsche-rentenver…blob=publicationFile&v=27


    Rentner und Ihre Krankenversicherung, Stand 02/2018, Seite 8
    "Von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen sind
    - Beamte und andere versicherungsfreie Personen wie beispielsweise Richter, Berufssoldaten oder Geistliche,
    - Bezieher eines Ruhegehalts (Pension),
    - Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungsfrei sind, oder auch
    - Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
    "


    Für mich liegt hier ein Widerspruch vor. Wie ist es wirklich?


    Viele Grüße