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Beiträge von Kaffeetasse
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Nachfrage: Krankenkasse der Rentner für gesetzlich freiwillig versicherte Arbeitnehmer?
Sie schreiben
"In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren."Die Deutsche Rentenversicherung schreibt
https://www.deutsche-rentenver…blob=publicationFile&v=27Rentner und Ihre Krankenversicherung, Stand 02/2018, Seite 8
"Von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen sind
- Beamte und andere versicherungsfreie Personen wie beispielsweise Richter, Berufssoldaten oder Geistliche,
- Bezieher eines Ruhegehalts (Pension),
- Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungsfrei sind, oder auch
- Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
"Für mich liegt hier ein Widerspruch vor. Wie ist es wirklich?
Viele Grüße