Beiträge von mros

    Ich nehme Bezug auf die Vorgehensweise von switty - die mir auch vorschwebt.
    Es sieht so aus: Zum Jahreswechsel werde ich (40 Jahre, PKV, 2 Kinder) sowieso einen neuen Job aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber. Daher war die Überlegung, für die restlichen Monate den Arbeitsvertrag zu reduzieren, dass das monatlich Gehalt hochgerechnet under der JAEG liegt. Derweil Kündigung fristgerecht. Und ab Januar wieder volles Gehalt.
    Könnte das klappen? Oder fragt PKV bzw GKV im Nachhinein nach?


    andere Alternative: Auflösungsvertrag auf Ende November (fristgerechte Kündigung ist vor Dezember nicht möglich) und im Dezember "arbeitslos" wobei dann die Sperrzeitregelung greift. Ich habe bis jetzt keine verlässliche Antwort gefunden, ob ich dann in der GKV für den 1 Monat pflichtversichert bin oder ob - weil kein ALG1 wegen Sperrfrist gezahlt wird - auch keine GKV-Pflicht greift. Kann mir dazu jemand was sagen?


    Vielen Dank und Grüße
    gros