Beiträge von awalex

    Guten Abend,


    ich habe ein Darlehen z-15 bei der L-Bank. und damit verbunden Verwaltungs- und Geldbeschaffungsgebühren gezahlt (2%). Habe die Bank angeschrieben und eine Rückmeldung von 5 Seiten erhalten.
    Meine Frage ist nun, ob durch diesen Abschnitt der L-Bank die Verjährung gestoppt ist, oder ob ich nochmals über den Ombusmann der öffentlichen Banken aktiv werden muss. Für eine Rückmeldung im Voraus vielen Dank


    … zur Zahlung von einmaligen Geldbeschaffungskosen und einmalige Verwaltungskosten bei Förderdarlehen der L-Bank unwirksam sind, würden wir ggf. prüfen, ob und inwieweit auch in Fällen, in denen die Darlehensnehmer die Rückerstattung der entsprechenden Beträge verlangt, anschließend jedoch nicht gerichtlich geltend gemacht hat, eine Erstattung erfolgen muss. Dabei würden wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Verkündung der eingangs erwähnten BGH-Urteile vom 13.05.2014bis zur rechtskräftigen Klärung der Frage, ob die L-Bank einmalige Geld/Verwaltungskosten bei Förderkrediten wirksam vereinbaren kann, im Rahmen der Ermittlung des Zeitpunkts des Verjährungseintritts nicht mitrechnen, d.h. Sie so behandeln, als wäre die Verjährung während dieses Zeitraums in entsprechender Anwendung von 203 BGB gehemmt gewesen „