Beiträge von massenkompatibel

    Hi raz,
    Hallo alle zusammen,


    ich kann dir die Frage auch nur zum Teil beantworten. Ich habe ebenso einen gestundeten Kredit von der KfW. Dieser setzt sich aus Kapital und Zinsen zusammen. Normalerweise bezahlst du in diesem Fall erst das Kapital und dann die Zinsen zurück. Deshalb sollte sich auf deiner Monats-Abrechnung entsprechend ein konstantes Kapitalsaldo ergeben und eine minimale Erhöhung des Stundungszinsens.


    Erst nachdem abzahlen des Kapitals beginnt man die Zinsen zurückzuzahlen. Diese sind wiederum steuerlich absetzbar und werden jährlich von der KfW ausgewiesen. Folglich kann man bei einer Stundung in Abhängigkeit der Höhe des Kredits und der Raten alles auf einen Streich absetzten.


    Ich selber habe jedoch noch eine Ergänzende Frage an die Community:


    Ich möchte gern mein Bafög und mein KfW Studienkredit zusammen ablösen. Die dadurch mit abbezahlten Stundungszinsen wären somit getilgt. Es ensteht ein Kredit und natürlich bekomme ich zusätzlich den Bafögrabatt.


    Kann ich die daraufhin folgende KfW Ausweisung dann der Steuer beifügen und erhalte diese Zinsen zurück, da es sich um ein Kredit für den ersten Bildungsweg handelte? Prinzipielle tausche ich ihn gegen einen Konsumkredit aus den ich Nachgang nicht steuerlich geltend machen kann.


    Vielen Dank vorab und Liebe Grüße


    Martin