Beiträge von locke

    So.... Vom zweiten Vertrag den ich Widerrufen habe wurde mir auch die RSV überwiesen. Immerhin 2200 Euro.
    Kurz danach kam ein Brief das dies auch auf Kulanz geschehen ist. Von einer Neuberechnung aber keine Spur. Werde sie darauf hin noch einmal anstossen. Lasse mir jetzt noch den aktuellen Vertrag überprüfen... Denke aber das dort die Widerrufsbelehrungen korrekt sind.


    Also dran bleiben LEUTE.....


    Hallo Oli , hast du deine Verträge ein Vorwege Prüfen lassen oder auf gut Glück die Bank angeschrieben ? Magst du verraten um welche Bank es sich handelt ? ich selber habe noch einen zwei alte Verträge von Noris bez Easy, Jahr 2006 und 2008

    Neues von der NORISBANK:


    Die Norisbank hat mir die BG mit Zinsen überwiesen. Das ganze hat aber die DB ausgeführt wo ich auch Kunde bin. Die Norisbank ist ja im Prinzip die DB. Nur für alle zur Info die von der NORIS noch die BG bekommen.


    Cool und Glückwunsch


    aber ich will auch Geld sehen . Hab noch Easy Credit über die Noris offen.....

    [/quote]



    Vielleicht sind es die Zinsen und die Quersumme vom Vertrag...
    Nimm doch mal diesen Link und prüfe anhand deiner Daten wie viel Zinsen usw. dir zusteht , vielleicht kommst du hinterher auf die Summe die sie dir überwiesen haben.
    Sonst schreibst du die Bank an und Forderst eine Aufschlüsselung der Summe. GGF Einspruch einleiten.
    Der untere Link hilft dir ein Ca. überblick zu bekommen was dir zustehen könnte, sollte.


    http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html

    So, nach fast 4 Monaten hat die Teambank ( Easy Credit ) meine Bearbeitungsgebühr plus Zinsen erstattet.
    Ich hatt schon geglaubt, dass es vor Gericht geht...
    Jedenfalls freu ich mich :)


    HM , super freu mich ...magst mir mal verraten von wann der Kredit war ? ich warte auch auf Easy Credit durch die Norisbank , Abschluss war 2006 und lief bis 2010


    Also ich habe schon eine Forderung der Norisbank zurück bekommen , Überweisung auf mein Girokonto ..als .Überweisender war die Norisbank hinterlegt. Erstattung war BG mit Zinsen und Quersumme der zu viel bezahlten monatlichen Euros die ich ohne BG ja sonst nicht hätte bezahlen müssen....alles stimmte auf heller und Pfennig

    hallo,


    was mach ich, wenn ich die zinsen zurückfordern muss, da noch nicht bezahlt, und nicht mehr weiß ab welchem datum ich die berechnung machen muss.


    hab nur noch das datum ab wann ich den darlehensvertrag unterschrieben hab


    Hallo Steffi, meist steht auf den Altunterlagen am unteren Rand des Vertrages ein kleines Datum mit Vertragsname usw also ganz rechts unten,. Aber mal ganz ehrlich wenn du das Datum der ersten Rate hast , bin ich mir sicher das der Kredit mindestens 6 Wochen vorher abgeschlossen wurde, weil die meisten nach einer Aufstockung gerne eine Rate aussetzen . Auch bei Abschluss eines Neu Vertrages sind meist 6 Wochen bis die erste Rate bezahlt wird. Nimm also ein ca . Datum vor der Ersten Rate .....die Bank wird es dann schon genauer rausfinden, so irgendwann.....


    http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html


    hier kannst du es dir errechnen lassen

    @Franziska,
    vielen Dank auch für das Anschreiben.
    Muss man denn die Zinsen zwangsläufig immer ausrechnen und hinschreiben?
    Ich tue mich da ein wenig schwer, weil ich ja zwei abgelöste Kredite dabei habe, bei denen ich nicht weiß, wie ich die Zinsen berechne, weil nicht erkenntlich ist, wie mit der Bearbeitungsgebühr bei der Ablöse umgegangen wurde.


    Hallo Siam hier ist ein Link da kannst du selber mal deine Daten eingeben und dir später was ausdrucken. Hilft dir sicherlich bei der Berechnung der zinsen.


    www.iff-finanzcheck.de/berechnen/erstattung-bearbeitungsgebuehren-eingabe.


    http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html


    Eigentlich muss der Kredit ja neu berechnet werden da er ohne BG ja viel weniger an Monatlichen Unkosten beträgt


    www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner


    hier kannst du mal Spielen was der Kredit ohne BG monatlich kostet ;)

    Ich hatte dir ja geantwortet. Standardschreiben , hatte ich Ende Januar bekommen,
    mit dem Bearbeitungsdatum vom 21.11.14 das mein Brief am 31.10 eingegangen sei....und das sie Prüfen...
    Warte aber noch auf die Auszahlung EasyCredit über die Norisbank.
    Bis ende Februar gebe ich denen noch....dann geht es weiter...


    ich sag ja, bei mir hatte es geklappt, habe die zu viel gezahlten Raten erstattet bekommen , bei einem Zinssatz von fast 12 % ....hatte ihn vorzeitig abgelöst und aufgestockt. Bis Datum xx habe ich die Quersumme der Zu viel gezahlten Euros zwischen BG und ohne erstattet bekommen

    hallo nach einem langen hin und her mit der santander bank bekam ich mitte dez die bearbeitungsgebühr zurück ohne die geforderten zinsen , jetzt bekam ich den aktuellen kontoauszug der letzten drei monate meines aktuellen kredit da musste ich feststellen das die bearbeitungsgebühren auf mein aktuellen kredit draufgerechnet wurde , das ist doch nicht rechtens oder ???


    borrr kaum zu glauben , diese schw.... aber sammelt nicht


    @ Franziska was zu diesem Thema ......


    Bin ja mal gespannt wenn ich meinen 1/4 Jährigen Auszug bekomme..... ein + war da auch verzeichnet im Dezember


    Stimmt ohne die BG wäre dein Kredit 2012 geringer ausgefallen, daran ist aber jetzt nix zu machen. Da er sicherlich noch läuft ,kannst du auf Neuberechnung ohne BG bestehen dann senkt sich dein Monatliches Sümmchen oder du verzichtest auf Berechnung und lässt die zu viel gezahlten Monatlichen Sümmchen am Ende fassen und dein Kredit verkürzt sich .
    Leider ist es uns fast jeden so gegangen, beim Aufstocken .....Viele wären schon Schuldenfrei ....

    @locke
    Ah, sehr schöner Link...danke. Werde ich heute Abend mal mit meinen Daten füllen und gucken.
    Den Satz mit der Quersumme verstehe ich allerdings nicht richtig :/.
    Ich gebe also ganz normal für alle 3 Kredite meine Daten ein und lasse meine Zinsen ausrechnen. Was gebe ich denn bei den abgelösten Krediten als "Letze Rate" an? Wenn ich da 2005 eingebe stimmt das ja nicht.


    Die Quersumme , meinte ich....
    Beispiel Wenn du einen Kredit von 5000 Euro inklusiv BG aufgenommen hast , bezahlst du Monatlich 100 Euro ab,
    bis du ihn Abgelöst hast ,dann hast du 17 Monate 100 Euro bezahlt. 17x 100 = 1700 Éuro
    Hättest du aber diesen Kredit ohne BG aufgenommen hättest du eine Kreditsumme von nur 4500,
    für die hättest du dann ja nur 80 Euro im Monat zahlen müssen , also 17 x 80 = 1360
    Die Quersumme daraus ist 1700 - 1360 =340 Euro zu viel abgezahlt ,
    Beim Laufenden Kredit hätte man den Neu berechnen können ,um die Monatlichen Raten zu senken da die Anfangssumme Falsch ist mit den BG oder den Kredit mit der Laufzeit verkürzt .


    Da du aufgestockt hast, hast du somit diese Summe schon drauf auf dem neuen Kredit und so weiter.
    Das Programm rechnet dir diese Summe auch aus musst nur hat das Ablösedatum mit angeben. Spiel einfach mal mit dem Programm .
    Ich habe meinen laufenden Kredit auch um Monatliche Raten gekürzt und spare mir noch drei Monatsraten da die Quersumme bei mir 240 Euro waren bis Auszahlung der BG , die bekomme ich am ende getilgt und die Neuberechnung spart bei mir monatlich auch was ein.


    Hey, schau dir doch mal diesen Link an, der rechnet einem alles gut aus und da ist auch gleich ein Schreiben mit bei , der dann zur Bank mit Restforderung genommen werden kann, ggf. etwas umändern wenn man daraus schon die BG bekommen hat. So habe ich dieses gemacht.


    Die BG und die Zinsen stehen ein von Datum der Aufnahme bis Datum heute zu egal ob der Kredit vorher abgelöst wurde. Nur die Quersumme aus der Mehrbelastung des Kredits mit BG zur Summe ohne BG wird nur bist zur Ablösung gerechnet.
    Musst dich etwas mit dem Programm anfreunden, ist spannend was da raus kommt.


    http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html.

    Und auch hierzu gibt die Verbraucherzentrale einen Tipp:
    Im vorliegenden Fall kann die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Entgeltregelung über die Kontoführung eines Darlehensvertrages (BGH XI ZR 388/10) herangezogen werden. Der Bundesgerichtshof hat dort ausgeführt, dass der Kunde seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan zu entnehmen vermag. Diese Grundaussage ist auf den aktuellen Fall übertragbar. Die Erstellung des Jahreskontoauszuges lag nicht im Kundeninteresse, sondern erfolgte ausschließlich im Interesse der Bank. Denn letztlich war damit ein Saldo-Anerkenntnis verbunden. Dafür darf die Bank allerdings kein Entgelt fordern. Konkret dazu und in diesem Sinn haben sich auch bereits Gerichte niederer Instanz geäußert, so das Landgericht Frankfurt/M. (AZ.: 2-02 O 274/12, nicht rechtskräftig) und Landgericht Düsseldorf (AZ.: 12 O 447/12 nicht rechtskräftig).


    Dankeschön , dann hab ich ja noch ne Baustelle ;) ich bekomme den Mist immer zum Quartal und jedes Mal diese Gebühren