Beiträge von teka

    Hallo zusammen,


    nach § 489 BGB darf man einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

    Zitat

    in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.


    Unabhängig davon gibt es häufig die Möglichkeit jährliche Sondertilgungen vorzunehmen.

    Kann man diese Sondertilgungen ohne Bedenken während der 10 Jahre vornehmen oder läuft dann die 10-Jahres-Frist von neuem los?

    Schließlich erhält man bei einer Sondertilgung ja einen neuen Tilgungsplan und muss (bei Volltilgung) nur noch für kürzere Zeit zurückzahlen. Insofern könnte man eine Sondertilgung als "neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung" interpretieren.

    Hallo zusammen, ich grabe diesen Thread mal wieder aus, weil ich eine Frage zu diesem Produkt habe.
    Und zwar verstehe ich die in den Vertragsunterlagen aufgeführten Kosten nicht.


    Grundsätzlich habe ich es so verstanden, dass es keine Kosten gibt, die nicht schon eingerechnet wären.
    So steht in den AVB:
    "Bei der Festlegung des quartalsweise gültigen Zinssatzes werden die anfallenden Kosten für den Vertragsschluss und die Vertragsführung berücksichtigt. Zusätzliche Gebühren fallen für Sie nicht an."


    An anderer Stelle in den Vertragsunterlagen steht, dass diese Kosten über einen Zinsabschlag von 0,1 % berücksichtigt sind:
    "In dem auf Basis der deklarierten Zins-Überschussbeteiligung ermittelten, quartalsweise gültigen Zinssatz sind die anfallenden Kosten für den Vertragsabschluss und die Vertragsführung pauschal als Zinsabschlag in Höhe von 0,10 Prozentpunkten bereits berücksichtigt."


    So weit, so gut. Nun frage ich mich aber, warum im Basisinformationsblatt eine Renditeminderung von 0,51 % für laufende Kosten ausgewiesen ist. Diese Kosten werden an keiner anderen Stelle erwähnt.
    Finanztip schreibt dazu (https://www.finanztip.de/tagesgeld/cosmosdirekt-tagesgeld/):
    "Der Versicherer weist im Basisinformationsblatt Kosten von bis zu 51 Euro aus, abhängig von der jeweiligen Haltedauer. Diese werden jedoch nicht gesondert in Rechnung gestellt."


    Diese Aussage kann ich jedoch aus den Vertragsunterlagen nicht nachvollziehen.
    Kann jemand mir erklären, was es mit diesen Kosten von 0,51 % auf sich hat?


    Die AVB und das Basisinformationsblatt findet man hier:


    https://www.cosmosdirekt.de/tagesgeld/#haeufige-fragen



    Vielen Dank und beste Grüße