Beiträge von mel0107

    Dann bin ich ja nicht alleine... Wir haben denen auch viel zu viel Geld geschenkt, weil wir einfach blauäugig eine Finanzierung im Laden unterzeichnet haben, ohne auch nur daran zu denken, dass bei der Cash-Card dann eben Mehrkosten entstehen. Und bevor die erste Abrechnung kam, war die Widerrufsfrist verstrichen. Sicher hätten wir die Karte nicht mehr nutzen können / sollen, aber hinterher ist Mann / Frau immer schlauer.
    Ich wünschte, dass wir vielleicht einen Teil des Geldes wieder bekommen könnten, doch habe ich auch keine Idee, wie da am besten vorzugehen ist.

    Eine Frage, damit ich den ganzen Sachverhalt einschätzen kann. Ist es richtig, dass die RSV nur widerrufen werden kann, wenn im Kreditvertrag nichts zum verbundenen Geschäft zu finden ist?
    Habe bei der Volkswagenbank auf "gur Glück" einen Widerruf für einen schon abgelösten Kredit versucht, als Antwort kam, dass der Widerruf nicht möglich sei, da im Vertrag eben auf das verbundene Geschäft hingewiesen wird.

    Haben Sie denn den Kreditvertrag von damals noch?


    Dort ist ausgewiesen, ob die Rate einmalig bezahlt wurde oder auf die laufenden Raten verteilt sind.


    Den Kreditvertrag habe ich vorliegen, allerdings steht das so direkt nicht da drin. Habe das Kleingedruckte von vorne bis hinten gelesen. Hier mal ein paar Eckpunkte


    Nettokreditbetrag: 10.500 €
    Zinssatz: 2196,45 €
    Bearbeitungsgebühr: 315,00 €


    Gesamtbetrag: 13.011,45 €


    Gutschrift des Netokredits auf Kontonr.: xxx
    1. Rate: 200€
    Folgeraten: 200€
    Letzte Rate: 211,45 €

    stimmt bezahle auch soviel , eigentlich frech.....wofür diese hohe Summe


    Und auch hierzu gibt die Verbraucherzentrale einen Tipp:
    Im vorliegenden Fall kann die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Entgeltregelung über die Kontoführung eines Darlehensvertrages (BGH XI ZR 388/10) herangezogen werden. Der Bundesgerichtshof hat dort ausgeführt, dass der Kunde seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan zu entnehmen vermag. Diese Grundaussage ist auf den aktuellen Fall übertragbar. Die Erstellung des Jahreskontoauszuges lag nicht im Kundeninteresse, sondern erfolgte ausschließlich im Interesse der Bank. Denn letztlich war damit ein Saldo-Anerkenntnis verbunden. Dafür darf die Bank allerdings kein Entgelt fordern. Konkret dazu und in diesem Sinn haben sich auch bereits Gerichte niederer Instanz geäußert, so das Landgericht Frankfurt/M. (AZ.: 2-02 O 274/12, nicht rechtskräftig) und Landgericht Düsseldorf (AZ.: 12 O 447/12 nicht rechtskräftig).

    Ich brauche einmal Eure Hilfe:
    mein Schwiegerpapa hat im September 2004 einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgeld bezahlt. Nachdem das Urteil rauskam haben wir am 5. November dieses zurückgefordert. Ich weiß, dass der Anspruch verjährt ist, wenn das Bearbeitungsentgeld direkt bei Valutierung des Kredits gezahlt worden ist, aber woran kann ich das im Vertrag erkennen?
    Die Sparkasse hat die Rückerstattung eben wegen der Verjährung abgelehnt und mitgeteilt, dass die BG bei Auszahlung des Kredits bezahlt wurde. Dem eingeschalteten Ombudsmann hat die Sparkasse das auch mitgeteilt. Wenn ich aber nun Nettokreditbetrag plus Zinsen und Bearbeitungsentgeld rechne gleichzeitig auch alle zu zahlenden Raten addiere, dann erhalte ich den gleichen Betrag. Meiner Meinung nach müsste ja die BG, wenn sie bei Valutierung bezahlt wurde der Bank anderweitig bezahlt worden sein. Mein Schwiegerpapa kann sich leider auch nicht mehr daran erinnern, wie es damals war.

    Nachdem Santander abgelehnt hat und ich ein zweites Schreiben hin geschickt habe hatte ich letzte Woche den Betrag der RSV auf meinem Konto (397.-) aus KULANZ.
    Aber weder eine Neuberechnung noch sonst was.
    Gleichzeitig mit diesem Schreiben habe ich für den zweiten abgelösten Kredit wo die Widerrufsbelehrung auch falsch ist Widerrufen.
    Darauf bis jetzt keine Reaktion. Handelt sich ja auch um 2200.-.
    Werde weiter berichten.


    Was hast du denen denn geschrieben?

    Heute kam Antwort vom Ombudsmann: der Anspruch für die Rückerstattung der BG ist verjährt. Begründung dazu: der Kredit ist am 24.09.2004 abgeschlossen worden und die BG an diesem Tag bezahlt worden. So sagt es die Sparkasse.
    Aber laut den Kreditunterlagen ist diese auf den Kreditbetrag aufgeschlagen worden und somit sollte sie mit jeder Rate abgezahlt worden sein.


    Ist der Kredit von meinem Schwiegerpapa, der sich auch nicht mehr daran erinnern kann, dass er am Tag der Vertragsunterzeichnung an die Bank knapp mehr als 300 € bezahlt hat.


    Hat jemand Tipps, wie jetzt vorzugehen ist???


    Hier ist ein Urteil zu Sparkasse, dass auch etwas zur Fußnote besagt: http://www.anwalt.de/rechtstip…kreditvertrag_064242.html

    So, auch von mir mal ein update:


    - BMW Bank hat letzte Woche auch die Zinsen gezahlt, passt bei beiden Krediten bis auf etwa 2,00 Euro (nach Abzug der KAP),
    - Sparkasse von Schwiegerpapa habe ich am 30.12. den Ombudsmann eingeschaltelt, jetzt kam endlich eine Antwort von denen, dass der Antrag eingegangen ist und sie die Sparkasse um Stellung bitten.
    - jetzt SANTANDER: BG ist auf den offenen Kredit verrechnet worden, Zinsen wurden nachgefordert, dann heute nen Schreiben von denen...
    " in vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir um Konkretisierung des Zinsansruches. Der Anspruch würde sodann mit der bestehenden Forderung verrechnet werden... "


    Was bitte ist das?? Muss ich denen jetzt den Anspruch centgenau ausrechnen??

    Die stellen sich tot. Bei mir auch, BG sind auf den offenen Kredit verrechnet, dann habe ich in einem Schreiben die Zinsen eingefordert und auf darum gebeten, dass die BG doch vielleicht überwiesen werden kann. Antwort kam, die BG wird verrechnet, kein Wort von den Zinsen. Erneutes Schreiben auf dem Postweg und in regelmäßigen Abständen, etwa 4-5 Tage an alle bekannten Email-Adressen, aber weiterhin schweigt die Santander dazu

    Hallo, kann mir eventuell jemand hier weiterhelfen. Gerne auch per PM.


    Habe per Commerz Finanz etwas finanziert, und den Geldspielraum soweit ausgenutzt.
    Sind 5000€, da es sich jetzt um keine mega enorme Summe handelt, würde ich gerne die Restschuldversicherung kündigen.
    Steht mir Geld zu aus der bezahlten Prämie an die Versicherung? Sollte ich das gleich einfordern?
    Gibt es ein Musterschreiben hierzu oder kann mir jemand bezgl. der Formulierung helfen?
    Bitte PM


    War die Restschuldversicherung bei dir aus einem Kredit bei der Commerz Finanz oder hattest du auch ein zusätzliches Konto mit einer Verfügungskarte?

    Richtig. Dieser Verein ist echt das letzte. Anfang Dezember ist mein Schreiben raus. Seitdem null Reaktion. Kein Antwortschreiben, keine Mail wird beantwortet, am Telefon keine Auskunft. Ohne Ombudsmann wird das nichts werden. Leider hab ich aus Berlin auch noch nichts gehört. Das wird sich wohl alles noch ziehen. Echt nervig das man seinem Geld so hinterherlaufen muss. Wenn die Banken vom Kunden was zu bekommen haben geht das immer rasend schnell. Und wehe man bezahlt nicht. .....


    Telefonisch geben die keine Auskünfte, einmal hatte ich Glück mit meiner Mail, da kam direkt ne Bestätigung, dass die Mail eingegangen ist. Auf diese Mail hin habe ich dann nach drei Wochen eine Antwort per Post bekommen. Auf dem Postweg ist gleiches Schreiben schon zwei Wochen vorher raus gegangen.
    Da mir die Antwort der Santander aber nicht gefallen hat, habe ich nun wieder per Mail und auch per Post sie angeschrieben. Mal abwarten, wie lange das jetzt wieder dauert

    auf dem Kontoauszug ist aber nur einmal abgebucht und einmal aufgebucht zu erkennen. Also plus minus null. Der Betrag ist letzendlich gleich geblieben. Müssen also die Auszahlung wieder in Raten abzahlen.


    Dafür habt ihr die BG ja aber auch aufs Girokonto gutgeschrieben bekommen!
    Anders wäre dass, wenn die Bank das mit dem noch offenen Kredit verrechnet.