Vielen Dank!
In meiner Haupttätigkeit bin ich umsatzsteuerpflichtig. Und somit im Prinzip wohl auch in meinen
Nebentätigkeiten.
Einer der Verträge ist bezüglich ”Steuern” (und also auch der Umsatzsteuer) recht explizit:
“Der Auftragnehmer hat anfallende Steuern und sonstige Abgaben aus dieser Honorarvereinbarung bei
dem zuständigen Finanzamt anzumelden und Steuern für das ihm bezahlte Honorar selbst zu entrichten
sowie bei bestehender Rentenversicherungspflicht die erforderlichen Meldungen ordnungsgemäß selbst
vorzunehmen und die gesetzlichen Beiträge zu entrichten. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Sozialversicherungspflicht nach § 7 Abs. 4 SGB IV festgestellt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt,
die auf den Auftragnehmer entfallenden Beiträge von dem Honorar einzubehalten und zusammen mit den
Beiträgen des Auftraggebers abzuführen. Ein Anspruch auf Erhöhung des Honorars besteht in diesem Falle
nicht.“
Aber, okay, -> Steuerberater.