Beiträge von pebbels

    Zitat tim.buktu
    Nachdem ich auf einen anderen Zinsbetrag komme, die Bitte an Euch, mal gegen zu rechnen. Ggf. liegt ja der Denkfehler bei mir. Danke!!


    - BG: 415,20 EUR
    - Datum der Auszahlung des Kredits (ICH habe hier das Datum von der 1. Rate genommen): 15.01.2005
    - Überweisung BG: 02.12.2014


    Vielen Dank und Gruß Zitatende


    @tim.buktu
    Pi mal Daumen ca. 244 EUR, gflls. abzgl. 26,375% KeSt/Soli
    Hier kursiert irgendwo Basiszinsrechner, muss den mal suchen, da kann man auf Heller und Peng ausrechnen...



    @alle:


    Wünsche wunderbares Weihnachtsfest!!!

    Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.



    Hallo und Guten Morgen,
    habe zwar Null Ahnung vom Steuerrecht, meine aber gelesen zu haben, daß Verzugszinsen der Abgelt-Steuer unterliegen...
    Jene 5% über Basiszinssatz sind laut § 288 BGB Verzugszinsen und müssen nach § 20 EStG (7) versteuert werden,
    ODER???
    Danke für Info...

    Ach du Schreck!
    Trau' mich kaum, "ES" auszusprechen, wo doch hier noch so viele am Warten sind...
    Wollte gerade 'runterfahren, gehe spasseshalber nochmal ins online-banking, und mich trifft fast der Schlag:

    POSTBANK hat überwiesen!!!! Fehlt 'n büschen was, könnten durchaus jene 26,375% Kest+Soli sein... Achja, und MB-Kosten sind demnach definitiv nicht drin, ich gehe davon aus, der wurde noch gar nicht zugestellt...

    Weiss jemand, ob und wie ich DEN zurücknehmen kann?
    Lieben Dank allen hier für tolle Unterstützung und jederzeit Infos!!!
    :thumbup:

    Das haben sie doch hier gemacht:
    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/


    Punkt: Wenn Sie nur nur noch auf Zinsen warten....


    Hallo???? !!!!
    Genau DAS war Anlass für meinen Post!
    Namentlich die -meines (!) Erachtens- nicht korrekte Aussage,
    man müsse IN JEDEM FALL Zinsen nachfordern...
    Ursprünglich wollte ich eigentlich nur die Rechtsgrundlage für diese Aussage wissen...
    Offenbar gibt es keine...
    Und wie der § 212 BGB "auszulegen" ist, also darüber herrscht offenbar keine Klarheit...
    MEINEN Standpunkt dazu hatte ich ja erklärt...


    Also bitte nix für ungut, aber GENAU auf jene nun auch von dir gelinkte Site hatte ich mich bezogen...
    Komplettes Verfolgen des Posts hätte hier vielleicht nicht zum Missverständnis geführt... ;)

    [quote='Effektiv','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-


    ...Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
    bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
    auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
    und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
    nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
    Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
    Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
    Hauptforderung gerechnet[/quote]


    Effektiv:
    Danke, genauso seh ich's auch und ich wundere mich nur, warum hier noch niemand von Finanztipp was zu sacht...
    Diese Fragestellung dürfte doch zumindest 99% der (Ex-)Santander-Kunden betreffen...?

    Siehe Seite 376:
    ...Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE: Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung??? Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???

    Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack


    HÄ???


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ Wenn Sie nur noch auf Zinsen warten
    Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB).


    § 212 BGB
    Neubeginn der Verjährung
    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
    1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
    2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.


    Franziska, @dr_schön
    Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE:
    Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung???
    Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???
    Über eine verbindliche Info freut sich sicher nicht nur
    pebbels :)

    Hallo,
    hab gestern das Antwort schreiben von meiner Bank bekommen , diese is t auch meine Hausbank .. mich stört der 2 Absatz wo ich die Zahlung der Kreditgebühren Nachweisen soll ,, in form von Kontoauszügen .. hä ? das ist 5 Jahre her oder so .. muss ich das ?? die könnten doch selber gucken , die haben doch alles da .. :P wie soll ich reagieren und auf was soll ich verweisen oder berufen bei einem Antwortschreiben .. ???



    danke schon mal für hilfe und schön sonntag lg vonne küste



    Und hier:
    https://www.vzb.de/link1147435…eberdiezahlungdesentgelts

    Hallo,
    hab gestern das Antwort schreiben von meiner Bank bekommen , diese is t auch meine Hausbank .. mich stört der 2 Absatz wo ich die Zahlung der Kreditgebühren Nachweisen soll ,, in form von Kontoauszügen .. hä ? das ist 5 Jahre her oder so .. muss ich das ?? die könnten doch selber gucken , die haben doch alles da .. :P wie soll ich reagieren und auf was soll ich verweisen oder berufen bei einem Antwortschreiben .. ???



    danke schon mal für hilfe und schön sonntag lg vonne küste


    Schau mal hier, könnte das helfen?


    was tun, bei fehlenden bankunterlagen.. - Geld zurück - Finanztip-Community

    Nur EIN Beispiel, wie man unter den Betroffenen so richtig schön Unsicherheit und Verwirrung erzeugt:


    http://www.br.de/fernsehen/bay…t-gebuehren-bank-100.html


    Weg 2 – Sie holen sich Hilfe bei einem Ombudsmann Wer mit dem persönlichen Gespräch bei der Bank gescheitert ist, für den ist es sinnvoll sich an einen Ombudmann zu wenden. Die Beschwerde bei dem Ombudsmann hemmt die Verjährung. Sie müssen jedoch davor eine Ablehnung von ihrer Bank erhalten haben und diese auch belegen können. Da hilft Ihnen jetzt das Einschreiben mit Rückschein für den Musterbrief oder ein Zeuge, der beim Besuch bei der Bank zugegen war. ......


    VERSUS


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/
    Wenn Sie noch nicht tätig geworden sind
    Sind Sie bisher noch nicht dazu gekommen, Ihre Kreditbank anzuschreiben, haben Sie dazu jetzt noch die letzte Chance.Musterbrief und zeitgleich Beschwerde beim Ombudsmann – Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst mit unserem Musterschreiben an Ihre Bank wenden. Da Ihr Schreiben aber allein die Verjährung nicht hemmt, sollten Sie zeitgleich eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einlegen. Wie das geht, lesen Sie weiter unten. So können Sie kostenlos die Verjährung unterbrechen. Nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken können Sie sich direkt an den Ombudsmann wenden, ohne dass die Bank Ihr Anliegen oder Ihre Forderung vorher zurückgewiesen hat.
    -----------------------------------------------


    Kein Wunder, daß ich langsam abdreh' ...

    @Kenni


    Meinst du mich/meinen Beitrag?
    Jedenfalls vielen Dank für die Info, das mit der Verjährungshemmungswirkung ohne Datum wusste ich tatsächlich nicht...
    Aber von Rückforderungsbetrag ist in MEINER PoBa-Antwort ja leider nicht die Rede, nur von Bearbeitungsentgelt...
    Aber jetzt isses eh egal, der MB-Antrag ist raus, hoffentlich formgerecht und mein Dilemma bzgl. des ersten Poba-Schreibens habe ich denen ja mitgeteilt, wenn die meinen, das so stehen lassen zu müssen und die zweite Frist auch verstreichen lassen müssen se sich nicht wundern, daß der MB (vielleicht...) kommt...

    @pebbels


    Nachtrag: ... wenn ich es mir so überlege... ich denke, da der ordentliche Weg schon beschritten ist und aufgrund der Teilzahlung soweit ich weiß (bitte wer es besser weiß korrigieren) nicht unterbrochen wird, ist es evtl. hilfreich eine Email zu schreiben, und darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Zahlung X noch nicht vollständig beglichen ist und du noch auf den Restbetrag wartest. Und du ansonsten weitere rechtliche Schritte einleitest. Sollte dann nichts geschehen, kann man ja schwerere Geschütze auffahren. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass man eigentlich rechtlich in diesem Fall nichts mehr machen muss um die Verjährung bzgl. der Restsumme zu hemmen, da die Zahlung des Teilbetrags schon ein Eingeständnis ist. Es geht also "nur noch" ums Eintreiben der Restsumme


    @MikeRophone und @Effektiv
    Danke für eure Beiträge, vielleicht habe ja ich den Text von Fr. Dr. Schöne missverstanden...
    Es geht noch nicht mal um mich, sondern eine Freundin, und dort um Santander, deren derzeitige Praxis wohl ist, nur reine Bearb.-Entgelte zu erstatten. Da "wir" aber im Anspruchsschreiben INKLUSIVE Nutzungsersatz gefordert haben,
    brauchen wir nach meiner Rechtsauffassung ERSTMAL gar nichts weiter tun, die Verjährung IST durch den Bearb.-Gebühren-Eingang JA bereits gehemmt resp. unterbrochen...! und können GANZ IN RUHE -auch bis ins Jahr 2015 hinein- überlegen, wie wir weiter vorgehen... Mein Plan ist, OHNE WEITERE Ankündigung die Beitreibung des noch ausstehenden Nutzungsersatz zB. durch Klageeinreichung via RA gemütlich im neuen Jahr durchzusetzen. Denn der Verzug, in welchem sich die Bank befindet, hat ja durch die Teilzahlung nicht einfach aufgehört zu existieren? Also stehen mir -auch wenn ich in diesem Jahr KEINEN weiteren Brief schreibe-, noch alle Reaktionsmöglichkeiten offen...
    Und die Empfehlung auf der zitierten finnztip-Seite klingt in meinen Ohren so, als müsse ich unverzüglich die Zinsen nachfordern, wenn ich keinen rechtlichen Nachteil erleiden will... Wie gesagt, ich sehe dies aus o.g. Gründen anders, aber vieleicht habe ich den einen Satz ja echt missverstanden? deswegen die explizite Frage nach der Rechtsgrundlage, also welcher Parafraph im BGB oder eben sonstwo ;)
    Aber ich will hier kein Korinthenkacker sein... Wir jedenfalls machen erstma nix -war alles nervig genug- und verklagen die Santander dann erst im nächsten hoffentlich ruhigerm Jahr auf Herausgabe der Nutzungen...
    Weiterhin allen hier viel Erfolg im Kampf mit so manch echt abgedrehter Bank...

    -dringend-verzicht-auf-einrede-der-verjaehrung-
    Liebe(r) @ rainbow, du sprichst mir aus der Seele!!!! Je länger ich mit dem Thema befasst bin, desto unsicherer/verwirrter bin ich geworden...Zum Ablauf bei mir:
    als im Mai die ersten BGH-Urteile durch ALLE Medien gingen, habe ich nichts unternommen, da mir die 3-jährige Verjährungsfrist nach BGB bekannt war und meine Kredite ja aus 2005 und 2008 stammten...Als Ende Oktober die HAMMER-BGH-Urteile zur Verjährung kamen, hatte ich gerade 3-wöchigen Auslandsurlaub angetreten, konnte aus der Ferne nix tun...Am 14.11.2014 des Nachts zurückgekehrt, habe ich am 15.11.2014 flugs die Unterlagen rausgesucht, einen Musterbrief von einer Verbraucherchutz-Zentrale downgeloaded, dann eben 2 Anspruchsschreiben (pro Kredit eines) via Einschreiben mit RüSch unter Fristsetzung 28.11.2014 an die Postbank in Hannover gesandt (von dort kamen seinerzeit ja die Kreditzusagen/ Tilgungspläne...) Erst im Nachhinein -und nach nun intensiverer Beschäftigung mit dem Thema- ist mir aufgefallen, daß in meinem Musterschreiben nur sinngemäß stand: "fordere Bearbeitungsgebühr und zuviel gezahlte Zinsen auf Basis des Vertragszinses zurück"..
    Erst, nachdem ich mich durch den Volltext beider Urteile vom 28.10.2014 gequält hatte und
    in den einschlägigen Foren darüber las wurde mir klar, daß ich ja auch einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen habe, also jene 5% über dem Basiszinssatz seit Zahlung der Bearb.-Gebühr...
    An dieser Stelle habe ich mich auch ein wenig über die betreffende VerbraucherschutzZentrale geärgert, denn bei den späteren Recherchen war in den Musterbriefen der VSCHZs der sog. Nutzungsersatz immer schon mit eingearbeitet. Naja.
    Die gesetzte Frist lief also ab, keine Reaktion zunächst von der PoBa. Inzwischen hatte ich auf einer Anwaltsseite unter "Handlungsempfehlungen" gelesen, daß eine "Verjährungseinrede-Verzichtserklärung" nun das "A und O" sei, (weil manche Banken, so zB. auch die PoBa wohl zahlungsWILLIG seien, dem Ansturm nur eben nicht gewachsen seien...) Mit der Verzichtserklärung sei "man" aber in jedem Fall auf der "sicheren Seite"...
    Am 03. und 04.12.2014 erhalte ich dann –je mit Datum 01.12.2014– nachfolgend zitierte Schreiben (zu jedem Kredit eines) :


    Datum: 01.12.2014
    Betrifft: Ihr Wunsch nach Erstattung des
    Bearbeitungsentgeltes
    Kreditkonto: 123456789


    Sehr geehrter Herr X,
    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das
    Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht – maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13). Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelts gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung – vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt. Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ihre Postbank


    Will mich g'rad' entspannt zurücklehnen (da sind mir doch wenigsten Gebühr und zuviel gezahlte Zinsen sicher, näch?...), lese ich nun im Web auf den einschlägigen Seiten, daßeine Verzichtserklärung ohne Angabe der Dauer "für den A...sch" sei, ausserdem fällt mir dann selbst auf, daß im Schreiben nicht nur diese Angabe fehlt, sondern auch immer nur von der reinen Gebühr/dem Entgelt die Rede ist, nicht von den ebenfalls angeforderten, überzahlten Zinsen... [Vom Nutzungsersatz ganz zu schweigen, den hatte ich ja auch nicht explizit angefordert, hoffte, daß DIESER Anspruch evtl. aus der Angabe der relevanten Urteile abzuleiten sei...?]
    Also schreibe ich nun am 05.12.2014 nochmals die PoBa wieder mit EschrRüSch unter Fristsetzung 11.12.2014 an, sinngemäß: erste Frist ist abgelaufen, kein Geldeingang, aber euer komisches Schreiben erhalten... DIESES reicht mir nicht, will Genaues wissen und im Übrigen nun auch Forderung auf Herausgabe der Nutzungen...
    Forderungsaufstellung:
    Bearbeitungsgebühr
    zuviel bezahlte Zinsen
    Nutzungsersatz 5% ü. BasisZS
    Portoauslagen
    Gesamtforderung = XY
    ,
    wenn weder Geldeingang noch klar formuliertes Einrede-Verzichtsschreiben per 11.12.2014 vorliegt, dann sofort Klage*...
    Diese Frist ist ja inzwischen auch verstrichen; Verbraucherschutz-Vereine, Anwälte und Ombudsleute inzwischen hoffnungslos überlaufen, ich HABE keine andere Möglichkeit, mich "schlau" zu machen, als das Internet und das ebend mit der (möglicherweise ebend DOCH ???) drohenden Verjährung im Genick...
    *klitze-kleine Droh-Gebärde ;)


    Und aus dieser Verunsicherung heraus sowie mangels eines kompetenten Beistandes habe ich heute einen Antrag auf Mahnbescheid per Einwurfeinschreiben gestellt, und nicht mal DA kann ich sicher sein, ob dieser noch was ausrichtet, weil wenn Formfehler im Barcode-Verfahren, war/ist auch der "für'n A...sch"...
    Die dann in den sandgesetzten 32 EUR sind da noch das geringere Übel, bei einer bisherigen Forderung von gut 800 EUR... Bin inzwischen nur noch genervt, denn wenn das PoBa-Schreiben nun DOCH rechtswirksam ist (auch wenn meine Fragen, im Text rot unterlegt, BLEIBEN), habe ich jetzt die Kanone zum Spatzen-Schiessen gezückt, anyway, im Zweifel drohen mir Repressalien.... Bin seit über 32 Jahren (!) ein eigentlich zufriedener PoBa-Kunde, hätte mir aber auch gerade von DIESER mehr KLARHEIT gewünscht, wenn selbst Salamander Bank und FarGo Bank es hinkriegen, auf ihren Homepages/Faecesbook-Sites/im Fernsehen rechtsverbindliche Aussagen zu machen...


    Mir ist auch bis heute nicht ganz klar, warum zwischen den beiden relevanten BGH-Urteilen über 5 Monate liegen mussten... Denn dass es aufgrund der Abertausenden von betroffenen Verbrauchern und im Hinblick auf die extrem kurze Zeit -obendrein gekrönt von den Weihnachts- und Bank-Feiertagen-, zu diesem Tsunami kommen würde, war doch klar??? Und so wundert mich auch weder das absolut chaotische Agieren einiger Banken noch das ebenso chaotische Agieren einiger Verbraucher nicht, wenn ich mich evtl. auch zu den letztgenannten zählen muss... So, jetzt hab ich mir mal Luft gemacht und mir bleibt nur noch eine Frage an dich - rainbow- : hatte die PoBa bei dir auch keinen konkreten Termin für den Einrede-Verzicht genannt? Danke vorab für Auskunft...

    ....... - bezüglich Zinsen werde ich dann wohl die Tage nochmal an TARGO schreiben müssen (den Ombudsmann nehm ich dann sozusagen in "Kopie")


    Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...


    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------


    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...

    Zitat:
    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/
    Wenn Sie nur noch auf Zinsen wartenHaben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. Das haben vor allem Kunden der Santander Consumer Bank berichtet. Ihre Bank muss Ihnen auch die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben und zwar als Zins in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können. Sie können dazu dieses Musterschreiben verwenden. Eine Verjährung Ihres Zinsanspruchs müssen Sie übrigens nicht befürchten, da die Bank durch die Rückzahlung der Gebühren den Anspruch anerkannt hat (§ 212 BGB).
    :Zitatende


    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?
    Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???
    Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!
    Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?


    Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!

    Morgen wird es spannend *Trommelwirbel* Mahnbescheid liegt schon fertig eingetütet auf dem Schreibtisch, Porto daneben.... Mal sehen, ob er am Samstag in den Briefkasten wandern muss....


    Hallöle, @Neu_hier,


    sachma, der Barcode bei deinem MB, ist da auch son weisser Streifen drin?
    Ich bin so unsicher, ob mein Drucker spinnt oder ob der so aussehen muss...
    Letzte von den 4 Seiten, das schwrz-weisse Feld... ??? :?:

    es laufen bereits einige mahnbescheide und klagen *hier*[/quote]


    Guten Abend, liebe Mit-Streiter,
    boah, habe mich eben durch die Mahnbescheid-Erstellung nach Anleitung der sehr geschätzten Frau
    Dr. B. Schön gequält, jetzt habe ich den papierhaften Ausdruck fertig zum morgigen Versand, muss aber nochma ne Blondinenfrage stellen:
    ist das "normal", daß der rechteckige Barcode im unteren Drittel so nen fetten weissen Balken hat?
    Nicht, daß das Ding am Ende abgelehnt wird?
    Ach un nochwas:
    was mache ich, wenn zwischen heute und Zustellung des MB bei der Bank deren Zahlung doch noch eingeht?
    Muss/kann man en MB dann zurücknehmen? Kostet dat dann nochma?
    Danke schön für Auskunft...
    pebbles ?(

    Guten Abend, liebe Mit-Streiter,
    boah, habe mich eben durch die Mahnbescheid-Erstellung nach Anleitung von Frau Dr. B. Schön gequält,
    jetzt habe ich den papierhaften Ausdruck fertig zum morgigen Versand, muss aber nochma ne Blondinenfrage stellen:
    ist das "normal", daß der rechteckige Barcode im unteren Drittel so nen fetten weissen Balken hat?
    Nicht, daß das Ding am Ende abgelehnt wird?
    Ach un nochwas:
    was mache ich, wenn zwischen heute und Zustellung des MB bei der Bank deren Zahlung doch noch eingeht?
    Muss/kann man en MB dann zurücknehmen? Kostet dat dann nochma?
    Danke schön für Auskunft...
    pebbles ?(