Beiträge von dan_ger

    Liebe Community,


    ich habe einen recht individuellen Fall zu meiner ersten Steuererklärung nach meinem Lehramtstudium, sodass ich es mir erlaube hier in einem neuen Thema zu starten.


    Es geht um meine Ausbildungs-/Fortbildungskosten und um die korrekte Angabe diese als Sonderausgaben/Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.


    Oktober 2011 Studiumbeginn (Lehramt Staatsexamen) - Abschluss Juli 2017 (Kosten: Mietwohnung, Studiengebühren, Literatur,...)
    August 2013 Zusatzstudium (musiktherapeutische Zusatzausbildung) - Abschluss Oktober 2014 (Kosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühr)
    Juni 2015 Heilpraktikerausbildung (Psychotherapie) - Abschluss Juli 2016 (Kosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühr)


    Die Erstausbildung ist immer die zuerst abgeschlossene? Das Lehramtstudium wäre somit nur als Sonderausgaben anzusetzen.
    Wie wird es aber mit den zusätzlichen Ausbildungen gehandhabt? Diese habe ich während des Studiums belegt (und bezahlt) und nicht erst nach Abschluss des Lehramtstudiums. Darf ich diese dann als Werbungskosten in den jeweiligen Jahren ansetzen?
    ?(


    Viele Dank für eure Hilfe,
    Daniel