Beiträge von hdwiesner
-
-
Danke sehr.
Konkret liegt der Fall wie folgt:
Beamter, vorzeitige Pensionierung auf Antrag mit 63 1/2, Anspruch auf Rente aus der DRV lt. Auskunft der DRV mit 65 und 9 Monaten aus früheren Arbeitsverhältnissen außerhalb der ÖD, Zeitpunkt des Rentenbezuges noch nicht erreicht, somit private Leistungen in die DRV möglich, bis zum Höchstbetrag der Pensionsbezüge. Diese werden aber nicht erreicht, da als Beamter auf 1/2 Stelle gearbeitet.Somit ergibt sich die Frage, ob Sonderzahlungen in die DRV unter den Renditegesichtspunkt Sinn machen..
-
-
Dear ALL,
nach den Erläuterungen zu meinem Steuerbescheid für das Jahr 2017 ist der Solidaritätszuschlag aufgrund der Anhängigkeit beim Verfassungsgericht (FG Nds. hält diesen für verfassungswidrig ab 2015) unter Vorbehalt nach § 165 AO gestellt , danach soll ein Einspruch nicht erforderlich sein.
Ist nicht doch gleichwohl ein Einspruch sinnvoll, um etwaige Ansprüche aus der möglichen Verfassungswidrigkeit aus dem 'SOLI' doch zu sichern?Die Meinungen hierzu interessieren mich stark.
-
Es dürfte wie mit vielen Dingen im Leben sein: Synthetisch ist nie so gut wie das Original!
In diesem Sinne
Mfg
hdwiesner