Beiträge von Kimonina2-018

    Bzgl. des Abzugs der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse der z.B. Altersvorsorgeaufwendungen ist mir ein Rätsel, wieso der AG-Anteil zunächst einfach mit hineingenommen wird bei der Berechnung des aktuell in der Tabelle gültigen GEMINDERTEN Prozentsatzes, und später dann
    (ungeachtet bzgl. Der zuvor aus meiner Sicht nicht korrekten Gleichbehandlung von AN-und AG-Anteil)
    in voller Höhe vom steuerbegünstigten Anteil wieder abgezogen zu werden!


    Das ist so, als würde man -nur als Beispiel- ein Auto kaufen, für das zu 50 % staatl. Zuschüsse fliessen, und bei der Berechnung deiner Zinsen auf deine Finanzierung gleich zu Beginn den staatl. Anteil mit berechnen.


    Versteht jemand meinen Gedankengang?