Beiträge von GameOver

    Danke für die ausführliche Antwort, sehr nett!


    Im Wesentlichen deckt sich das mit meiner Vorstellung.
    Was halten Sie von folgender Formulierung, die ausdrücklich auf eine zukünftig denkbare Ergänzung hinweist (bin kein WInkeladvokat, kann aber 'formulieren')? Handschriftlich aufgesetzt, versiegelt im Kuvert 'Mein letzter Wille, Fassung #1' beim Amtsgericht hinterlegt.


    ...............................
    Mein Letzter Wille, Fassung #1


    Testament


    Ich, [Name], geboren am [Datum] in [Ort], bestimme folgende testamentarische Regelung des Erbes:


    Alle Verwandten und Anverwandten sowie deren Nachkommen sind ausdrücklich vom Erbe ausgeschlossen.
    Dies umfasst konkret die Familien xxx (väterlicherseits) sowie yyy(mütterlicherseits) inklusive aller Anverwandten und Nachkommen.


    Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Testaments kein Haupterbe benannt werden kann, bin ich mit dem Verfall des Erbes an den jeweiligen Staat/das jeweilige Bundesland einverstanden, sofern ich diese Regelung nicht durch eine spätere Ergänzung und konkrete Benennung eines oder mehrerer Erben bzw Nachlass-Verwalter ausdrücklich konkretisiere.


    Sollte eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, so behalten trotzdem alle anderen Anordnungen ihre Wirksamkeit.



    [Ort, Datum, vollständige Unterschrift]
    ..............................................


    Damit wäre das Schlimmste verhindert und ein Tor für eine 'saubere' Ergänzung, ( als #2 markiert) ggf sogar Nachlass-Regelung, offen gehalten. Man sollte die Hoffnung ja nie aufgeben, obwohl..


    Dafür einem Notar etliche tausend Euro nachzuwerfen widerspricht meiner Natur.


    Nochmals 'Danke' für Ihre Gedanken zu diesem wohl kuriosesten Testament der Neuzeit!
    .

    Falls diese Diskussion noch beachtet und behandelt wird:


    aus gegebenem Anlass möchte ich umgehend ein Testament aufsetzen und beim Amtsgericht hinterlegen (ggf. auch im notar. Register).
    Allerdings weiß ich zur Zeit nur, wer NICHT erben soll; ich kann KEINEN Erben benennen, so seltsam das auch klingen mag.
    Es existiert kein Erbberechtigter in der ersten und zweiten Ordnung; die Berechtigten der 3. Ordnung (nur entfernte Verwandte) sollen explizit und dauerhaft vom Erbe ausgeschlossen werden.
    Wenn ich nun im Testament neben diesem Ausschluß ausdrücklich und bewusst keinen Erben benenne, verfällt das Erbe automatisch an das Bundesland, in dem ich lebe; ist das korrekt?


    Falls sich an meiner Lebenssituation noch etwas ändern sollte, würde ich gerne eine spätere Ergänzung und ggf. Nennung eines explizit benannten Haupterben vorsehen und bereits in der ersten Fassung auf diese Eventualität hinweisen.
    Diese Testaments-Ergänzung würde dann dem Amtsgericht nachgereicht werden, zu meinen Lebzeiten oder eben rechtzeitig vor Eröffnung des Testaments bei meinem Ableben.


    Die Notarkosten für ein solches 'halbes' Testament (in dem nur Erbberechtigte AUSGESCHLOSSEN werden) liegt im mittleren vierstelligen Bereich; das ist mir schlicht zu teuer.


    Also: zunächst nur den Erb-AUSSCHLUSS festlegen, ggf. später einen Erben einsetzen; ansonsten Verfall des Erbes an den Staat?
    Ist meine o.g. Strategie rechtlich umsetzbar und auch wie beschrieben realisierbar?
    Experten an die Front - vielen Dank!