Hallo Kater,
danke für deine Antwort. Daraus werd ich aber nicht schlau. Es sind auch keine Aktienverluste sondern Verluste aus dem Forex CFD Handel falls das einen Unterschied macht. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Und wie gesagt der Broker sitzt im Ausland (England). Ich habe meine Verluste für 2016 eingetragen und habe dies im Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bescheinigt bekommen mit folgenden Zeilen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)
Verbleibende negative Einkünfte XY Euro
verbleibender Verlustvortrag XY Euro.
Diesen Betrag XY Euro hätte ich nun im Jahr 2017 mit eventuellen Gewinnen verrechnen kölnnen. Dies war aber nicht der Fall so daß ich wieder einen kleinen Verlust hatte. Diesen Verlust werde ich jetzt für 2017 genauso wie 2016 wieder ins Formular eintragen.
Nur war meine Frage01 "muss ich diesen Verlust 2017 mit dem Verlust von 2016 addieren und beides zusammen wieder in 2017 eintragen oder wird in 2017 nur der Verlust von 2017 eingetragen" und der Verlust von 2016 wird im Hintergrund weitergeführt (Da er ja ja schon 2016 eingetragen war)
(eingetragen wird von mir egal ob nun addiert oder nicht addiert im Formular in Anlage KAP 2017 Zeile 15 (nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Hier den entstandenen Verlust mit Minuszeichen eintragen) .
Vielen Dank