Erstattet die Reisekosten- Abbruchversicherung i.d.R wirklich 100% der Stornokosten bei Reiseabbruch?
Wie wird verfahren, , wenn Versicherungsbetrag und Reisebetrag geringfügig, also um wenige Euro abweichen?
Kann man auch die Kosten für das von der Versicherung geforderte ärztliche Attest/ Formular zurückerstattet bekommen? (Bei mir 10 Euro).
Wie sieht es mit Einschreibebrief- oder Portogebühren aus?
Gibt es eine einfache Beispielrechnung zur Ermittlung des Rückerstattungsbetrages?
Auf diese Fragen suche ich noch nach Antworten. Wer kann helfen?