Beiträge von Nils

    Hallo zusammen,


    meine Lebensversicherung ist abgelaufen und mir wurde nach 12 Jahren am 01.08.2014 die Gesamtleistung überwiesen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven, sofern sie die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven übersteigen, wurde nicht mit ausgezahlt.
    Darf mein Versichererer (VGH) die gesamte Summe kürzen, auf Grund der Gesetzesänderung? Oder darf er gar nichts kürzen, da das Gesetz erst mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft tritt, somit am 07.08.2014?


    Viele Grüße,
    Nils