Beiträge von wienergriessler

    Ich habe eine Kreuzfahrt bei Reederei X gebucht und zusätzlich über die Reederei einen Flug mit Lufthansa. Vier Tage nach Reiseantritt musste ich die Reise abbrechen und vorzeitig zurückfliegen (dieses Ticket musste ich extra zahlen). Ich habe dann telefonisch den planmäßigen Rückflug bei Lufthansa storniert. Lufthansa hat den Flugpreis an die Reederei ausgezahlt, weil diese meinen ursprünglichen Flugpreis ja an LH überwiesen hatte.
    Wem steht der von Lufthansa zurückgezahlte Flugpreis zu? Die Reederei behauptet, sie sei berechtigt. Mir scheint das falsch zu sein: Der Reederei steht der volle Kreuzfahrtpreis zu, aber der Flug war für die Reederei eine Drittleistung. Ihr steht allenfalls ein Aufpreis für ihre Leistung zu. Wenn sie jetzt auch noch den vollen Flugpreis von Lufthansa kassieren würde, wäre sie m.E. ungerechtfertigt bereichert.
    Kann mir jemand etwas dazu sagen?