Beiträge von ew23

    Hallo liebe Finanzexperten,
    ich habe eine Frage zu Bearbeitungsgebühren
    Ich habe im Juli 2000 ein Darlehen über 248.000,--DM von der Bayern Labo für sozialen Wohnungsbau erhalten.


    Im August 2000 musste ich bereits Bearbeitungs-Kosten v. 1.240,-- DM zuzüglich lfd. Verwaltungskostenbeitrag v. 474,75 DM bezahlen,.

    Danach im Februar und August 2001 unter lfd. Verwaltungskosten je 620,-- DM


    Ab Februar 2002 dann jährlich 2 x 317,--€ Verwaltungskosten bis jetzt.


    Kann ich diese Kosten bei der LB zurück fordern, oder muss ich diese bei der Bank anfordern?


    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich diesen Betrag bis 2004 zurück fordern kann.


    Ich denke Bearbeitungskosten und Verwaltungskosten sind doch das gleiche!


    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.


    ew23