Beiträge von Sickpoorandprivate

    Bei mir wurden die Abschläge bislang immer genau am Verbrauch des Vorjahres ausgerichtet. Nach einem Umzug habe ich den Verbrauch in meiner alten Wohnung angegeben, und die Abschläge wurden danach berechnet. Die neue Wohnung hat nun aber Warmwasserbereitung über Strom. Jetzt zahle ich wesentlich niedrigere Abschläge als eigentlich erforderlich, spare aber Geld, um die Differenz am Ende problemlos ausgleichen zu können. Ich kann nur jedem empfehlen bei Einzug in eine Wohnung mit elektrischer Warmwasserbereitung die erheblich höheren Stromkosten einzuplanen.

    Auf vielen Internetseiten findet sich die Auffassung, daß der Bezug von ALG2 einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ermögliche.
    Ich bin leider zeitlebens wegen des Beamtenstatus meiner Eltern privatversichert gewesen. Nun bin ich in den ALG2-Bezug gekommen ohne vorher ALG1 bezogen zu haben, und von einer großen gesetzlichen Krankenkasse wurde mir erklärt, man dürfe mich nicht aufnehmen, da ich während des ALG2-Bezuges der PKV zugeordnet sei. Wer direkt vor dem ALG2-Bezug privatversichert sei, der könne nicht bei ALG2-Bezug in die GKV wechseln, was mein ausdrücklicher Wunsch gewesen ist, und nach wie vor ist. Was hat es nun damit auf sich, daß so viele Internetseiten das Gegenteil verkünden, und sogar behaupten man müsse sich bei ALG2 Bezug sogar gesetzlich versichern lassen? Das Jobcenter zahlt die PKV-Beiträge. Da besteht erst einmal also kein unmittelbares Problem für mich. Ich wäre aus verschiedenen Gründen aber lieber gesetzlich versichert.
    Gibt es vielleicht doch irgendeine Möglichkeit für jemanden wie mich in die GKV zu wechseln? Und wieso ist dieser Umstand, daß man bei ALG2-Bezug gar nicht mehr (früher war es ja möglich!) in die GKV wechseln kann so wenig bekannt? Ich treffe immer wieder auf Leute, die das Gegenteil behaupten. Manche neuere Artikel bestätigen allerdings das, was ich erlebt habe:
    https://www.wiwo.de/finanzen/v…-beitraegen/21221640.html
    Viele andere Artikel und Internetseiten aber behaupten das Gegenteil.
    Freue mich über jede Antwort!

    Die Angaben im Text können so nicht (mehr) stimmen, obwohl zuletzt 2018 aktualisiert. Ich bin PKV versichert (durch Beamtenstatus der Eltern) und kam 2018 dann direkt in den ALG2-Bezug. Eine Gesetzliche Krankenkasse erklärte mir, daß wer vor dem Bezug von ALG 2 privatversichert sei dies auch im Bezug von ALG 2 bleiben müsse. Privat bleibt privat. Man dürfe mich nicht aufnehmen, und gab mir ein paar Paragraphen mit auf den Weg, die dies belegten.
    Ich wollte niemals privatversichert sein, bin dies jedoch aufgrund meiner Eltern. Nun ist es so, daß das Jobcenter die Kosten für die PKV übernehmen muß. Der Weg in die Gesetzliche, die ich sehr vorziehen würde, auch aus Gründen meiner Weltanschauung, scheint mir nun verschlossen. Folgender Artikel bestätigt dies auch.
    https://www.wiwo.de/finanzen/v…-beitraegen/21221640.html
    Entweder man hat mich übel verarscht oder die Informationen in dem Artikel sind falsch und sollten daher abgeändert werden.