jetzt habe ich es gefunden:
§10 SGB V
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
also bei mir ist das alles andere als regelmäßig. genau genommen so unregelmäßig, unregelmäßiger geht es gar nicht. auf den Monat bezogen und aber auch auf das Jahr.
gibt es da eine Argumentationsmöglichkeit? denn ich möchte ja im Idelfall, dass die Kinder dauerhaft über meine Frau familienversichert bleiben - auf Grund nichtvorhandener regelmäßiger Einkünfte höher als die Grenze