Beiträge von blumstrauss

    jetzt habe ich es gefunden:
    §10 SGB V
    "(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."


    also bei mir ist das alles andere als regelmäßig. genau genommen so unregelmäßig, unregelmäßiger geht es gar nicht. auf den Monat bezogen und aber auch auf das Jahr.


    gibt es da eine Argumentationsmöglichkeit? denn ich möchte ja im Idelfall, dass die Kinder dauerhaft über meine Frau familienversichert bleiben - auf Grund nichtvorhandener regelmäßiger Einkünfte höher als die Grenze

    Hallo,


    folgender Sachverhalt: Frau angestellt und GKV, Mann selbständig und PKV. zwei Kinder, die bei Frau familienversichert sind. weil im Jahr der Antragstellung der Mann unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag - Nachweis über Steuerbescheid.


    Jetzt Überprüfung durch GKV, ein Steuerbescheid liegt unter der Grenze, einer darüer. Die GKV kündigt an, die freiwilligen Versicherungsbeiträge für die Kinder für den drüberliegenden Zeitraum einzufordern. Dieses drunter und drüber kann usn für jedes Jahr bis zur Volljährigkeit blühen, deshalb kann das richtig teuer werden.


    Nun ist es so, dass ich (der selbständige Mann) sehr UNregelmässige Einkünfte habe. Monatelang teilweise 0 €, dann auf einmal 15.000 €. Ich meine gelesen zu haben, dass als Voraussetzung für diese Mitversicherung der Kinder die REGELMÄSSIGEN Einkünfte nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen dürfen. Oder so ähnlich - ich weiß nicht mehr wo das stand.


    Oder anders: Wenn ich den Steuerbescheid (z.B. mittels BWA) auf monatliche Einkünfte aufsplitten würde, würde das die Situation ändern? Denn man kann ja auch so argumentieren, dass die GKV dann nur für die Monate mit höherem Einkommen nachfordern dürfte, nicht aber für das gesamte Jahr.


    Danke für sachdienliche Hinweise!