Noch ein Nachtrag:
Soeben bin ich auf der Seite https://www.verivox.de/strom/themen/stromkennzeichnung/ auf folgendes Statement gestoßen:
"Im Zuge der EnWG-Novelle (August 2011) wurden zum Leidwesen der Ökostromanbieter auch die Regelungen zur Stromkennzeichnung überarbeitet. Demnach können Stromanbieter erneuerbare Energien im Energieträgermix ausweisen, selbst wenn die Erzeugung ausschließlich in Atom- oder Kohlekraftwerken stattgefunden hat. Wie ist das möglich? Versorger dürfen die sogenannte EEG-Umlage auf der Stromkennzeichnung ausweisen. Nach Ansicht der Ökostromanbieter entstünde so bei den Verbrauchern der Eindruck, dass sie anteilig mit Ökostrom beliefert würden, auch wenn das nicht der Fall sei. Der Stromversorger wirke so ökologischer, als er in der Wirklichkeit ist. Somit würden Verbraucher gezielt hinters Licht geführt."
Ich schließe daraus, dass ein Unternehmen, das konventionellen Strom produziert, sein Ökostromprodukt auch anbieten könnte, ohne dass es aktiv auch nur eine kWh Ökostrom produziert, weil es ja seinen EEG-Anteil abführen muss. Für mich ist das noch ein Grund mehr, solch ein Unternehmen zu meiden, das auch konventionelle Energieprodukte anbietet.