Beiträge von john0312

    Die Targo hat nun nach 8 Tagen die restlichen Zinsen bezahlt. Damit ist das Thema erledigt.


    Alle 6 BGs + Zinsen + Mahnbescheidgebühr + Portokosten erhalten. (Nach jeweils schriftlicher Einzelaufforderung).


    Einbehalten haben sie 41,- Euro. Bei knapp 6.000,- Auszahlung ist das aber auch in Ordnung.


    Ich bedanke mich für Euro tolle Unterstützung hier und wünsche weiterhin viel Erfolg und Glück.

    Bisher bleib eine Antwort aus aber ich bin zuversichtlich.
    Einerseits ist es verständlich, dass die Bank es einem so schwer wie möglich machen möchte um Gelder zu behalten.
    Andererseits ist es selbstverständlich eine Frechheit.




    Das klappt schon. Du hast doch alles richtig gemacht.


    Zunächst wird lediglich eine BG ohne Zinsen überwiesen. Meist die letzte (aktuellste) BG. Dann bekommst Du den Targo-Brief. Jetzt kannst Du gelassen bleiben, weil die Targo mit der Rückzahlung die Sache anerkannt hat und die Verjährung selbst gehemmt hat. Dann ein Schreiben von Dir (genau richtig), etwa drei Wochen warten. Jetzt kommen die übrigen BGs. Dann nochmal ein Schreiben und die Zinsen fordern.


    Alles wird gut. Die Targo macht das schon, aber nur mit schriftlicher Einzelaufforderung zu jedem Punkt. Sehr sehr anstrengend.


    Bei mir ging es gleich Ende Oktober los. Brief mit Forderung geschrieben - drei Wochen später 1. BG erhalten - Brief mit Forderung der übrigen BGs geschrieben - vier Wochen später 2., 3., 4.,5. und 6. BG erhalten - Brief mit Zinsforderung geschrieben - drei Wochen später ein Drittel der Zinsen erhalten - Brief mit Restforderung der Zinsen geschrieben - aktuell warte ich noch, wird aber bestimmt klappen. Mittlerweile hat die Targo sogar die Kosten für den Mahnbescheid + Porto überwiesen.


    Setz nicht so lange Fristen, bleib mal bei 14 Tagen.


    Grüße.

    Jetzt hatte ich Heute diese Gutschrift auf dem Konto:


    TARGO Re : KOSTENMB (meine Kreditvertragnummer) RECHNUNGSDATUM: 16.01.2015 Betrag: 73,10


    Jetzt haben die tatsächlich die Kosten für den Mahnbescheid überwiesen. Oder? Der Mahnbescheid kostete 63,50 Euro. Etwas Porto hatte ich noch verlangt.


    Kann KOSTENMB noch was anderes bedeuten? :D


    Jetzt fehlen nur noch die restlichen zweidrittel Zinsen. Weiter so.......

    TARGO Update


    Hier mal ein kleines Update:


    Ich habe einen Kredit bei der Targobank. Den hatte ich vier Mal aufgestockt und somit 5 BGs bezahlt.


    Am Tag der Urteilsverkündung habe ich sofort meinen Brief mit den Forderungen losgeschickt. Drei Wochen später habe ich die BG vom aktuellsten Kredit erhalten, sonst nichts. Daraufhin habe ich erneut geschrieben und die übrigen 4 BGs mit Zinsen gefordert.


    Vier Wochen später habe ich die restlichen 4 BGs erhalten, aber ohne die Zinsen. Zudem noch 18,- Euro für eine Fernseherfinanzierung im MediaMarkt, die ich ganz vergessen hatte.


    Soweit so gut. Da ich aber wochenlang keine Reaktion von der Targo bekam, hatte ich einen Mahnbescheid für die fünf BGs und die Zinsen beantragt. Hier hat die Targo Widerspruch eingelegt. Da mittlerweile die 5 BGs bezahlt wurden und somit das Thema Verjährung erledigt ist, habe ich den Mahnbescheid Mahnbescheid sein lassen und erneut einen Brief an die Targo geschrieben und die Zinsen gefordert.


    Drei Wochen später (zweite Januarwoche): Von den 1.032 Euro Zinsen habe ich nur 340 Euro erhalten. Die Targo hat die Zinsen immer nur bis zur nächsten Aufstockung berechnet und nicht bis zum Rückzahlungsdatum der BGs.


    Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt und die restlichen Zinsen gefordert. Ich habe meinen Brief mal eingestellt, falls er jemandem weiterhilft.


    Ich habe bestimmt schon acht Mal mit der Hotline telefoniert, das bringt gar nichts. Vom Gefühl her lügt mich die eine Hälfte an, die andere Hälfte weiß was, will es aber nicht sagen. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass alles gut wird. Die sind zwar nicht so kommunikativ, machen aber irgendwann doch alles so, wie man es gerne hätte. Es dauert aber eben wochenlang.


    Jetzt bin ich ganz entspannt und warte auf die restlichen knapp 700 Euro Zinsen.


    Sehr schade ist allerdings, dass man Allem hinterherrennen muss und der Bank schriftlich "auf den Hals stehen" muss.


    Hier mal der Widerspuch:


    Mein Absender + Datum


    Targobank AG & Co. KG
    Postfach 100228
    47002 Duisburg


    Betreff:Kreditkontonummer: sowieso
    Referenznummer: sowieso
    Hier: Nicht korrekt gezahlte Verzinsung bzw. falsch errechnete Zinszahlung zu den Kreditbearbeitungsgebühren zum Vertrag sowieso


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ohne nähere Erläuterung zu Ihrer Berechnung der Zinsen zu BG des vorgenannten Darlehensvertrages haben Sie uns am 13.01.2015 EUR 340,78 EUR zukommen lassen. Diese Zahlung entspricht nicht dem, was uns nach der aktuellen Rechtsprechung zusteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Ausgangsforderung Zinsen:


    - 02.06.2012 – 19.11.2014 aus Betrag: 1.299,05 Euro = 150,07 Euro
    - 02.03.2011 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,84 Euro = 181,03 Euro
    - 02.07.2009 – 15.12.2014 aus Betrag: 764,98 Euro = 206,00 Euro
    - 02.11.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 412,65 Euro = 130,27 Euro
    - 02.03.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,67 Euro = 364,89


    Euro Total: 1.032,26 EUR Zinsen


    Von diesen uns zustehenden Zinsen in Höhe von 1.032,26 EUR überwiesen Sie 340,78 EUR. Somit bleibt eine Restforderung in Höhe von 691,48 EUR. Sie haben uns gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Kreditbearbeitungsgebühren entfallen. Dies sind die o.a. Zeiträume und nicht, wie Sie wahrscheinlich berechnen, vom jeweiligen Vertragsabschluss bis zur nächsten Aufstockung.


    Eine Verjährung des Zinsanspruchs ist nicht zu begründen, da Sie durch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren den Anspruch anerkannt haben (§ 212 BGB). Ich fordere Sie auf, die Restforderung in Höhe von 691,48 EUR bis zum 02.02.2015 auf unser Konto: Empfänger: Mein Name IBAN: sowieso bei der Targobank zu überweisen.


    Mit freundlichem Gruß


    Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen und sage an dieser Stelle DANKE für die Unterstützung hier im Forum.


    Alles wird gut!!!!! :)

    Hier mal ein kleines Update:


    Ich habe einen Kredit bei der Targobank. Den hatte ich vier Mal aufgestockt und somit 5 BGs bezahlt.


    Am Tag der Urteilsverkündung habe ich sofort meinen Brief mit den Forderungen losgeschickt. Drei Wochen später habe ich die BG vom aktuellsten Kredit erhalten, sonst nichts. Daraufhin habe ich erneut geschrieben und die übrigen 4 BGs mit Zinsen gefordert.


    Vier Wochen später habe ich die restlichen 4 BGs erhalten, aber ohne die Zinsen. Zudem noch 18,- Euro für eine Fernseherfinanzierung im MediaMarkt, die ich ganz vergessen hatte.


    Soweit so gut. Da ich aber wochenlang keine Reaktion von der Tango bekam, hatte ich einen Mahnbescheid für die fünf BGs und die Zinsen beantragt. Hier hat die Targo Widerspruch eingelegt. Da mittlerweile die 5 BGs bezahlt wurden und somit das Thema Verjährung erledigt ist, habe ich den Mahnbescheid Mahnbescheid sein lassen und erneut einen Brief an die Targo geschrieben und die Zinsen gefordert.


    Drei Wochen später (zweite Januarwoche): Von den 1.032 Euro Zinsen habe ich nur 340 Euro erhalten. Die Targo hat die Zinsen immer nur bis zur nächsten Aufstockung berechnet und nicht bis zum Rückzahlungsdatum der BGs.


    Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt und die restlichen Zinsen gefordert. Ich habe meinen Brief mal eingestellt, falls er jemandem weiterhilft.


    Ich habe bestimmt schon acht Mal mit der Hotline telefoniert, das bringt gar nichts. Vom Gefühl her lügt mich die eine Hälfte an, die andere Hälfte weiß was, will es aber nicht sagen. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass alles gut wird. Die sind zwar nicht so kommunikativ, machen aber irgendwann doch alles so, wie man es gerne hätte. Es dauert aber eben wochenlang.


    Jetzt bin ich ganz entspannt und warte auf die restlichen knapp 700 Euro Zinsen.


    Sehr schade ist allerdings, dass man Allem hinterherrennen muss und der Bank schriftlich "auf den Hals stehen" muss.



    Hier mal der Widerspuch:


    Mein Absender + Datum


    Targobank AG & Co. KG
    Postfach 100228
    47002 Duisburg


    Betreff:Kreditkontonummer: sowieso
    Referenznummer: sowieso
    Hier: Nicht korrekt gezahlte Verzinsung bzw. falsch errechnete Zinszahlung zu den Kreditbearbeitungsgebühren zum Vertrag sowieso


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ohne nähere Erläuterung zu Ihrer Berechnung der Zinsen zu BG des vorgenannten Darlehensvertrages haben Sie uns am 13.01.2015 EUR 340,78 EUR zukommen lassen. Diese Zahlung entspricht nicht dem, was uns nach der aktuellen Rechtsprechung zusteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Ausgangsforderung Zinsen:


    - 02.06.2012 – 19.11.2014 aus Betrag: 1.299,05 Euro = 150,07 Euro
    - 02.03.2011 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,84 Euro = 181,03 Euro
    - 02.07.2009 – 15.12.2014 aus Betrag: 764,98 Euro = 206,00 Euro
    - 02.11.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 412,65 Euro = 130,27 Euro
    - 02.03.2008 – 15.12.2014 aus Betrag: 983,67 Euro = 364,89


    Euro Total: 1.032,26 EUR Zinsen


    Von diesen uns zustehenden Zinsen in Höhe von 1.032,26 EUR überwiesen Sie 340,78 EUR. Somit bleibt eine Restforderung in Höhe von 691,48 EUR. Sie haben uns gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Kreditbearbeitungsgebühren entfallen. Dies sind die o.a. Zeiträume und nicht, wie Sie wahrscheinlich berechnen, vom jeweiligen Vertragsabschluss bis zur nächsten Aufstockung.

    Eine Verjährung des Zinsanspruchs ist nicht zu begründen, da Sie durch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren den Anspruch anerkannt haben (§ 212 BGB). Ich fordere Sie auf, die Restforderung in Höhe von 691,48 EUR bis zum 02.02.2015 auf unser Konto: Empfänger: Mein Name IBAN: sowieso bei der Targobank zu überweisen.


    Mit freundlichem Gruß



    Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen und sage an dieser Stelle DANKE für die Unterstützung hier im Forum.


    Alles wird gut!!!!! :)

    Guten Abend alle zusammen,


    erst mal vielen herzlichen Dank für Euer Engagement. Ich lese hier schon seit Tagen eifrig mit und schöpfe viel Hoffnung aus Euren Erfahrungsberichten. Jetzt wollte ich Euch kurz meinen Erfahrungsbericht mitteilen.


    Hier: Targobank


    Ich habe fünf BGs bei der Targobank gefordert, insgesamt 4.500 Euro. Die Kredite sind aus 2007,2008, 2009, 2010 und 2012.


    Am Tage nach dem Urteilsspruch habe ich per Einschreiben meine Forderung an die Targo abgeschickt. Ein Musterbrief der Verbraucherschützer mit Dreiwochenfrist. Genau am Tag des Fristendes - mittlerweile glaube ich an Zufall - habe ich die BG aus 2012 ohne Zinsen erhalten.


    Daraufhin habe ich ein neues Schreiben per Einschreiben geschickt und meine Zinsen für die BG aus 2012 gefordert. Die Frist ist längst vorbei, ich habe nichts bekommen.
    Gleichzeitig habe ich ein weiteres Schreiben per Einschreiben losgeschickt und meine übrigen vier BGs plus Zinsen gefordert. Auch diese Frist ist längst um, ich habe nichts bekommen.


    Dann habe ich einen Mahnbescheid erstellt und an das Amtsgericht geschickt. Nach 7 Tagen kam die Antwort, dass ich die Gebühren für den Mahnbescheid nicht extra erheben darf, da diese von Amts wegen erhoben werden. Diesen Fehler habe ich per Fax behoben und nun ist alles in Ordnung. Total nette und hilfsbereite Damen dort im Amtsgericht.


    Aus lauter Verzweiflung habe ich mir die Hotline angetan und bin bei einem "kompetent wirkenden" Mitarbeiter in der Prüfabteilung gelandet. Er ist mit mir eine viertel Stunde lang alle Kreditnummern und alle BSG mit mir durchgegangen. Er beschrieb mir, dass "DAS SYSTEM" zunächst die letzte/ neueste BG erfasst und ausgezahlt hatte. Bei mir sind es drei BGs unter einer Targo-Nummer, zwei BGs haben aber noch eine alte Citi-Nummer. Jetzt habe man "DAS SYSTEM" umprogrammiert und alle Nummern erfasst. Meine übrigen 4 BGs sind am 02.12. "angestossen" worden, die Zinszahlungen am 03.12.
    Ich sollte also bald mein Geld bekommen.


    Bis heute nichts!


    Bei bester Freund hat vier BGs bei der Tango gefordert. Seine Schreiben hat er am selben Tag losgeschickt. Er erhielt einen Tag nach Ablauf der ersten Frist die BG aus 2011 (also die aktuellste), also wie bei mir. Nachdem er ein weiteres Schreiben für die übrigen BGs losgeschickt hatte, hat er dann vor vier Tagen (am Montag) die übrigen BGs aufs Konto bekommen. Ohne Zinsen. Ohne Brief - bis Heute nicht.



    Jetzt sehen wir beide keinen Zusammenhang mehr mit irgendwas. Wir verwenden den selben Wortlaut, schicken am selben Datum die Briefe los, wohnen an der selben Adresse, haben die selbe PLZ, die selbe Targo-Filiale,......


    Sein Anfangsbuchstabe kommt nach meinem, was weiß denn ich.


    Ich habe drei Mails an drei verschiedene Tango-Adressen geschickt und nur eine Antwort mit nichtssagenden Vertröstungsworten erhalten.


    "DAS SYSTEM" gibt es nicht. Ich habe jetzt den Mahnbescheid am Start, das beruhigt mich. Aber ich will jetzt endlich das Geld, das mir zusteht.


    Auf jeden Fall vielen Dank für Eure tolle Mitarbeit hier. Ihr helft meinem Nervenkostüm sehr.


    Viel Glück allen.


    Grüße